06.07.2007 · Im Corporate Governance Kodex ist für ausscheidende Manager als Abfindung neuerdings eine Höchstgrenze von zwei Jahresvergütungen vorgesehen. Justizministerin Zypries bezeichnet dies als mutig und warnt nun davor, dass diese Regel zu oft ausgereizt wird.
Von Joachim Jahn, BerlinBundesjustizministerin Brigitte Zypries hat davor gewarnt, dass hohe Abfindungen für ausscheidende Manager allgemein üblich werden. Den Entschluss der zuständigen Regierungskommission, im Deutschen Corporate Governance Kodex eine Höchstgrenze von zwei Jahresvergütungen vorzusehen, bezeichnete die SPD-Politikerin zwar als mutig. „Doch sollte die Obergrenze nicht zur Regel werden“, sagte Zypries auf der 6. Kodex-Konferenz, die am Freitag in Berlin zu Ende ging.
Der Kommissionsvorsitzende Gerhard Cromme, Aufsichtsratsvorsitzender bei Thyssen-Krupp und Siemens, wies demgegenüber darauf hin, dass bei einem Fehlverhalten des betreffenden Vorstandsmitglieds gar nichts gezahlt werden solle. Er räumte allerdings ein, dass Unternehmen diese „Anregungen“ in dem freiwilligen Regelwerk - sie sind sogar noch unverbindlicher als die „Empfehlungen“ des Kodex - nur befolgen könnten, wenn die Aufsichtsräte gleich bei Vertragsschluss eine solche Deckelungsklausel gegenüber den Managern durchsetzen könnten.
Groteske Zustände durch „räuberische Aktionäre“
Die Ressortchefin erklärte zudem, sie beobachte mit Sorge die „wachsende Szene klagefreudiger Kleinaktionäre, denen es nicht ums große Ganze geht“. Ihr im Ministerium dafür zuständiger Experte, Ulrich Seibert, habe den Auftrag, etwaige Gesetzesänderungen zu prüfen. Seibert wies darauf hin, dass zwar mit einer Reform des Aktiengesetzes vor zwei Jahren auf diesem Gebiet einiges erreicht worden sei. Die Leiter von Hauptversammlungen müssten nun aber auch von ihren neuen Möglichkeiten zur Begrenzung des Rede- und Fragerechts - trotz Angst vor weiteren Anfechtungsklagen - Gebrauch machen.
Der Versuch des Bundestags, diese Gerichtsverfahren zu beschleunigen, sei hingegen gescheitert. Weil die Gerichte sich oft nicht an die vorgesehenen Eilfristen hielten, gerieten Unternehmen in eine Erpressungssituation. Er forderte Vorstände auf, aus dem „Schweigekartell“ auszubrechen und nicht nur unter der Hand von Zahlungen an Berufskläger zu berichten. Ein Aufsichtsrat beklagte, dass „räuberische Aktionäre“ auf Hauptversammlungen groteske Zustände anrichteten. Mittlerweile gelinge es ihnen sogar, missliebige Anwaltskanzleien und Presseorgane auf schwarze Listen zu setzen.
„Mit kleinem Aufsichtsrat fühlen wir uns viel besser“
Kommissionschef Cromme kündigte für das kommende Jahr eine „Bereinigung“ des Kodex zur guten Unternehmensführung an. Als besonders umstritten gilt in dem Gremium die oft missachtete Vorgabe, Manager müssten in ihrer Berufshaftpflichtversicherung einen Selbstbehalt vereinbaren. Kommissionsmitglied Christian Strenger appelliertean die Versicherer, einen solchen Selbstbehalt mit niedrigeren Tarifen zu belohnen. Nachdrücklich wandte sich Cromme ferner gegen das „Missverständnis“, der Kodex lehne einen Wechsel vom Vorstands- in den Aufsichtsratsvorsitz grundsätzlich ab. Er wird auch selbst deshalb mitunter öffentlich kritisiert. Einen derartigen Automatismus gebe es aber ebenfalls nicht. Er warnte zudem vor einem gesetzlichen Verbot, zumal sonst wieder Banken stärker in die Aufsichtsorgane einrückten.
Auch eine niedrigere Höchstgrenze für die Zahl der Mandate pro Aufseher lasse sich nicht allgemein festsetzen. Cromme verteidigte das bei Thyssen-Krupp ausgeweitete Entsenderecht für Vertreter der hauseigenen Stiftung im Aufsichtsrat. Dieses sei transparent und von 80 Prozent der Aktionäre beschlossen worden. Allianz-Finanzvorstand Paul Achleitner zeigte sich zufrieden mit den ersten Erfahrungen nach der Umwandlung seines Konzerns in eine „Europa AG“: „Mit dem verkleinerten Aufsichtsrat fühlen wir uns sehr viel besser.“ Der Wirtschaftsanwalt Georg Thoma empfahl, diese Fälle zum Anlass für „kleine Änderungen“ am deutschen Mitbestimmungsgesetz zu nehmen.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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