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Blockade der Bundesländer Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer in weiter Ferne

22.06.2007 ·  Eine Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß wird es wohl nicht so bald geben. Die Finanzminister der Länder haben auf ihrem Treffen am Donnerstag die Eckpunkte der Bundesregierung abgelehnt, erfuhr die F.A.Z. vom hessischen Finanzminister.

Von Manfred Schäfers
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Eine Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Kohlendioxidausstoß wird es aller Voraussicht nach nicht so bald geben. Die Finanzminister der Länder haben auf ihrem Treffen am Donnerstag die Eckpunkte der Bundesregierung abgelehnt, wie der derzeitige Vorsitzende des Gremiums, Hessens Ressortleiter Karlheinz Weimar (CDU), der F.A.Z. berichtete.

Einstimmig habe man den Beschluss gefasst, dem Bund einen Steuertausch anzubieten, sagte er. Die Länder wollten für den Wegfall der ihnen bisher zustehenden Kraftfahrzeugsteuer-Einnahmen nur in gleicher Höhe über die Mehrwertsteuer entschädigt werden. „Wir haben klar gesagt, dass wir mit dem Tausch kein Geschäft machen wollen.“ Deswegen sei man auch zu einer Revisionsklausel bereit. Bisher richtet sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer auch nach der Motorgröße.

„Dann wird es eben so bleiben, wie es ist“

Wie Weimar hervorhob, hat die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), daraufhin die Länder aufgefordert, ein Angebot vorzulegen. Das heißt aber nicht, dass der Bund bereit ist, darauf einzugehen. „Ein Vorantreiben der Reform auf Basis der Wünsche der Länder wird es nicht geben“, stellte vielmehr der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) klar.

Er nannte es „abwegig“, in diesem Zusammenhang über eine Änderung der Mehrwertsteuerverteilung reden zu wollen. Die Kraftfahrzeugsteuer werde aber auch nicht gegen die Wünsche der Länder umgebaut. „Dann wird es eben so bleiben, wie es ist“, betonte er.

Besteuerung der Tagesmütter überprüfen

Darüber hinaus beschlossen die Länderfinanzminister, die neue Besteuerung der Tagesmütter zu überprüfen. Bisher stufen die Finanzämter deren Einnahmen als steuerfreie Beihilfe ein, wenn das Geld vom Jugendamt kommt und nicht mehr als fünf Kinder betreut werden. Künftig sollen es stets steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit sein. „Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wird aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 300 Euro je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden“, heißt es in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Nach den Worten Weimars sind alle damit verbundenen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Facetten noch einmal zu prüfen. Rechenmodelle zeigten, dass sich dann für viele Frauen die Betreuung von Kindern nicht mehr lohne. „Für die Zahl der Tagesmütter darf es nicht kontraproduktiv sein“, mahnte er. Schließlich wolle man die Betreuungskapazitäten ausbauen. Beim Bund sorgte die neue Debatte für Verwunderung. Die Länderfinanzminister hätten unter Führung Weimars den Bund darum gebeten, für eine Neuregelung zu sorgen. Anschließend hätten die Länder sogar dem entsprechenden Schreiben ausdrücklich zugestimmt.

Zunehmend Kritik an der neuen Regelung

In jüngerer Zeit war zunehmend Kritik an der neuen Regelung laut geworden. Im Bundesfinanzministerium weist man jedoch darauf hin, dass eine Tagesmutter, die von den Einnahmen leben müsse, kaum mehr belastet werde.

Wenn sie 500 Euro im Monat für jedes Kind bekomme und je Kind 300 Euro pauschal als Betriebskosten absetzen könne, müsse sie nur 12.000 Euro versteuern und damit 158 Euro im Jahr an den Fiskus abführen. Es gesteht allerdings auch zu, dass die Rechnung anders aussehen dürfte, wenn die Tagesmutter verheiratet ist.

Quelle: F.A.Z., 22.06.2007, Nr. 142 / Seite 11
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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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