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Bundesverwaltungsgericht Der Mammutprozeß um den Berliner Großflughafen beginnt

07.02.2006 ·  Seit diesem Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht abschließend eine Klage von 4000 Anwohnern gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld. Sollte sie abgewiesen werden, könnte der neue Airport 2011 öffnen.

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt an diesem Dienstag der abschließende Prozeß über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum zentralen Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI), einen der größten Verkehrsplätze Europas. In dem Verfahren entscheidet das höchste deutsche Verwaltungsgericht über die Klage von rund 4.000 Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluß des Brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung.

An zunächst sechs Prozeßtagen geht es in mündlicher Verhandlung um vier ausgewählte Musterklagen von 120 Anwohnern. Am voraussichtlich letzten Tag, dem 16. Februar, will das Gericht bekanntgeben, wann es sein Urteil fällt; gerechnet wird mit einem Termin im ersten Halbjahr. Das Urteil ist endgültig. Falls die Richter die Klagen abweisen und so den Bau ermöglichen, wollen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg den BBI zum Winterflugplan 2011 eröffnen. Die geplanten Baukosten betragen rund 2 Milliarden Euro zuzüglich Finanzierungskosten.

„Zukunftsfähigkeit des Standorts steht zur Disposition“

Rund 430 Millionen Euro entfallen auf den Bund und die beiden Bundesländer, 440 Millionen auf die ebenfalls öffentliche Flughafengesellschaft, der Rest soll aus Krediten stammen. Die Schienenanbindung und der Terminalbahnhof kosten noch einmal knapp 500 Millionen Euro, die Zufahrtsstraßen mit Autobahnanschluß 74 Millionen Euro. Falls das Gericht den Baubeschluß kippt, dürfte es in Berlin auf absehbare Zeit keinen Zentralflughafen geben. Das stellte der Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Flughafengesellschaft, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), zu Wochenbeginn klar. Die drei Plätze Tegel, Tempelhof und Schönefeld würden dann weiterbetrieben.

Wowereit sagte, er rechne damit, daß der BBI gebaut werde. Ähnlich zuversichtlich äußerte sich die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB). Schließlich habe das Gericht kürzlich zwei andere große Luftfahrtprojekte - die Startbahnverlegung in Leipzig und den Bau der Airbus-Wartungshalle in Frankfurt - mit der Begründung genehmigt, die Vorhaben seien von großer Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung und den Arbeitsmarkt. Das gilt nach Ansicht der UVB auch für den BBI, der bis 2012 rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen könne: „Letztlich steht mit der Gerichtsentscheidung die Zukunftsfähigkeit des Standorts zur Disposition.“

Auch Kläger gehen siegesgewiß in Verhandlungen

Die Kläger gegen den Flughafenausbau, die die Zahlen für übertrieben halten, gehen ebenfalls siegesgewiß in die Verhandlungen. Sie erneuerten zu Wochenbeginn ihre Haltung, daß der Flugbetrieb in dicht besiedelten Gebieten unverantwortlich sei. Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), der 3.500 Kläger vertritt, kritisierte, Wowereit und der Brandenburgische Ministerpräsident und SPD-Bundesvorsitzende Matthias Platzeck versuchten, „unter Mißachtung richterlicher Unabhängigkeit“ die Richter und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Mißlich sei, daß Hunderte von Betroffenen an der Verhandlung in Leipzig nicht teilnehmen könnten, weil das Gericht keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung stelle.

Prozeßbeobachter weisen darauf hin, daß das Gericht den Flughafenausbau gegen weitere Auflagen - etwa im Lärm- oder Naturschutz - genehmigen könnte, um beiden Seiten gerecht zu werden. Im April 2005 hatte es bereits die „Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses“ bis zur jetzt anstehenden Entscheidung über die Hauptsache ausgesetzt, also de facto einen Baustopp verhängt. Das sei jedoch kein Vorgriff auf das endgültige Urteil gewesen, versicherte der zuständige 4. Senat, sondern sollte vermeiden, durch irreversible Bauausführungen vor dem Richterspruch Fakten zu schaffen.

Zunächst wird die Planrechtfertigung überprüft

Aufgabe des Leipziger Gerichts ist es jetzt zu prüfen, ob der Planfeststellungsbeschluß die Kläger in ihren Rechten verletzt. Um diese Frage zu beantworten, widmet sich der Prozeß zunächst der Planrechtfertigung: Aufgrund der Aktenlage, der Befragung von rund 60 Anwälten und Sachverständigen sollen der Bedarf, die Kapazität und Dimensionierung des Vorhabens geprüft werden. Am BBI soll den Planungen gemäß der gesamte Berliner Zivilluftverkehr der bisherigen Plätze Schönefeld, Tempel und Tegel gebündelt werden; die beiden letzteren müssen dann schließen. 2005 betrug das Passagieraufkommen etwa 17 Millionen, der BBI ist auf 22 Millionen ausgelegt und kann auf 40 Millionen Fluggäste wachsen.

Anschließend untersucht das Gericht die Standortwahl in Verbindung mit der Landesplanung und Alternativprüfungen. Die Kläger beziehen sich auf das Ergebnis eines Vorgutachtens, daß der 40 Kilometer südlich Berlins gelegene ehemalige sowjetische Militärflughafen Sperenberg der geeignetere Standorte gewesen wäre. Anschließend geht es um Fragen der Sicherheit und des Fluglärms. Im Mittelpunkt steht hierbei der Nachtflugbetrieb, der in Berlins bisherigem Hauptflugplatz Tegel nicht erlaubt ist. Gegen Ende der Verhandlung sollen die wasserrechtlichen Auswirkungen des Ausbaus des ehemaligen DDR-Flugplatzes Schönefeld zur Sprache kommen sowie die Altlasten und der Naturschutz.

Quelle: F.A.Z., 07.02.2006, Nr. 32 / Seite 10
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