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Bundesverfassungsgericht Clement: Der Ladenschluß wird künftig Sache der Länder sein

10.06.2004 ·  Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluß wollen die Länder möglichst bis Ende 2004 in eigenerKompetenz zu neuen Regeln für die Öffnung von Geschäften kommen.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluß ist vom Handel mit Enttäuschung und von Beschäftigten und Gewerkschaften mit Erleichterung aufgenommen worden. Nach dem Richterspruch bleiben die geltenden Ladenöffnungszeiten vorerst bestehen. Damit bleibt der Verkauf an Werktagen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt. Die Bundesregierung muß aber prüfen, ob die Länder zu einer umfassenden Neuregelung ermächtigt werden sollen.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte: "Im Ergebnis wird künftig jede weitreichende Änderung der Öffnungszeiten Sache der Länder sein. Dies bietet die Chance für eine flexible, unbürokratische Regelung." Eine solche Handhabung könne auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung tragen. Die Föderalismuskommission solle sich jetzt dieses Themas annehmen. Clements Staatssekretär Rudolf Anzinger schloß aus, daß es noch vor der Sommerpause eine Kabinettsvorlage geben werde.

Zahlreiche Ausnahmebestimmungen

Die Verfassungsrichter hatten am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Warenhauskette Kaufhof gegen die geltenden Regelungen zurückgewiesen - allerdings nur, weil unter den acht Richtern des Ersten Senats ein Stimmenpatt herrschte. Nach der deshalb maßgeblichen Ansicht des halben Senats sind die Vorschriften durch das Anliegen gerechtfertigt, Beschäftigte im Einzelhandel - besonders die dort tätigen Frauen - vor einer ungünstigen "Lage der Arbeitszeit im Tagesablauf" zu schützen. Dem stünden weder die zahlreichen Ausnahmebestimmungen (etwa für den Verkauf von Reisebedarf) noch die "Erwartung möglicher Umsatzsteigerungen" entgegen. Der Bundestag dürfe auch berücksichtigen, daß eine Freigabe der Öffnungszeiten zu einem "Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleinerer Geschäfte" führen könne.

Einhellig stellte das Gericht fest, daß der Bundestag seit einer Reform des Grundgesetzes allenfalls zu Änderungen einzelner Vorschriften des Ladenschlußgesetzes berechtigt sei. Für eine "grundlegende Neukonzeption" wären dagegen nunmehr die Länder zuständig, weil 1994 die Rechte des Bundestages, Gesetze zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" zu erlassen, eingeschränkt worden sind.

Völlige Freigabe

Mehrere Länder forderten nach dem Urteil eine rasche Prüfung durch den Bund. Die bayerische Landesregierung wolle die Öffnungszeiten an Werktagen "tendenziell völlig freigeben", sagte Sozialministerin Christa Stewens (CSU). Sonn- und Feiertage sollten tabu bleiben. Der Bund müsse den Ländern den notwendigen Spielraum geben. Auch die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Sachsen plädierten für eine völlige Freigabe an Werktagen.

Die Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch. "Dies ist ein guter Tag für alle Verkäuferinnen und Verkäufer, die an einem einigermaßen geregelten Familienleben interessiert sind", sagte DGB-Chef Michael Sommer. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte Wirtschaftsminister Clement auf, nicht mehr laut über eine Ausweitung der Öffnungszeiten nachzudenken. Den Beschäftigten sei genug angetan worden. Im Einzelhandel sind derzeit rund 2,8 Millionen Beschäftigte tätig, davon mehr als zwei Drittel Frauen. Etwa 1,4 Millionen Angestellte sind teilzeitbeschäftigt.

Kein Handlungsbedarf

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) forderte die Bundesregierung hingegen zum Handeln auf. "Mein Wunsch wäre eine Freigabe der Öffnungszeiten rund um die Uhr an den Werktagen", sagte HDE-Präsident Hermann Franzen. Damit wären zwar keine höheren Umsatzerwartungen verbunden, aber die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Bahnhöfen, Flughäfen oder Tankstellen wären vom Tisch.

Nach Franzens Überzeugung verbietet der Richterspruch dem Bund nicht, kleinere Änderungen am geltenden Gesetz vorzunehmen, etwa eine Verlängerung der Öffnungszeiten an Werktagen bis 23 Uhr. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands BAG, Johann Hellwege, bedauerte, daß das Gericht zur Ladenöffnung an Werktagen eine klare Entscheidung gescheut habe. Er hätte es begrüßt, wenn die Betriebe gleich eine "uneingeschränkte" Handlungsfreiheit bekommen hätten.

Eine weitere Liberalisierung stößt indes nicht nur bei den Gewerkschaften, sondern auch in den Regierungsfraktionen auf Widerstand. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, sagte, beim Ladenschlußgesetz gebe es keinen Handlungsbedarf. Der Grünen-Politiker Hubert Ulrich nannte die Entscheidung eine "kluge Lösung".

Quelle: enn./jja. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.06.2004, Nr. 133 / Seite 13
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