25.05.2005 · Die Finanzhilfe für Sozialkassen ist gefährdet, der Anlegerschutz wird vorerst wohl nicht weiter ausgebaut, das Anti-Diskriminierungsgesetz hat kaum noch Chancen - die vorgezogene Wahl sorgt für Stillstand.
Einigen Gesetzentwürfen droht das vorzeitige Aus. Viele Gesetze und Verordnungen, die die Regierung angekündigt hat, werden erst gar nicht vorgelegt werden, andere, die schon im Bundestag eingebracht worden sind, können nicht zu Ende beraten werden. Auch kann die Union bei einer Auflösung des Bundestags zur Sommerpause mit ihrer Mehrheit im Bundesrat Gesetze, die keiner Zustimmung des Bundesrats bedürfen, scheitern lassen, indem sie den Vermittlungsausschuß anruft.
Strittig ist, ob die Union am Freitag das Präventionsgesetz im Bundesrat passieren lassen wird. Zwar will auch die Union die Krankheitsvorbeugung stärken, doch lehnt sie das von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gewählte Verfahren einer Bundesstiftung als zu bürokratisch ab. Die Kassen hegen verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz, weil die Politik damit über Beitragsgelder der Versicherten verfügt. Allerdings haben die CDU-Länder das Gesetz in seinen Grundzügen mit Rot-Grün ausgehandelt.
Keinen Widerspruch der Unions-Seite wird es am Freitag gegen das Vermittlungsergebnis zum Bürokratieabbaugesetz geben. Es gewährt unter anderem Hotels und Cafes die Möglichkeit, auch ohne Gaststättenlizenz Getränke und Speisen auszugeben. Gerichtsverfahren sollen durch die Gründung von Kammern für Handelssachen bei den Amtsgerichten beschleunigt werden, Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler werden reduziert. Überdies fallen bürokratische Hemmnisse in der Beherbergungsstatistik, im Chemikaliengesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Weinrecht, im Güterkraftverkehrsgesetz, im Tierschutzgesetz und beim Jugendarbeitsschutz weg.
Auf der Kippe steht ferner das Energiewirtschaftsgesetz. Das Gesetz soll die Durchleitung von Strom und Gas einer staatlichen Regelung unterwerfen, die für mehr Wettbewerb sorgen soll. Das Gesetz hätte nach EU-Vorgaben Mitte 2004 in Kraft treten sollen. Das könnte für die Union, die Nachbesserungsbedarf sieht und mehr Kompetenzen für die Länder verlangt, Anlaß sein, im Vermittlungsverfahren die Einigung zu suchen.
Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird möglicherweise aufgespalten. Sie befindet sich im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat, der am 15. Juni wieder tagt. Dabei zeichnet sich ab, den umstrittenen Part - die neuen Pressekartellregelungen, die Kooperationen zwischen Zeitungsverlagen erleichtern sollen - aus dem Gesetz herauszulösen. Eine Einigung bezöge sich nur noch auf die Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts an die Vorgaben der Europäischen Union, die zeitlich überfällig sind.
Vorgaben der EU-Kommission existieren auch für das Anti-Diskriminierungsgesetz, das der Bundestag Mitte Juni mit rot-grüner Mehrheit verabschieden könnte. Das Gesetz soll verhindern, daß Menschen im Geschäfts- oder Arbeitsleben wegen ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters oder ihrer Behinderung benachteiligt werden. Selbst wenn die Union das Gesetz durch vertagen im Bundesrat scheitern lassen sollte, käme sie im Falle eines Wahlerfolgs um einen eigenen Entwurf nicht herum. Am rot-grünen Gesetz wird kritisiert, es gehe an vielen Stellen zu Lasten der Wirtschaft über die EU-Vorgaben hinaus.
Wegen der vorgezogenen Neuwahlen wird zudem eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen nicht mehr vorgelegt werden, die die Regierung in Aussicht gestellt hatte. Dazu dürfte das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Sozialversicherungen von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) gehören. Sie wollte den Zahltermin der Arbeitgeber für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auf das Ende des Vormonats vorziehen und hätte damit der Sozialversicherung 2006 einmalig rund 20 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen gespült. Vorschläge für eine Reform der Pflegeversicherung sollten erst im Herbst vorgelegt werden.
Auch die umstrittene Verordnung zur Neuordnung des Finanzausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen von 2007 an, dürfte damit kaum mehr vorgelegt werden. Viele unionsregierte Länder wollten sie ablehnen. Für den Fall hatten die Allgemeinen Ortskrankenkassen höhere Beitragssätze angedroht, die Kassenärzte können im Gegenzug nicht mit einer Reform ihrer Honorare von 2007 an rechnen.
Auf der Strecke bleibt das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD). Generell sollte die Einwendungsfrist für Unmweltverbände auf sechs Wochen beschränkt werden. Der Kabinettsbeschluß ist gerade erst auf dem Weg in den Bundestag und kann somit nicht mehr vor der voraussichtlichen Auflösung verabschiedet werden.
In einem noch früheren Stadium befindet sich die Absicht der Regierung, die Lastwagenmaut Anfang 2006 auf eine Reihe von Bundesstraßen auszudehnen und die Maut noch stärker nach Emissionen - etwa auch nach dem Ausstoß von Dieselruß - zu differenzieren.
Unter der Rubrik "Anlegerschutz" und gute Unternehmensführung ("Corporate Governance") befinden sich - abgesehen vom Gesetz zur Offenlegung der Managergehälter, das trotz erster Lesung in der kommenden Woche aller Voraussicht nach nicht mehr rechtzeitig im Bundesrat beschlossen werden wird - überdies noch weitere Gesetzentwürfe von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im parlamentarischen Verfahren. Dazu gehören Regelungen, die die Haftung von Vorständen gegenüber der Gesellschaft und einzelnen Anlegern verschärfen. Zudem sollen geschädigte Anleger Klagen leichter durchsetzen können.
Das gilt auch für weitere Gesetzentwürfe, mit denen Ministerin Zypries die Rechtsberatung modernisieren und auch über die Anwaltschaft hinaus zulassen (Rechtsdienstleistungsgesetz) wollte, ein elektronisches Handels- und Unternehmensregister einführen sowie das Mindestkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) von 25000 auf 10000 Euro herabsetzen wollte, um die Rechtsform im zunehmenden Wettbewerb mit der britischen Rechtsform der Ltd. (Limited) zu stärken. Auf der Strecke bleibt die für Herbst geplante Novelle zur Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung.
Die bereits in den Bundestag eingebrachte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes will die rot-grüne Koalition noch vor der Sommerpause im Parlament verabschieden. Die Union dürfte aber einer generellen Ausweitung auf alle Branchen im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern. Die höheren Hinzuverdienste für Langzeitarbeitslose könnten noch rechtzeitig in Kraft treten. Dagegen ist mit Änderungen des Hartz-IV-Gesetzes, beispielsweise einer Angleichung der Regelsätze in Ost und West, nicht zu rechnen. Auch das Gesetz, das den Finanzausgleich zwischen Bund und Kommunen regelt, wird nicht mehr rechtzeitig auf den Weg gebracht werden.
Daß die beiden Gesetzentwürfe zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen (Senkung der Körperschaftsteuer, großzügigere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer) und zur Sicherung der Unternehmensnachfolge (Befreiung der Unternehmen von der Erbschaftsteuer) noch wie geplant beschlossen werden, gilt als wahrscheinlich (F.A.Z. vom 24. Mai). Eine Zulassung von handelbaren Immobilienwerten (Reits) wird es wohl zunächst nicht geben.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 106,30 $ | −0,51% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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