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Bundestag Regeln für Politiker-Wechsel in die Wirtschaft geplant

16.02.2006 ·  Aus dem Bundestag ausgeschiedene Spitzenpolitiker sollen einen Ehrenkodex befolgen, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln. Dafür zeichnet sich eine breite Mehrheit ab. Nicht aber für ein Gesetz.

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Der Wechsel von ehemaligen Bundeskanzlern, Ministern und Spitzenbeamten in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft soll nach fast einhelliger Meinung der Bundestagsfraktionen in einem Ehrenkodex geregelt werden. Für ein gesetzliches Verbot zeichnet sich dagegen keine Mehrheit ab.

Die Union sei offen für Gespräche über einen Ehrenkodex, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Kampeter, am Donnerstag im Bundestag. Es sei aber nicht grundsätzlich falsch, daß Spitzenpolitiker auch Spitzenjobs in der
Wirtschaft übernähmen. Die Grünen forderten, vor allem ein Wechsel in die Energiewirtschaft mit ihren monopolistischen Strukturen müsse verhindert werden - wenn nicht durch einen Kodex, dann durch ein Gesetz. Die Linksfraktion warf Altkanzler Gerhard
Schröder und Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement Korruption vor nach dem Motto: „Erst die Macht, dann das Geld.“

Seit Wochen öffentlicher Unmut

Der Wechsel Schröders und einiger seiner ehemaligen Minister und Staatssekretäre in Führungspositionen von Energieunternehmen oder Banken sorgt seit Wochen für öffentlichen Unmut. So soll Schröder nicht nur den Aufsichtsrat des Betreiberkonsortiums
der Ostsee-Pipeline leiten, sondern will auch den Börsengang des Energiekonzerns RAG begleiten. Dessen Chef ist der ehemalige Wirtschaftsminister in der ersten Schröder-Regierung, Werner Müller. Der frühere Wirtschafts-Staatssekretär Alfred Tacke ist
mittlerweile Chef der RAG-Tochter Steag. Clement wurde in den Aufsichtsrat des Stromversorger RWE Power gewählt, der frühere Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser geht zur Deutschen Bank.

In der von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde wies der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Reinhard Loske den Vorwurf zurück, es solle „eine chinesische Mauer zwischen Politik und Wirtschaft“ hochgezogen werden. Gerade in der Energiewirtschaft habe man es aber mit extrem monopolistischen Strukturen zu tun, und dort schlügen politische Entscheidungen so stark durch wie in kaum einen anderen Bereich: „Energiepolitik darf nicht Gefälligkeitspolitik für die großen Konzerne sein.“ Die jüngsten Fälle verschärften die Glaubwürdigkeitskrise der Politik: „Wir brauchen eine Karenzzeit, wenn nicht als Ehrenkodex, brauchen wir ein Gesetz.“ Im Gespräch für eine Karenzzeit sind fünf Jahre.

„Unternehmen sind keine kriminellen Vereinigungen“

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), zeigte sich zwar prinzipiell offen für Gespräche über einen Ehrenkodex. Er betonte aber: „Unternehmen sind keine kriminellen Vereinigungen, auch Energieunternehmen nicht.“ Die Politik sei angewiesen auf Menschen, die zwischen beiden Bereichen wechselten, was selbstverständlich auch für Minister gelte. Eine gesetzliche Regelung sei deshalb nicht sinnvoll. Es gebe aber Trennlinien: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim, nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt.“ Das sei aber immer eine Frage der Einzelfalleinschätzung.

Für die FDP, die ebenfalls eine gesetzliche Regelung in Erwägung zieht, sagte der haushaltspolitische Sprecher Jürgen Koppelin, die SPD müsse auf Schröder zugehen und ihm deutlich machen, daß er sich seinen Stil nicht leisten könne. Schröder stehe „immer noch auf der Gehaltsliste der Bundesrepublik Deutschland“. Der SPD-Abgeordnete Christian Lange warf den Grünen Populismus vor: „Erst regieren, dann kassieren, das können sie nicht beweisen.“ Ein Kodex sei aber der richtige Weg. Berufsverbote für Politiker, die in ihren alten Beruf zurückgingen, dürfe es jedoch nicht geben.

Von der Linken kam harsche Kritik am Verhalten der ehemaligen Schröder-Minister. Die Vize-Vorsitzende der Fraktion, Gesine Lötzsch, sagte, es seien politische Vorleistungen erbracht worden, „die jetzt mit Vorstands- oder Aufsichtsratsposten versilbert werden“. Sie fügte hinzu: „Das ist eine Form von Korruption, die in Deutschland leider legal ist.“ Solche „nachgelagerte Bestechung“ müsse verboten werden.

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