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Bundeshaushalt Hartz IV kostet bis zu vier Milliarden Euro mehr

14.04.2006 ·  Die Ausgaben für Langzeitarbeitslose drohen auch in diesem Jahr zur Belastung für den Bundeshaushalt zu werden. Nach Einschätzungen von Haushaltspolitikern tut sich für das Arbeitslosengeld II ein Finanzierungsloch in Milliardenhöhe auf.

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Die Ausgaben für Langzeitarbeitslose drohen auch in diesem Jahr zur Belastung für den Bundeshaushalt zu werden. Nach Einschätzungen von Haushaltspolitikern der großen Koalition tut sich für das Arbeitslosengeld II ein Finanzierungsloch in Milliardenhöhe auf. „Wir rechnen mit Mehrausgaben von 3 bis 4 Milliarden Euro in diesem Jahr“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Steffen Kampeter, dieser Zeitung. Eingeplant sind Ausgaben in Höhe von 24,4 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr wurde der Etat um 12 Milliarden Euro überzogen. Kampeter fürchtet, daß die eingeplanten Kosten auch 2007 überschritten werden. „Wenn nichts passiert, liegen die Ausgaben im nächsten Jahr mehr als 7 Milliarden Euro über dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Wert.“

Die von der Bundesregierung betriebenen Sparmaßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Kosten bis 2009 wie geplant auf 18 Milliarden zu senken, befürchtet Kampeter. Er bezeichnete die Entwicklung bei der steuerfinanzierten Arbeitslosenpolitik als besorgniserregend. Die Zeit zum Gegensteuern sei knapp. Der Abgeordnete forderte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf, gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (beide SPD) einen Plan zu entwickeln, mit dem nach Ostern gegengesteuert wird. „Sonst ist die Verfassungskonformität des Haushalts 2007 nachdrücklich gefährdet“, warnt der CDU-Politiker.

Opposition fordert rasche Konsequenzen

Auch die Opposition fordert rasche Konsequenzen. Der von der großen Koalition geplante Kombilohn dürfe das Arbeitslosengeld II nicht noch weiter belasten, sagte FDP-Generalsekretär und Arbeitsmarktfachmann Dirk Niebel dieser Zeitung. Außerdem fordert Niebel die Wiedereinführung der Meldepflicht für Arbeitslose, um Leistungsmißbrauch vorzubeugen.

Der erneute Kostenanstieg für das Arbeitslosengeld II ist vor allem auf die steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften zurückzuführen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft können neben dem Arbeitslosen auch deren Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte gehören. Nach vorläufigen Zahlen hat die Zahl der Gemeinschaften im März 2006 mit mehr als 3,9 Millionen einen neuen Höhepunkt erreicht. Damit liegt die Zahl um 1 Million höher als zum Start der Arbeitsmarktreform Hartz IV im Januar 2005. Da der endgültige Wert bisher stets höher lag, gehen Experten davon aus, daß die Zahl der Bedarfsgemeinschaften die Marke von 4 Millionen schon überschritten hat. Über die Gründe für den Anstieg lassen sich bislang nur Vermutungen anstellen. Eine Rolle könnte die Erhöhung der Freibeträge spielen. Dadurch haben mehr Berufstätige einen Anspruch erworben, ergänzend zum Einkommen noch Arbeitslosengeld II zu beziehen.

Korrekturen an Hartz IV bereits vorgenommen

Um die hohen Kosten in den Griff zu bekommen, hat die Regierung bereits Korrekturen an Hartz IV vorgenommen; zum Beispiel wird von Juli an Personen unter 25 Jahren der Auszug aus dem Elternhaus - und damit die Gründung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft - nicht mehr länger durch Steuermittel bezahlt. Dadurch sollen im laufenden Jahr 160 Millionen Euro gespart werden. Eine Änderung der Krankenkassenbeiträge für Langzeitarbeitslose soll zusätzlich 90 Millionen Entlastung bringen. Außerdem plant Müntefering ein „Optimierungsgesetz“; dessen Inhalt ist noch nicht bekannt, es soll aber in diesem Jahr 400 Millionen Euro einsparen helfen. Anschließend sind jährliche Entlastungen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro vorgesehen.

Diesen Einsparungen wirkt jedoch die Angleichung des Regelsatzes entgegen. Denn ebenfalls von Juli an erhalten Langzeitarbeitslose in ganz Deutschland 345 Euro im Monat. Der Betrag liegt bislang in den neuen Ländern noch bei 331 Euro. Die Anhebung auf Westniveau dürfte rund 120 Millionen Euro jährlich kosten.

„Nicht zuviel verlangt, sich zu melden“

Durch schärfere Kontrollen soll zusätzlich dem Leistungsmißbrauch Einhalt geboten werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt im Auftrag der Bundesregierung telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern durch, die offiziell dem Datenabgleich dienen. Denn viele Akten von Langzeitarbeitslosen weisen noch Lücken auf. Das Ergebnis der ersten Befragung im vergangenen Jahr lautete, daß von 340.000 Personen rund die Hälfte trotz mehrfacher Anrufe nicht erreichbar war. Etwa 15.000 Personen wurden aus der Arbeitslosenstatistik entfernt, weil sie angaben, mittlerweile eine Beschäftigung angenommen zu haben.

Seit Januar läuft die zweite Runde der Telefonaktion. Bis Anfang April wurden etwa 73.000 Fälle bearbeitet. Daraufhin konnten bislang 1.300 Personen aus dem Leistungsbezug genommen werden. Jeder dritte war nicht erreichbar oder wollte keine Auskunft geben. Diese Personen werden nun schriftlich zu einem Gespräch eingeladen, andernfalls droht Leistungskürzung. Um diese Kosten zu sparen, fordert der FDP-Politiker Niebel, die von Rot-Grün gekippte Meldepflicht wiedereinzuführen. „Es ist nicht zuviel verlangt, sich alle drei Monate zu melden, wenn man Leistungen vom Staat erhält.“

Quelle: mas./svs. / F.A.Z., 15.04.2006, Nr. 89 / Seite 11
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