12.07.2005 · Das Regierungsprogramm, das die Spitzen der Unionsparteien beschlossen haben, kündigt Etappen an: Zunächst wird kassiert, dann aufkommensneutral der Tarif korrigiert, zum Schluß wird die Einführung einer Kapitalrenditesteuer geprüft.
Die Union hat sich von dem Steuerkonzept verabschiedet, worauf sich CDU und CSU vor gut einem Jahr nach mühsamen Ringen verständigt hatten. Was an seine Stelle treten soll, ist jedoch allenfalls in Umrissen erkennbar. Nur das Ziel ist bestimmt: ein international wettbewerbsfähiges Steuerwesen. Das Regierungsprogramm 2005 bis 2009, das die Spitzen der Unionsparteien am Montag beschlossen haben, enthält auch keine Steuerreform aus oder in einem Guß, vielmehr ist ein Vorgehen in Etappen geplant. Böse Zungen bringen es auf die Formel: Zunächst wird kassiert, dann wird aufkommensneutral der Tarif korrigiert und später wird man sehen, wie es weitergeht.
In drei zentralen Punkten gibt es Neues: Erstens soll es nun doch eine Abgeltungsteuer geben. Ursprünglich war die CDU unter Anführung ihres Finanzpolitikers Friedrich Merz dafür, nicht aber die CSU, dann war es umgekehrt. Im gemeinsamen Steuerprogranmm war sie schließlich nicht vorgesehen. Nun hat man sich unter sanftem Druck aus Hessen doch dazu durchgerungen, sich zu einer abschließenden und vereinfachenden Besteuerung von Kapitaleinkünften zu bekennen.
Eng damit zusammenhängend ist die zweite Änderung: Der Abschied der Union vom Leitbild der gleichen Besteuerung aller Einkunftsarten ("synthetische Einkommensteuer"). Nicht nur Zinsen, sondern auch Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen anders als Löhne und Gehälter oder Mieteinkünfte besteuert werden. Allerdings ist das Wie noch offen.
Drittens verzichtet die Union auf die geplante Reform der Kommunalsteuern. "Es bleibt bei der Gewerbesteuer, bis wir im Einvernehmen mit den Kommunen und der Wirtschaft eine sinnvolle Alternative entwickelt haben", heißt es. Da die Städte darauf beharren, daß die Gewerbsteuer bestehen bleibt, wird damit die Existenz der im internationalen Vergleich außergewöhnlichen Zusatzsteuer auf Unternehmensgewinne festgeschrieben.
Offen bleibt, was gegenfinanziert werden soll
Zunächst will die Union zum 1.1.2006 nicht nur die Mehrwertsteuer erhöhen, sondern auch "Steuerschlupflöcher schließen und Steuersparmodelle abbauen". So sollen 3 Milliarden Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden fließen. „Als weiteres Element der Gegenfinanzierung erhöhen wir die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften“, heißt es weiter, wobei offen bleibt, was gegenfinanziert werden soll.
Die für diesen Zeitpunkt versprochene Entlastung des Mittelstands von der Erbschaftsteuer kostet nach den vorliegenden Gesetzentwürfen rund eine halbe Milliarden Euro. Teurer wäre allerdings die ebenfalls in Aussicht gestellte Änderung, wonach Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als eine Million Euro die Mehrwertsteuer erst ans Finanzamt zahlen müssen, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat. Dies führt allerdings nur zu einem einmaligen Ausfall, da in dem Fall nur der Zeitpunkt der Steuerfälligkeit verschoben wird.
Ehegattensplitting soll bleiben
Als zweiter Schritt ist für Anfang 2007 eine aufkommensneutrale Senkung des Steuertarifs geplant, unten soll der Satz von 15 auf 12 Prozent und oben von 42 auf 39 Prozent sinken. Dazu soll die Pendlerpauschale auf 25 Cent bis höchstens 50 Kilometer gekürzt, die Steuerfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge über sechs Jahre abgebaut und die degressive durch die lineare Abschreibung ersetzt werden.
Im Gegenzug soll es dann für jeden, egal ob Erwachsener oder Kind, einen Freibetrag von 8.000 Euro geben. "Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrags und sonstiger pauschaler Abzüge", lautet das Versprechen. "Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5000 Euro mehr." Das Ehegattensplitting ist für die Union als "Ausdruck der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft Ehe" keine Steuervergünstigung, sondern tabu.
2007 die Abgeltungssteuer
Ebenfalls zum Januar 2007 soll die Abgeltungsteuer eingeführt und die Körperschaftsteuer „als weiteren Schritt zu einer umfassenden Unternehmensteuerreform“ auf 22 Prozent gesenkt werden. Bisher zahlen Kapitalgesellschaften in Deutschland 25 Prozent Körperschaftsteuersatz plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Zusammen kommt man damit auf eine Steuerlast von rund 39 Prozent. Das ist mehr als in den anderen Ländern Europas - mit künftig dann rund 36 Prozent würde der Abstand geringer, aber damit läge Deutschland immer noch an der unattraktiven Spitzenposition in Europa.
Von wegen Bierdeckel-Reform
Den Unternehmen bleibt die Aussicht auf ein "neues Steuergesetzbuch für Einkommensteuer und Unternehmenssteuer", das für die Legislaturperiode angekündigt wird. Ein genaueres Datum wird jedoch nicht genannt. Auch in der Sache bleibt die Union im Vagen. Weder von einer Entlastung noch von einem Stufentarif ist mehr die Rede, geschweige denn von einem Bierdeckel, auf den die Berechnung der Steuerlast passen sollte. Stattdessen heißt es: Die Besteuerung solle für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften rechtsformneutral zusammengeführt werden. "In diesem Zusammenhang prüfen wir auch die Einführung einer Kapitalrenditesteuer."
Konkrete Aussagen, was man sich unter der rechtsformneutralen Besteuerung vorstellen soll, sucht man in dem Programm vergebens. Das läßt vermuten, daß die Union selber noch nach der Antwort sucht. Die Überlegungen der Wissenschaftler, die unter dem Dach der Stiftung Marktwirtschaft nach Lösungen fahnden, sind offenbar für die Union wenig überzeugend. Das Wahlprogramm der Union orientiert sich stattdessen an einem Konzept aus Hessen.
Deren Finanzministerium wirbt dafür, die Eigenkapitalverzinsung der Unternehmen wie auch die anderen Kapitaleinkünfte einer einheitlichen Abgeltungssteuer zu unterwerfen: "Die Kapitalrenditesteuer gibt hier eine pragmatische Antwort: Das im Unternehmen eingesetzte Eigenkapital wird zur entscheidenden Größe für eine rechtsformunabhängige Proportionalsteuer von 17 Prozent. Nur der Restgewinn wird nach dem bisherigen Steuersystem besteuert", schrieb es Anfang Juni. Für Dividenden und Veräußerungsgewinne sieht es kein Halbeinkünfteverfahren und keine Steuerfreiheit mehr vor. "Alles wird einheitlich mit 17 Prozent (im Privatbereich) oder mit dem vollen Steuersatz (bei Unternehmen) versteuert." Lediglich bei Beteiligungen von mehr als 10 Prozent müsse es beim bisherigen Verfahren bleiben, um eine Überbesteuerung zu verhindern. Einen Nachteil ihres Konzepts nennen die Hessen selbst: Es führt zu Steuermindereinnahmen von 6,5 Milliarden Euro
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