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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Bundesbank Sarrazin sieht keinen Anlass für einen Rücktritt

 ·  Die Bundesbank sieht ihr Ansehen durch Thilo Sarrazins Äußerungen beschädigt. Doch nur wenn er die „Voraussetzung für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt, oder eine schwere Verfehlung begangen hat“, kann er entlassen werden. Sarrazin selbst sieht keinen Anlass zum Rücktritt.

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Der Streit um das neue Buch Thilo Sarrazins und seine Ansichten zur Integrationspolitik und zur Vererbung von Intelligenz eskaliert. Der Vorstand der Deutschen Bundesbank hat sich am Montag von den Äußerungen seines Mitglieds Sarrazin distanziert. Sie seien diskriminierend und hätten dem Ansehen der Bundesbank Schaden zugefügt, heißt es in einer Pressemitteilung, denn sie würden zunehmend der Institution zugerechnet. Aufgrund ihrer besonderen Stellung seien Vorstandsmitglieder der Bundesbank verpflichtet, bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren. Diese Verpflichtung missachte Sarrazin, der damit zudem den Betriebsfrieden störe. Der Vorstand werde ein Gespräch mit Sarrazin führen und schon bald über die weiteren Schritte entscheiden.

Mit der Aufforderung, die Bundesbank solle Konsequenzen aus Sarrazins Verhalten ziehen, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bundesbank und ihren Präsidenten Axel Weber unter Handlungsdruck gesetzt. Weber hatte im vergangenen Jahr gegen die von der SPD betriebene Berufung Sarrazins vergeblich opponiert. Die Bundesbank hat jedoch auf das politische Auswahlverfahren keinen Einfluss. Für den Fall einer Aufforderung zum Rücktritt hat Sarrazin, dessen Amtszeit regulär erst 2014 endet, dieser Zeitung gesagt: „Ich sehen keinen Anlass für einen Rücktritt.“ Sarrazins Enthebung von den Ämtern gilt als schwierig. In diesem Fall müsste der Vorstand mehrheitlich entscheiden, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, der Bundespräsident die Entlassungsurkunde unterschreiben und die Bundesregierung gegenzeichnen. Das Verfahren ist in den Organverträgen mit den Vorständen beschrieben.

Private Meinungsäußerung

Ob das in diesem Fall möglich wäre, gilt jedoch als fraglich. Zwei Rechtsgrundlagen sind denkbar: Das Statut des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Verhaltenskodex der Bundesbank. In Artikel 14 des Statuts ist geregelt, wann Präsidenten einer nationalen Notenbank entlassen werden können. Um die Unabhängigkeit gegenüber der Politik zu gewährleisten, sind die Hürden hoch gesetzt. Nur wenn ein Präsident die „Voraussetzung für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt, oder eine schwere Verfehlung begangen hat“, kann er entlassen werden.

Video: SPD will Sarrazin nun doch ausschließen

Die andere Rechtsgrundlage könnte der Verhaltenskodex der Bundesbank sein, mit dem Sarrazins Vorstandskollegen nun argumentieren. In diesem Kodex sind schriftstellerische und wissenschaftliche Tätigkeiten der Vorstände, die nicht ihrem Amt zuzurechnen sind, ausdrücklich erlaubt, solange sie als Privatangelegenheit gekennzeichnet sind. Die private Meinungsäußerung hat Sarrazin in seinem Buch und auch bei anderen öffentlichen Äußerungen klargestellt. Der Kodex verlangt von den Vorständen jedoch auch, dass sie „sich jederzeit in einer Weise verhalten, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit“ aufrecht erhält und fördert. Dieser Passus wird nun in der Pressemitteilung zitiert - und Sarrazins Verhalten als Verstoß dagegen gewertet.

„Es gab keine Nebenabreden“

Ob Sarrazin gegen diese Regel jedoch so schwerwiegend verstoßen hat, dass eine Amtsenthebung gerechtfertigt wäre, gilt in Fachkreisen zumindest als fraglich. Der Beauftragte für Fragen der Corporate Governance der Bundesbank, der Mainzer Finanzwissenschaftler Uwe Schneider, wollte sich am Montag dazu nicht äußern. Sarrazin selbst wird anwaltlich beraten und fühlt sich in diesen Punkten rechtlich auf der sicheren Seite.

Der politische Druck auf die Bundesbank, sich von Sarrazin zu distanzieren, lenkt die Aufmerksamkeit auf das Verfahren, in dem die Vorstandsmitglieder berufen werden. Das Sagen hat dabei die Politik. Im Wechsel bestimmen Bundesregierung und Länder, wer in den sechsköpfigen Vorstand aufgenommen wird. Wenn die Länder an der Reihe sind, wechseln sie sich ab. Im Falle Sarrazins bestimmte Berlin und damit der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit, in dessen Regierung Sarrazin von 2002 bis 2009 Finanzsenator war. Sarrazin war auch in dieser Zeit mit umstrittenen Äußerungen über Sozialpolitik und Einwanderung aufgefallen. Er hat bei seiner Berufung zum Bundesbankvorstand Wowereit und der SPD nach eigenen Angaben nicht versprochen, sich politisch zurückzuhalten. „Es gab keine Nebenabreden“, sagte er am Montag. Unterdessen ist das Interesse an Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ ungebrochen. Schon nach zwei Tagen im Handel war es am Samstag bei Frankfurter Buchhandlungen ausverkauft.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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