13.06.2005 · Angela Merkel fordert eine „Agenda Arbeit“ und stellt die Beschäftigungkrise in den Mittelpunkt des kommenden Wahlkampfes. Doch das Arbeitsmarktprogramm der Union ist bei weitem nicht ausgereift.
Von Nico FickingerWie Gerhard Schröder in den beiden vorangegangenen Bundestagswahlkämpfen stellt jetzt auch Angela Merkel die Überwindung der Beschäftigungskrise ins Zentrum der Auseinandersetzung. Alle Handlungen der Union müßten sich der Frage unterordnen, ob dadurch Arbeitsplätze geschaffen würden, verlangt die Kanzlerkandidatin und fordert eine „Agenda Arbeit“. Werden CDU und CSU ihr hochgestecktes Ziel erreichen? Genauen Aufschluß über ihre Vorhaben dürfte zwar erst das für den 11. Juli angekündigte komplette Regierungsprogramm geben. Kernpunkte der Arbeitsmarktagenda sind aber bereits bekannt.
Die auffälligste und vermutlich am schnellsten wirksame Maßnahme ist die versprochene Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 5 Prozent und die damit einhergehende Effizienzkontrolle der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Welche enormen Einsparmöglichkeiten sich hier eröffnen, läßt das Eingeständnis der Bundesagentur für Arbeit erahnen, daß viele Arbeitslose nach Weiterbildungskursen geringere Eingliederungschancen hatten als vorher.
Die Sorge, daß sinnvolle Programme dem Rotstift zum Opfer fallen könnten, ist daher unbegründet. Finanzieren ließe sich die Beitragssenkung durch einen Verzicht auf die Strafabgabe, die die Bundesagentur für jeden nicht binnen eines Jahres Vermittelten an den Bund zahlen muß, sowie durch eine stärkere Steuerfinanzierung gesamtwirtschaftlicher Aufgaben. Allerdings würde beides ein elf Milliarden Euro großes Loch in den Bundesetat reißen. Bisher ist die Union die Antwort schuldig, wie sie diese Lücke stopfen will.
Unausgegoren und gefährlich
Auch ihre Ankündigung, allen Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, Langzeitarbeitslose in eigener Regie zu betreuen, ist ein überfälliger erster Schritt gegen das ineffiziente Nebeneinander von Arbeitsagenturen und Sozialämtern. Ziel muß es sein, die Arbeitsgemeinschaften abzuschaffen und die staatliche Fürsorge wieder den Kommunen zu übertragen. Diese sind näher an den Betroffenen, können unbürokratischer helfen und haben auch größere Anreize, mit Eingliederungserfolgen zu glänzen.
Unausgegoren und gefährlich sind dagegen die Pläne der Union für das Arbeitslosengeld I. Sie will die Bezugsdauer nach Beitragsjahren staffeln und für Ältere von 18 auf 24 Monate verlängern, zugleich aber die Anspruchsvoraussetzungen verschärfen und die Leistung im ersten Monat um ein Viertel kürzen. Das paßt alles nicht zusammen: Eine Differenzierung nach Beitragsjahren hat in einer Risikoversicherung nichts zu suchen. Eine abermalige Verlängerung der Bezugsdauer würde nur die Frühverrentung erleichtern, die Beitragszahler belasten und die Arbeitslosenquote der Älteren erhöhen. In den achtziger Jahren hat die Union diesen Sündenfall schon einmal begangen; sie sollte nicht zum unbelehrbaren Wiederholungstäter werden.
Kann man auf die Arbeitslosenversicherung verzichten?
Eine Verschärfung der Bezugsbedingungen ist dagegen diskutabel: Soll, wer ein Jahr lang gearbeitet hat, sechs oder bloß drei Monate lang Arbeitslosengeld erhalten? Soll der Anspruch auf zwölf Monate Unterstützung nach zwei oder zehn Beitragsjahren fällig werden? Die Union hat die Debatte über Leistung und Gegenleistung aber nicht zu Ende gedacht. Sonst müßte sie für Wahltarife plädieren; davon kann man Karenzzeiten und Selbstbehalte nicht trennen.
Es stellt sich sogar die Frage, ob man nicht ganz auf die Arbeitslosenversicherung verzichten kann. Den ohnehin nur für wenige Monate gezahlten Lohnersatz könnten die meisten Arbeitnehmer auch selbst finanzieren. Man müßte ihnen dazu den Arbeitgeberbeitrag auszahlen und das angesparte Geld im Kündigungsfall mit einer Abfindung aufstocken. Ein Modell hierfür hat die Handelskammer Hamburg schon präsentiert.
Wahlrecht beim Kündigungsschutz
Schwer tut sich die Union mit dem Kündigungsschutz. Ganz abschaffen - etwa nach Schweizer Vorbild - will sie dieses Einstellungshindernis nicht. Daher hat sie allerlei Krücken ersonnen, die den Schutz lockern sollen. Die beabsichtigte Anhebung der Schutzgrenze von zehn auf 20 Mitarbeiter ließe mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt erwarten, weil dann in neun von zehn Betrieben der Kündigungsschutz nicht mehr gälte. Doch die grundsätzliche Problematik eines Schwellenwerts bliebe bestehen.
Darüber hinaus plant die Union ein Wahlrecht, zugunsten einer Abfindung auf den Kündigungsschutz zu verzichten. Konsequenter wäre es, den Kündigungsschutz komplett für freiwillige Abmachungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu öffnen, wie es die Stiftung Marktwirtschaft vorgeschlagen hat. Erwerbslose könnten dann auf den Kündigungsschutz verzichten, um ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen, Stellenwechsler statt des Schutzes nicht nur eine Abfindung, sondern auch einen Lohnzuschlag wählen.
Beim Flächentarif fehlt der Mut
Erfreulich ist, daß die Union auch das nach wie vor beschäftigungsfeindliche Tarifrecht ändern will. Der zehnprozentige Tarifabschlag für Langzeitarbeitslose im ersten Beschäftigungsjahr ist einer teuren Lohnsubvention in jedem Fall vorzuziehen. Auch die Klarstellung des Günstigkeitsprinzips im Tarifvertragsgesetz ist überfällig, um betriebliche Beschäftigungsbündnisse zu legalisieren. Zu einer gesetzlichen Öffnung des Flächentarifs für Betriebsvereinbarungen ist die Union aber nur bereit, wenn ihr 75 Prozent der Belegschaft, der Betriebsrat und in bestimmten Fällen auch noch die Gewerkschaft zustimmen. Hier verläßt CDU und CSU der Mut. Auch fehlen in ihrem Konzept dringende Maßnahmen wie eine kürzere Nachwirkung von Tarifverträgen, die Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeit oder die Einführung einer obligatorischen Schlichtung.
Der Gesamteindruck der Arbeitsmarkt-Agenda ist durchwachsen. Nach sieben Jahren Bedenkzeit präsentiert die Union ein Potpourri aus überfälligen Korrekturen, halbherzigen Vorstößen und Irrwegen. Etwas ambitionierter darf es im Interesse der Arbeitslosen schon sein.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,30 $ | −0,51% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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