Für einen kurzen Moment haben SPD und CDU/CSU den Wahlkampf eingestellt. In einer Art großer Koalition verabschiedete der Bundesrat an diesem Freitag das Gesetz zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorständen börsennotierter Gesellschaften, das beide Volksparteien schon im Bundestag beschlossen haben.
Die Offenlegung ist nur zum Teil Wahltaktik, das Gesetz ist mehr als reiner Populismus. Es schafft Transparenz für Aktionäre. Als Miteigentümer der Gesellschaft tragen sie und nicht die angestellten Manager das finanzielle Risiko. Deshalb sollen sie auch beurteilen können, welche Führungskraft ihr Geld wert ist. Das ist kein deutscher Neidreflex, sondern auch eine Reaktion auf das Platzen der Spekulationsblase an der Börse mit vielen Skandalen. Wenn deutsche Manager amerikanische Gehälter fordern, verlangen die Aktionäre angelsächsische Transparenz. Die gibt es inzwischen fast überall in Europa, meist ohne emotionale Debatten.
Kritik an Mitbestimmung hinter vorgehaltener Hand
Manchen Kritikern geht es um mehr als Offenlegung. Sie sorgen sich um die Mitbestimmung, die es so nur in Deutschland gibt, eingeführt von den Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. Seither kungeln Kapitalvertreter in den Ausschüssen der Aufsichtsräte großer Börsengesellschaften mit den Gewerkschaftsfunktionären die Vorstandsgehälter aus und erklären diese zur Verschlußsache. Diese Tradition ist nicht nur den Gewerkschaften heilig, sondern sichert auch das Beziehungsgeflecht des ein oder anderen Aufsichtsrats oder Vorstands. Nicht von ungefähr kritisieren angestellte Führungskräfte die Mitbestimmung oft nur hinter vorgehaltener Hand.
Auch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt die Offenlegung der individuellen Gesamtvergütung, neben dem Gehalt also auch Aktienoptionen, Sachbezüge, Versorgungsansprüche oder Abfindungen bei Auflösung der Verträge von Vorständen. Der von den Firmen weithin freiwillig übernommene Kodex zur guten Führung und Kontrolle von Unternehmen schlägt vor, daß über die Vergütung im Anhang des Konzernabschlusses berichtet wird. Mit den jüngsten Änderungen des Kodex zur Unabhängigkeit der Aufsichtsräte und dem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat wurden immerhin Formelkompromisse gefunden. Nun sollte der Kodex erst einmal wirken. Allerdings muß aufgepaßt werden, daß das bewährte duale deutsche System von Vorstand und Aufsichtsrat nicht in den Mühlen der europäischen Zentralisierung zermahlen wird und in Brüssel nicht plötzlich ein EU-Einheitskodex auftaucht.
Von dummen und frechen Aktionären
Natürlich wäre auch bei der Angabe der Vergütung Freiwilligkeit besser als ein Gesetz. Auch über ein Initiativ- oder Verweigerungsrecht der Hauptversammlung zur Offenlegung hätte man trefflich weiter streiten können. Weil jedoch sieben Gesellschaften im Dax trotz des Werbens und sanften Drucks der Kommission die Offenlegung verweigern, handelt nun der Gesetzgeber. Das schmälert nicht die Arbeit der Kommission, auch wenn mancher in der Industrie das so sehen möchte.
Vordergründig berufen sich die Verweigerer der Offenlegung auf die Privatsphäre, tatsächlich aber sehen sie in Kleinaktionären nicht den Teileigentümer der Gesellschaft, sondern nur den Inhaber eines über die Aktie erworbenen Anteils- und Mitgliedschaftsrechts. Ihrem aktienrechtlichen Verständnis zufolge ist der Vorstand nicht angestellt, sondern eigenverantwortliches Organ der juristischen Person. Diese formale Sichtweise kann die geistige Verwandtschaft zum legendären Ausruf des Bankiers Fürstenberg nicht leugnen, Aktionäre seien dumm und frech. Dumm, weil sie die Aktien gekauft haben, und frech, weil sie auch noch Dividende fordern.
Längst wird am Kapitalmarkt ein solcher Umgang miteinander genauso mit Kursabschlägen bestraft wie die Unternehmensführung nach Gutsherrenart. Der Sieg eines neuen Typs aggressiver und selbstbewußter Eigentümer über das Management der Deutschen Börse hat gezeigt: der Aufsichtsrat wird von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt, seine Zusammensetzung spiegelt die Aktionärsstruktur, die Aufsichtsräte sind Vertreter der Anteilseigner. Deshalb sollten Unternehmen und Banken es den Aktionären kostengünstig ermöglichen, in den Hauptversammlungen ihre Stimmrechte auch wahrzunehmen. Das ist nicht so einfach, wie es klingt, weil Aktien im großen Stil von Depotbanken, Versicherungen, Fonds und anderen Großanlegern vorübergehend verliehen werden. Der Kampf um die Deutsche Börse hat zudem deutlich gemacht, daß Hedge-Fonds die Transparenz liefern sollten, die sie von anderen so gern fordern.
Hohe Rendite als gesellschaftlich akzeptiertes Ziel
Die globalen wirtschaftlichen und politischen Umbrüche berühren nicht nur das Verhältnis zwischen Eigentümern und Managern, sondern tarieren auch die Interessen von Shareholdern und Stakeholdern neu aus. Wünschenswert wäre in Deutschland eine Debatte über die Kapitaldeckung der sozialen Vorsorge für Rente, Pflege und Gesundheit. Würde auch hierzulande das Produktivvermögen über die Märkte sozialisiert, wären also mehr deutsche Arbeitnehmer wie in Amerika, den Niederlanden oder der Schweiz zugleich Aktionäre, dann würden hohe Unternehmensgewinne nicht länger verteufelt. Eine hohe Rendite wäre dann ein gesellschaftlich akzeptiertes Ziel.
Würden zudem die Gewerkschaften eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensergebnis zulassen und Betriebsräte statt Gewerkschaftsfunktionären in drittelparitätischen Aufsichtsräten wirken, dann löste sich der vermeintliche Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit weitgehend auf. Der transparente Gleichlauf der Interessen von Mitarbeitern, Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären wäre auf jeden Fall besser als ein undurchsichtiges Gestrüpp persönlicher Beziehungen in mitbestimmten Aufsichtsräten. Wohin falsch verstandene Kumpanei im Extremfall führen kann, sieht man bei Volkswagen.
