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Bundestag Steinbrück rechtfertigt Steuerentlastungen

19.06.2009 ·  Finanzminister Steinbrück hat die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen als eines der größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands bezeichnet. Er rechtfertigte auch Erleichterungen für Unternehmen.

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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die volle steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung als eines der größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands bezeichnet. Alleine in der kommenden Legislaturperiode würden die Bürger mit rund 10 Milliarden Euro entlastet, sagte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag. Das Parlament verabschiedete den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und Union; Grüne und FDP votierten dagegen, die Linke enthielt sich.

In voller Höhe abzugsfähig ist laut Gesetz künftig die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.

Der „größte Batzen“

Die große Koalition habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so umgesetzt, dass es das Maximum an Entlastungen vorsehe, das verträglich sei, sagte Steinbrück. Von einer Reihe konjunktureller Maßnahmen der großen Koalition, die Bürger direkt entlasteten, sei dies der „größte Batzen“. Die Erleichterungen kommen dem Minister zufolge insgesamt 16 Millionen Bürger zugute, 85 Prozent aller Steuerbelasteten. Er rechtfertigte auch Erleichterungen für Firmen in Zeiten der Rezession. Der Minister betonte, dass diese aber nur befristet seien und es nicht darum gehen dürfe, Kernelemente der Unternehmensteuerreform wieder zurückzudrehen.

Der Steuerbonus fällt für Geringverdiener sogar großzügiger aus als zunächst geplant. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch künftig absetzbar - aber nur, wenn die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenzen betragen 1900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2500 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Darüber hinaus können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden.

„Keine Steuersenkungen auf Pump“

Mit Blick auf die geplante Neuverschuldung von fast 90 Milliarden Euro im kommenden Jahre bezeichnete Steinbrück Steuersenkungsversprechen von Union und FDP als illusorisch (Dem Bund fehlen 300 Milliarden Euro bis 2013). Dies sei weder sachlich notwendig, noch könnten es die Haushalte von Bund und Ländern verkraften. „In der konkreten Situation, in der wir sind, wird keine Bundesregierung - egal wie die Farbenlehre nach dem 27. September aussieht - Steuersenkungen um Pump realisieren können“, sagte Steinbrück.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden auch Korrekturen an der 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform und weitere Entlastungen umgesetzt. Kleine und mittlere Firmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro im Jahr müssen die Umsatzsteuer erst dann entrichten, wenn ihre Rechnungen auch bezahlt sind. Diese ostdeutsche Sonderregel wird bis Ende 2011 verlängert und gilt bundesweit. Darüber hinaus werden Übernahmen von Firmen erleichtert, die Sanierungsfälle sind. Bei dieser Maßnahme kann der übernehmende Konzern aufgelaufene Verluste unter bestimmten Bedingungen mit seinen Gewinnen verrechnen. Zudem wird die „Zinsschranke“ entschärft. Sie soll verhindern, dass über Gewinne ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Die Freigrenze dafür soll für zwei Jahre von einer Million auf nun drei Millionen Euro angehoben erhöht werden.

Eine Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, da die Entlastung der Unternehmen auch auf Forderungen der Länder zurückgeht.

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01.06.2012 12:21 Uhr
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