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Biokraftstoff Ende der Steuerfreiheit von Biosprit zeichnet sich ab

15.05.2006 ·  Finanzpolitiker erwarten eine einvernehmliche Lösung bei der Besteuerung von Biosprit. Da die Überförderung laut EU-Recht unzulässig ist, werden mit einem ab August geltenden Gesetz Einnahmen bis 2,2 Milliarden Euro erhofft.

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Das Ende der Steuerfreiheit des Biosprits ist absehbar. Der Widerstand einiger Abgeordneter von SPD und Union gegen die Besteuerung von Biokraftstoffen wird nach Einschätzung von Finanzpolitikern der großen Koalition den Einstieg in die Besteuerung nicht verhindern können. Man habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet.

Dazu wolle man die Anhörung an diesem Mittwoch abwarten, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, dieser Zeitung. „Ich vermute aber, daß wir uns auf der bisherigen Linie wiederfinden.“ Weiter hob er hervor: „Meine Finanzpolitiker tragen die bisherige Lösung mit.“ Aus dem Umfeld der Finanzpolitiker der SPD hieß es ebenfalls, man sei guten Mutes, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Debatte über die Besteuerung

Zum 1. August dieses Jahres soll auf reinen Biodiesel eine Steuer von 10 Cent pro Liter und auf beigemischten Biodiesel sowie auf Pflanzenöle eine von 15 Cent erhoben werden. Demgegenüber will eine Gruppe von Abgeordneten reine Biokraftstoffe weiter fördern. Sie wollen das Klima, die Landwirtschaft, den Wettbewerb auf dem Mineralölmarkt und die Bürger, die nach Alternativen zu den steigenden Spritpreisen suchen, weiterhin unterstützen.

Wie viele sich gegen den Regierungsplan wenden wollen, steht nicht fest. Ihre Zahl wird in Kreisen der Finanzpolitiker auf dreißig bis vierzig geschätzt. In Berichten vom Wochenende war indessen von mehr als hundert die Rede. Diese Größenordnung gilt jedoch als unwahrscheinlich. Konkret fordert diese Gruppe, Pflanzenöl nicht stärker als Biodiesel zu besteuern.

Ab 1. August in Kraft treten

Der Finanzausschuß will abschließend am 31. Mai über das Gesetz entscheiden, so daß der Bundestag es noch in derselben Woche beschließen kann. Es soll zum 1. August in Kraft treten und dieses Jahr noch 130 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen lenken. Von Beginn nächsten Jahres an sollen zudem Mineralölkonzerne ihrem normalen Kraftstoff Biosprit beimischen müssen. Darauf soll dann der volle Steuersatz erhoben werden.

Der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warnte vor einem Scheitern des Steuerkonzepts für die Biokraftstoffe. Es handele sich um „durchaus deutliche Steuerausfälle, die an anderer Stelle dann kompensiert werden müßten“, hob er hervor. Insgesamt erwartet die Koalition Mehreinnahmen von 1,7 bis 2,2 Milliarden Euro im Jahr aus der geplanten Besteuerung der Biokraftstoffe. Die Regierung halte an den Plänen fest, bekräftige ihr Sprecher Ulrich Wilhelm.

„Überförderung“ laut EU-Recht unzulässig

Der Sprecher Steinbrücks erinnerte daran, daß das EU-Recht die Neuregelung erzwinge. Danach ist eine „Überförderung“ unzulässig. Das heißt, die Förderung darf nicht mehr als gerade noch die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe gewährleisten. So sollen größere Marktverzerrungen ausgeschlossen werden, und es soll verhindert werden, daß die Einkommen der Hersteller und Vertreiber des Biokraftstoffs subventioniert werden.

Die Förderung darf nur die Kostennachteile der Biokraftstoffe gegenüber konventionellem Kraftstoffen ausgleichen. Der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung stellte für das Jahr 2004 eine europarechtlich unzulässige Überförderung von Biokraftstoffen von 5 Cent je Liter Biodiesel und 10 Cent je Liter Beimischung fest.

Quelle: mas. / F.A.Z., 16.05.2006, Nr. 113 / Seite 15
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