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Der Fall Sarrazin Eine Chance für den Bundesbank-Vorstand

08.09.2010 ·  Die Affäre um Thilo Sarrazin wirft ein ungutes Licht auf das Verfahren, mit dem Vorstände der Deutschen Bundesbank berufen werden. Bislang dürfen abwechselnd die Bundesregierung und die Länder die Kandidaten bestimmen. Ist das noch zeitgemäß? Eine Analyse von Stefan Ruhkamp.

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Der Fall Sarrazin wirft zugleich die Frage auf, ob die Größe des Vorstands der Bundesbank noch den Aufgaben angemessen ist. Der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin hat neben seinen Aufgaben in der Bundesbank genügend Zeit gefunden, um ein Buch zu schreiben und mit zahlreichen Interviews die politische Szene in Deutschland aufzumischen. Auch zuvor hat die Arbeitsbelastung die Vorstände selten an ihre Leistungsgrenze gebracht. So umstritten der Antrag auf Entlassung Thilo Sarrazin nun sein mag, die Auseinandersetzung könnte für die Bundesbank eine Chance sein.

Seine fünf Vorstandskollegen haben Sarrazin die Zuständigkeit für die Ressorts Revision, Informationstechnik und Risiko-Kontrolle entzogen. Man darf annehmen, dass diese Aufgaben nun in guten Händen sind. Deshalb könnte die neue Aufteilung der Arbeit ein erster Schritt hin zu einer Reform des Gremiums sein. Bundesbank, Bundesregierung und die Bundesländer könnten nun – sollte es zu einer Entlassung Sarrazins kommen – auf eine Neubesetzung verzichten.

Eine Verkleinerung des Vorstands wäre im öffentlichen Interesse

Mit sechs Vorständen ist die Bundesbank im internationalen Vergleich zwar nicht auffällig überbesetzt – Notenbanken kleinerer Länder kommen mit drei oder vier aus, die Banque de France gönnt sich zehn – eine Verkleinerung könnte jedoch zu einem besseren Ergebnis führen. Die Rolle der verbliebenen Vorstände würde aufgewertet, sie ließen sich leichter in die Organisation einbinden und es käme zu weniger Reibungsverlusten. Das dürfte vor allem Bundesbank-Präsident Axel Weber entgegen kommen, der wegen der Sarrazin-Affäre um seine Chancen auf das Amt an der Spitze der Europäischen Zentralbank (EZB) fürchten muss. Weber selbst gilt als ein Befürworter eines kleineren Vorstands, der aus seiner Sicht leichter unter Kontrolle zu halten wäre.

Eine Verkleinerung wäre aber auch im öffentlichen Interesse, denn seit der Einführung des Euro hat sich die Aufgabe der Bundesbank gewandelt. Sie bestimmt nicht mehr selbständig über die Zinspolitik. Es ist allein der Präsident, der Sitz und Stimme im Rat der EZB hat, nur gelegentlich vertreten von anderen Mitgliedern des Vorstands der Bundesbank. Die Bundesbank käme deshalb wohl gut mit drei statt sechs Vorständen aus. Der Präsident verantwortet vor allem die Kommunikation in der Öffentlichkeit und den Einfluss auf die Zinspolitik. Ein Verantwortlicher stünde ihm zur Seite in Fragen der Finanzstabilität und die internationale Abstimmung über neue Regeln, zum Beispiel in der Bankenregulierung; ein weiterer kümmerte sich um die Bargeldversorgung und Aufgaben wie Personal und Informationstechnik. Sollte die Bundesbank umfangreiche zusätzliche Aufgaben in der Aufsicht über die Banken erhalten, wäre möglicherweise ein vierter Vorstand sinnvoll. Mehr braucht es jedoch auch dann nicht.

Auch für die Auswahl und Ernennung der Vorstände gibt es Verfahren, die bessere Ergebnisse versprechen. Die Vorstände der Bundesbank werden derzeit in einem rein politischen Verfahren berufen. Abwechselnd dürfen die Bundesregierung und reihum die Länder die Kandidaten bestimmen. Nicht immer sind Qualifikation und Eignung die bestimmenden Auswahlkriterien. Allein der Verdacht, die mit mehr als 200 000 Euro recht hoch dotierten Posten könnten benützt werden, um verdiente Politiker zu belohnen oder missliebige abzuschieben, schadet der Institution.

Stellen sollten öffentlich ausgeschrieben werden

Dem Vernehmen nach wünscht sich Weber ein Mitspracherecht der Bundesbank. Er möchte Kandidaten, die er fachlich oder aus anderen Gründen für ungeeignet hält, ablehnen können. Das würde jedoch nicht die Schwächen des derzeitigen Verfahrens beheben und zudem die Rolle des Präsidenten, der demokratisch nicht unmittelbar legitimiert ist, mit zu großer Macht ausstatten.

Besser wäre es, zu besetzende Stellen im Vorstand künftig öffentlich auszuschreiben. Die Bank von England hat in den vergangenen drei Jahren damit gute Erfahrungen gemacht. Die Beschreibung der Anforderungen liefert automatisch eine Mindestqualifikation. Es ist zudem zu erwarten, dass sich Kandidaten bewerben, die im derzeitigen politisch dominierten Prozess kaum eine Chance haben. Die neuen Vorstände könnten aus einer viel größeren Zahl von Bewerbern ausgewählt werden, darunter auch aktuellen Vorständen, die sonst ausscheiden müssten, oder talentierten Beamten aus dem Apparat der Bundesbank.

Über die Besetzung sollten künftig nicht mehr die Länder mitbestimmen. Das ist ein Relikt, das seit der Einführung des Euro seine Berechtigung verloren hat. Vor einer Berufung sollten die Kandidaten von einem Ausschuss des Parlaments angehört und auf ihre Eignung geprüft werden. Die damit geschaffene Öffentlichkeit erhöhte den Druck, wenig geeignete Kandidaten gar nicht erst ins Rennen zu schicken.

Eine Garantie gegen Fehlbesetzungen im Bundesbankvorstand gibt es natürlich bei keinem Verfahren. Größere Transparenz aber sorgte auch für eine bessere Legitimierung und damit für eine Aufwertung des Bundesbank-Vorstands.

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