10.03.2006 · Der Bundesrat hat zum ersten Mal ein Gesetzesvorhaben der großen Koalition vorerst gestoppt. Die unionsdominierte Länderkammer rief den Vermittlungsausschuß zum Arzneimittel-Sparpaket an.
Der Bundesrat hat erstmals einem mit Stimmenmehrheit der großen Koalition beschlossenen Gesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länderkammer rief am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuß an und folgte damit einer Empfehlung der Ländergesundheitsminister. Der Vorgang wirft ein Licht auch auf die von Union und SPD angekündigte Gesundheitsreform, für die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach den Landtagswahlen Ende März Eckpunkt vorstellen will. Der Bundesrat, in dem die Union eine deutliche Mehrheit hat, muß hier zustimmen.
Die Länder lehnen die mit dem Arzneimittelspargesetz geplante Senkung der Höchstgrenzen für die Erstattung für Arzneimittelkosten (Festbeträge) ab und wollen schärfere Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Arzneimittelverordnung der Ärzte verhindern. Der Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nicht verhindern, der Bundestag kann es mit Stimmenmehrheit in Kraft setzen.
Ministerium beklagt geringere Spareffekte
Das Gesundheitsministerium bedauerte, daß das Gesetz wegen des weiteren Beratungsbedarfs frühestens im Mai und nicht im April in Kraft treten könne. Dadurch reduziere sich das für dieses Jahr erhoffte Einsparvolumen der Krankenkassen um 100 bis 120 Millionen Euro, sagte eine Sprecherin. Der Bund hatte mit Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro in diesem und 1,3 Milliarden Euro in den Folgejahren kalkuliert. In den vergangenen Tagen hatten vor allem Ärzte ihre Kritik an dem Gesetz verstärkt, mit dem der Bundestag auf den Anstieg der Arzneimittelausgaben um zuletzt 17 Prozent oder 3,5 Milliarden Euro reagiert hatte.
Der Gesundheitsausschuß des Bundesrates hatte zuvor auf Betreiben mehrerer Länder, darunter Bayern, Hessen und der von der FDP mitregierten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz das Gesetz abgelehnt. So solle die sogenannte Bonus-Malus-Regelung für Vertragsärzte, die finanzielle Sanktionen bei Überschreiten bestimmter Verordnungsmengen auslösen soll, nicht eingeführt werden. Es gelte zusätzliche Belastungen der Ärzte zu vermeiden. Zudem gebe es schon verschiedene Instrumente zur Steuerung des Verordnungsverhaltens der Ärzte. Dagegen sei die neue Regelung verwaltungsaufwendig und teuer.
Gegen geringere Festbeträge
Die Länder lehnen auch eine Absenkung der Festbeträge ab. Sie argumentieren, damit bestehe die Gefahr, daß Patienten die Differenz zwischen Erstattungs- und Arzneimittelpreis selber zahlen müßten, was zu erheblichen Aufzahlungen führen könne. Ähnlich hatten auch die Krankenkassen argumentiert. Die Länder halten darüber hinaus die Wirkung der ebenfalls mit dem Gesetz ermöglichten Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern für fraglich. (F.A.Z. vom 18. Februar.)
Die FDP nannte den Bundesratsbeschluß eine "Ohrfeige und Warnsignal" für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), weil der Bundesrat auch bei der anstehenden Gesundheitsreform ein Wort mitzureden habe. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses seien die Länder einer FDP-Initiative gefolgt. Die Krankenkassen riefen den Vermittlungsausschuß auf, möglichst rasch über das Arznei-Sparpaket zu entscheiden. "Die Krankenkassen brauchen die Entlastung."
Neuer Streit bahnt sich indes zwischen Schmidt und den Ärzten an, die in zwei Wochen wieder gegen die Gesundheitspolitik demonstrieren wollen. Schmidts Sprecher empörte sich darüber, daß das Deutsche Ärzteblatt die Veröffentlichung eines offenen Briefs der Gesundheitsministerin als Anzeige abgelehnt habe. Das Organ der Bundesärztekammer erreicht alle knapp 400 000 Ärzte in Deutschland.
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