18.02.2005 · Das von der rot-grünen Koalition geplante Antidiskriminierungsgesetz stößt bei den Ländern auf scharfe Kritik. Baden-Württembergs Justizminister Goll wertet den Gesetzentwurf als „Mißtrauen gegen die Vertragsfreiheit und ihre Nutzer“.
Das von der rot-grünen Koalition geplante Antidiskriminierungsgesetz stößt bei den Ländern auf scharfe Kritik. Der Bundesrat beschloß am Freitag in Berlin eine Entschließung, wonach der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden soll.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) wertete den Gesetzentwurf als „Mißtrauen gegen die Vertragsfreiheit und ihre Nutzer“. „Lassen wir den Leuten doch einfach ihre Freiheit“, sagte Goll. Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) schloß sich der Kritik an. Toleranz oder Nächstenliebe lasse sich nicht von oben verordnen. Der Entwurf sattele auf die von der EU-vorgegebenen Regeln noch weitere drauf, kritisierte er.
Schutz vor Benachteiligungen
Der Vorlage zufolge müssen künftig Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden, die den Betroffenen wegen ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Religion beziehungsweise Weltanschauung, sexuellen Identität sowie wegen ihres Alters oder einer Behinderung entstehen. Dies soll auch im Arbeitsleben und im Bildungsbereich sowie bei sozialen Vergünstigungen gelten.
Neben Regelungen zur Entschädigung und zum Schadensersatz enthält der Entwurf, mit dem auch EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr. Ferner ist vorgesehen, beim Bundesfamilienministerium eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten.
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