18.08.2008 · Datenschützer sind alarmiert: Im Skandal um die unerlaubte Weitergabe von Kontonummern tauchen immer mehr vertrauliche Daten ahnungsloser Kunden auf. Mit einem Testkauf gelang es Verbraucherschützern, sechs Millionen Datensätze zu erwerben. Weitere Sätze tauchten in Schleswig-Holstein auf.
Im Skandal um die unerlaubte Weitergabe von Kontonummern tauchen immer mehr vertrauliche Daten ahnungsloser Kunden auf. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist in den Besitz von sechs Millionen illegalen Datensätzen gelangt, davon vier Millionen mit Kontonummern.
Der Vorstand des Bundesverbandes, Gerd Billen, präsentierte am Montag in Berlin die auf einer DVD und zwei CDs gesammelten Daten, die jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben werden sollen. Mit dem Scheingeschäft wollten die Verbraucherschützer herausfinden, wie schnell man an illegale Daten kommen kann. Für die Datenakquise hatte Billen einen Rechercheur mit der Sondierung des grauen Datenmarktes beauftragt. Innerhalb von Stunden wurde dieser fündig und kaufte für 850 Euro die Sammlung von sechs Millionen Datensätzen.
Weitere illegale Datensätze in Schleswig-Holstein aufgetaucht
Zugleich tauchte in Schleswig-Holstein eine neue CD mit mehr als 130.000 illegalen Datensätzen aus Call-Centern auf, wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein mitteilte. Rund 70.000 davon enthielten Kontoangaben, die von Lotterieveranstaltern stammten.
Ausgelöst wurde die Daten-Debatte durch den Diebstahl von 17.000 Daten, die offenbar ursprünglich von der „Süddeutschen Klassenlotterie“ stammten. Diese Daten aus einem Call-Center waren von einer Firma in Nordrhein-Westfalen weiterverkauft worden. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet.
„Bis jetzt ein Kavaliersdelikt“
Anlässlich der neuen Fälle sind Verbraucherschützer und Kriminalpolizei an diesem Montag vor die Presse getreten. Das Problem des Datendiebstahls sei weiter verbreitet als bekannt und müsse konsequenter verfolgt werden, hieß es.
Die Bundesregierung müsse im Zuge der Reform der Gesetze zum Datenschutz und zur Telefonwerbung handeln, verlangte Billen, gemeinsam mit dem Bund der Kriminalbeamten (BDK) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Es habe sich gezeigt, dass es „kein großer Akt“ sei, an illegale Daten heranzukommen.
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte Billen weiter. „Datendiebstahl und Betrug müssen stärker bekämpft werden. Das ist bis jetzt ein Kavaliersdelikt.“ Die Bundesregierung müsse handeln: So müssten etwa Kunden ausdrücklich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten geben, diese dürfe nicht versteckt vorausgesetzt werden. „Wir brauchen eine Reform des Kleingedruckten“, verlangte Billen.
Missbrauch strafbar, Kauf nicht
Auch Bernd Carstensen, Vize-Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wies auf Gesetzeslücken hin. So sei Handel und Kauf von Daten häufig nicht strafbar, sondern nur deren Missbrauch, wenn etwa Geld von Konten betrügerisch abgebucht werde. Der BDK fordert daher den Einsatz von Datenfahndern ähnlich dem von Steuerfahndern, um den Diebstahl der Daten zu ermitteln.
Die Call-Center-Branche wehrte sich gegen einen Generalverdacht. Die weit überwiegende Zahl der Center halte sich an Recht und Gesetz, erklärte das „Call Center Forum Deutschland“ (CCF). Gesetzesverschärfungen wie etwa eine schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen sei nicht nötig.
Regierung: Kein Bedarf zur Aufnahme in das Grundgesetz
Die Bundesregierung reagierte ablehnend auf Forderungen, den Datenschutz explizit ins Grundgesetz zu schreiben. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, im Grundgesetz sei der Datenschutz bereits verankert. Handlungsbedarf bestehe daher nicht.
Die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen und den Handel mit persönlichen Daten zu verbieten. Auch FDP und Linkspartei hatten einen höheren Rang für den Datenschutz und die schärfere Ahndung von Verstößen gefordert.
Sparsamkeit ist der beste Datenschutz
Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf dürfen zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Einige Experten schätzen daher, dass jeder Deutsche über 18 Jahre in etwa 52 kommerziellen Datenbanken erfasst ist.
Nach Auskunft des Chaos Computer Clubs sollen in Deutschland sogar 1300 Adresshändler registriert sein. Allein der Branchenführer, Schober Direktmarketing, soll über 60 Millionen Adressen mit etwa einer Milliarde Daten verfügen.
Der beste Datenschutz ist Datensparsamkeit. So sollte man bei Gewinnspielen oder Verlosungen den Hinweis streichen, dass die Daten für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Eine beliebte Quelle für Daten sind auch Rabatt- oder Kundenkarten.
Wer Sorge hat, dass seine Kontonummer illegal verwendet wurde, der prüft regelmäßig die Kontoauszüge, um unrechtmäßigen Abbuchungen so schnell wie möglich zu widersprechen. Dazu gibt es eine sechswöchige Frist. Notfalls können Betroffene auch Strafanzeige stellen.
Wenn Unternehmen am Lastschriftverfahren teilnehmen, haben sie gegenüber den Banken die Pflicht, die Einzugsermächtigung des Kunden zu überprüfen. Dies ist Teil der Inkassovereinbarung. Wegen dieser Sicherung und des späteren Prüfrechts des Bankkunden sieht der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) vorerst keinen Grund, das bargeldlose Verfahren zu ändern.
F.A.Z./km.
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