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CO2-Emissionshandel Neue Regeln für bessere Luft

18.04.2007 ·  An diesem Mittwoch hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zur Zuteilung der CO2-Rechte gebilligt. Aber was genau ändert sich eigentlich? Und wird es nun ab 2008 mehr Knappheit und höhere Preise auf dem CO2-Markt geben? Von Nadine Bös.

Von Nadine Bös
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Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen neuen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des CO2-Emissionshandels verabschiedet. Gegenüber der Testphase, die Ende 2007 ausläuft, soll sich einiges ändern. Das ist bitter nötig - hat sich doch gezeigt, dass in der jetzigen Handelsperiode keine echte Knappheit auf dem Markt für CO2-Zertifikate herrschte. Inzwischen ist der Preis für ein Emissionsrecht auf 68 Cent abgesackt. In Bestzeiten war die Berechtigung zum Ausstoß einer Tonne CO2 schon einmal über 30 Euro wert. Der Preisniedergang gilt als Zeichen dafür, dass zu viele Zertifikate an die Unternehmen ausgegeben wurden und es ihnen deshalb nicht sonderlich schwer fällt, genügend Emissionsberechtigungen für ihren jeweiligen CO2-Ausstoß zusammenzubekommen. Kaum jemand muß zukaufen, und durch die geringe Nachfrage ist der Preis gehörig in den Keller gegangen.

In der zweiten Handelsperiode soll sich nun einiges am System ändern, denn die EU-Kommission wünscht sich mehr Knappheit und höhere Preise. Schließlich sollen die Unternehmen einen echten Anreiz bekommen, ihre CO2-Emissionen zu senken. Deshalb hat die Kommission ordentlich Druck gemacht, auch auf Deutschland. Mit ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf zum Emissionshandel konnte sich die Bundesregierung daher nicht bei der EU-Kommission durchsetzen. Der Entwurf ist ein kleiner Sieg für die Kommission. Die Gesamtmenge Kohlendioxyd, die Industrie und Energieversorger im Zeitraum von 2008 bis 2012 pro Jahr in die Luft pusten dürfen, beträgt nun 453,1 Millionen Tonnen. Ursprünglich wollte die Regierung, die Obergrenze bei 495,5 Millionen Tonnen festsetzen.

17 Euro gelten als realistisch

Experten schätzen, dass die Preise für die Emissionsrechte in der zweiten Handelsperiode nicht mehr so stark in den Keller sinken werden. „Die Kommission übt inzwischen ordentlich Druck aus“, sagt Analyst Jan Jacobsgaard von der Energieberatungsfirma Energy Brainpool. „Es ist unwahrscheinlich, dass der CO2-Preis unter zehn Euro liegen wird; 30 Euro oder mehr sind aber genauso unrealistisch.“ Der Experte schätzt, dass der jetzige Preis für CO2-Futures, der bei etwas mehr als 17 Euro liegt, eine „recht angebrachte“ Prognose für das Preisniveau in der zweiten Handelsphase darstellt.

Aber nicht nur die Obergrenze ändert sich laut dem neuen Gesetzentwurf: In Zukunft werden Industrieanlagen bei der Zuteilung der Emissionsrechte anders behandelt als Energieversorger. Das liegt an der unterschiedlichen Wettbewerbssituation, in der sich die Branchen befinden. Den Energieversorgern gelang es in der ersten Handelsperiode relativ gut, den Marktwert der Emissionszertifikate über höhere Strompreise zu Geld zu machen. Das klappt Beobachtern zufolge besonders gut, weil bei den Energieversorgern wenige große Unternehmen den Markt dominieren. Den Industriebetrieben fiel es schwerer, den Zertifikatspreis auf ihre Produktpreise zu überwälzen, da in dieser Branche sehr viele kleine und mittlere Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen. Preiserhöhungen konnten sich die Betriebe deshalb kaum leisten. Industrieanlagen erhalten aus diesem Grund laut dem neuen Gesetzentwurf eine üppigere Ausstattung mit kostenlosen Zertifikaten als Stromversorger. Ganz kleine Unternehmen, die weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen, müssen in Zukunft ihre Emissionen gar nicht mehr reduzieren.

Anreiz zur Modernisierung des Kraftwerksparks

Bei der Zuteilung gibt es noch mehr Neuerungen: In der Vergangenheit wurde aufgrund der historischen Emissionen einer Anlage ausgerechnet, wie viele CO2-Zertifikate sie für die Zukunft zugeteilt bekam. Wer in der Vergangenheit viel Kohlendioxyd in die Luft blies, bekam auch für die Zukunft eine üppigere Ausstattung mit Emissionsberechtigungen. Damit ist nun Schluß - zumindest in der Energiewirtschaft: In Zukunft richtet sich die Zuteilung der Zertifikate nach den Emissionen hocheffizienter Neuanlagen. Alte, schmutzige Kraftwerke müssen demnach in hohem Umfang Emissionsrechte zukaufen, während moderne, saubere Anlagen „belohnt“ werden. So will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, den Kraftwerkspark schneller zu modernisieren.

„Mit diesem System schaffen wir einen starken Anreiz zur dringend notwendigen Modernisierung des Kraftwerksparks. Wir sorgen dafür, dass besonders emissionsintensive und alte Anlagen durch moderne, emissionsärmere Kraftwerke ersetzt werden“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zur Begründung. „Wir geben der deutschen Wirtschaft ein klares Signal: Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz zahlen sich aus. Unternehmen, die ihren CO2-Ausstoß senken, können Zertifikate verkaufen und so mit dem Klimaschutz Geld verdienen.“

Emissionsverpflichtungen im Ausland erfüllen

Außerdem ist es den Unternehmen in Zukunft in stärkerem Maße erlaubt, die Emissionsverpflichtungen im Ausland zu erfüllen, als das bislang geplant war: Zertifikate kann man nämlich auch erhalten, indem man Klimaschutzmaßnahmen in einem anderen Land umsetzt; das nennt sich im Fachjargon „CDM“ und „JI“. Im ursprünglichen Entwurf wollte die Regierung, dass die Unternehmen nur maximal 12 Prozent ihrer Abgabepflichten durch solche Maßnahmen erfüllen können.

Das hat sie nun revidiert: Nach dem neuen Gesetzentwurf können die Firmen 20 Prozent ihrer Abgabepflichten durch CDM und JI erfüllen. „Damit kann im Verlauf der zweiten Handelsperiode ein gesamtes Jahresbudget an Emissionsgutschriften auf der Grundlage anspruchsvoller Klimaschutzprojekte importiert werden“, teilte das Bundesumweltministerium mit.

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Jahrgang 1980, Redakteurin in der Wirtschaft.

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