28.10.2008 · In der Krise denken viele Unternehmen daran, die Produktion zu kürzen. Um kurzfristige Entlassungen vor allem in der Automobil- und Zulieferindustrie zu vermeiden, will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz nun die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängern.
Um kurzfristige Entlassungen vor allem in der Automobil- und Zulieferindustrie zu vermeiden, erwägt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld zu verlängern. „Ich mache mir Gedanken darüber, die Zeiträume, in denen Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können, von sechs Monaten auf bis zu anderthalb Jahre zu verlängern“, sagte Scholz den „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstagausgabe). Firmen könnten so an ihren Belegschaften festhalten.
Derzeit wird das Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gezahlt. Die entsprechende Rechtsverordnung läuft aber Ende des Jahres aus. Ohne Anschlussregelung würde die Zahldauer auf die von Scholz erwähnten sechs Monate schrumpfen. In der aktuell labilen Situation würde dies krisenverschärfend wirken.
Das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlte Kurzarbeitergeld dient zur flexiblen Reaktion auf verkürzte Arbeitszeiten, die vom Betrieb aus konjunkturellen Gründen angeordnet werden. Kurzarbeiter gelten nicht als arbeitslos. Das Kurzarbeitergeld orientiert sich am Arbeitslosengeld I und beträgt für Beschäftigte mit/ohne Kinder bis zu 67/60 Prozent des entgangenen Nettolohnes. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin lag die Zahldauer des Kurzarbeitergeldes zuletzt im Jahr 2003 bei 18 Monaten.
Von Arbeitszeitkonto bis Kurzarbeit
Die Autohersteller und ihre Zulieferer haben verschiedene Möglichkeiten, die Produktion zu senken. Grundsätzlich werden diese zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart, wie Jörg Köther, Sprecher der IG Metall, erklärt. Sich als Einzelner dagegen zu wehren, macht aus Sicht des Gewerkschafters wenig Sinn: „Das ist nicht individuell zu regeln, und die Beschäftigten sind in der Autoindustrie bei den Betriebsräten gut aufgehoben.“
- Arbeitszeit ausgleichen
„Arbeitszeitguthaben, die in Boomphasen angesammelt wurden, werden abgebaut“, sagt Köther. „Dies hat keine finanziellen Folgen für den Arbeitnehmer.“ Die Konten könnten auch ins Minus gefahren und später wieder aufgefüllt werden.
Weitere Möglichkeiten seien die Verlängerung der Weihnachtspause, der Abbau von Resturlaub oder Blockurlaub. Hier kann das Unternehmen Köther zufolge den Arbeitnehmern auch entgegenkommen, so dass nicht die ganze Produktionspause aus Urlaub bestehen muss.
- Leiharbeit abbauen
„Leiharbeiter sind der Teil der Belegschaft, der als erster als Puffer benutzt wird, da sie von einem Tag auf den anderen abbestellt werden können“, erklärt Köther. Bislang zeichne sich aber noch kein größerer Trend dazu ab.
- Arbeitszeit verringern
„Das Unternehmen kann für den Betrieb oder Teile des Betriebs die Arbeitszeiten verringern. Dann büßen die Arbeitnehmer einen entsprechenden Teil des Einkommens ein“, sagt Köther. Um das monatliche Einkommen möglichst zu halten, könne aber beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld umgelegt werden. Die Arbeitszeit pro Woche könne dann auf unter 35 Stunden auf beispielsweise 32 Stunden gesenkt werden.
- Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit kann die Arbeitszeit Köther zufolge deutlicher zurückgehen, theoretisch auf Null. „Kurzarbeit muss zwischen Betriebsrat und Unternehmen vereinbart werden. Dies ist teilweise in den Tarifverträgen mit Vorlaufzeiten geregelt, so dass nicht von heute auf morgen Kurzarbeit erklärt werden kann“, erklärt der Sprecher. Die Arbeitsagentur gewähre nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen dann Kurzarbeitergeld, das einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleiche. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erwägt eine Verlängerung der möglichen Bezugsdauer von derzeit sechs auf 18 Monate.
Die Idee ist prinzipiell nicht schlecht,
Thomas Spaniel (Echnaton1970)
- 28.10.2008, 20:21 Uhr
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