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Berliner Flughafen Haftung der Flughafen-Kontrolleure wohl nur auf dem Papier

 ·  Der Aufsichtsrat sucht eine neue Geschäftsführung für das Berliner Pannenprojekt. Als Kandidaten werden der Münchener Flughafen-Manager Thomas Weyer sowie der ehemalige Fraport-Chef Wilhelm Bender gehandelt.

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Auf der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Berliner Flughafengesellschaft wird an diesem Mittwoch der Aufsichtsrat neu geordnet. Neue Geschäftsführer wird das Gremium hingegen noch nicht vorstellen. Das Bundesverkehrsministerium wird aber für den Gesellschafter Bund den Antrag stellen, den Sprecher der Geschäftsführung, Rainer Schwarz, auszuwechseln. Ob seine Abberufung unverzüglich erfolgen soll oder erst mit der Berufung eines Nachfolgers, war am Dienstag noch ungeklärt. Die Gesellschafter Berlin und Brandenburg dringen offenbar darauf, Schwarz in der Übergangszeit noch zu behalten, vor allem um den sicheren Betrieb am Flughafen Berlin-Tegel weiter zu gewährleisten.

Neubesetzung der Geschäftsführung in einigen Tagen

Künftig sollen neben dem technischen Geschäftsführer Horst Amann ein Geschäftsführer für Finanzen und Personal sowie ein Vorsitzender der Geschäftsführung agieren. In Gesellschafterkreisen wird damit gerechnet, dass die Geschäftsführung relativ zügig neu besetzt werden kann. Das könne „in einigen Tagen“ geschehen und werde wohl schneller als in Monatsfrist der Fall sein, hieß es in Berlin. Man wolle sich aber „auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, da das die Preise nach oben treiben würde“. Als Kandidat für den schwierigen Posten genannt werden der Münchner Flughafen-Manager Thomas Weyer sowie der ehemalige Fraport-Chef Wilhelm Bender. Michael Garvens vom Flughafen Köln/Bonn, der ebenfalls als Favorit gehandelt wurde, hat einen Wechsel dementiert. Dagegen hat Elmar Kleinert, Chef des Paderborner Flughafens, offenbar keine Chancen.

An diesem Mittwoch wird der Aufsichtsratsvorsitz von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit auf Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (beide SPD) übergehen. Bisher ist unklar, ob in absehbarer Zeit Aufsichtsratsmitglieder ausgetauscht werden, um „externen Experten“ Platz zu machen. Berlin und Brandenburg besetzen jeweils vier Plätze in dem Gremium. Einige davon könnten zur Disposition stehen. Die Bundesregierung hat schon angekündigt, ihre beiden Vertreter, Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba und Finanzstaatssekretär Werner Gatzer, im BER-Aufsichtsrat zu belassen. Beide seien als Kaufmann und Ingenieur (Bomba) sowie als Jurist und Finanzfachmann (Gatzer) fachlich kompetent.

Die Diskussion um die Rolle von Politikern in Aufsichtsräten geht derweil weiter. Der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Klaus-Peter Müller, hält es für bedenklich, wenn die Kontrollgremien fast ausschließlich von Volksvertretern besetzt werden. Wichtig sei, dass auch die nötige Fachkompetenz für die Überwachung von komplexen Geschäften und Projekten vorhanden sei, sagte er dem „Tagesspiegel“. „Es gibt Aufsichtsräte, in denen sitzen so viele Politiker und Beamte, dass diejenigen, die es nicht sind, nur als Alibi-Aufsichtsräte betrachtet werden können“, kritisierte Müller. Bei Politikern, die in diversen Aufsichtsgremien sitzen, frage er sich zudem, ob diese dafür überhaupt genug Zeit hätten. Nicht akzeptabel sei, dass die Mandatsträger häufig gar nicht persönlich anwesend seien, sondern sich von Abteilungsleitern oder Staatssekretären vertreten ließen. In börsennotierten Unternehmen sei dies gar nicht gestattet. Müller vermisst zudem Transparenz bei Unternehmen der öffentlichen Hand. Auch hätten die wenigsten Bundesländer einen Kodex für Beteiligungen: „Mein Eindruck ist, dass die Interessen der Aktionäre besser geschützt werden als die der Steuerzahler.“

Nicht gelten lassen will der Kommissionsvorsitzende die Entschuldigung von Aufsichtsräten, sie seien von der Geschäftsführung falsch oder unvollständig informiert worden: „Ein Aufsichtsrat ist zwar nicht verpflichtet, jedes Produkt, jede Baustelle, jede Entscheidung des Vorstands persönlich abzusegnen. Aber er muss dafür sorgen, dass Risikomanagement- und Kontrollsysteme bestehen, die Fehlentwicklungen frühzeitig erkennbar machen.“

Wenn Aufsichtsräte ihren Pflichten nicht nachkommen, droht ihnen allerdings auch eine persönliche Haftung. Wie der Düsseldorfer Hochschullehrer Ulrich Noack erläutert, ist dafür eine Vorschrift im Aktiengesetz maßgeblich, nach der für „Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder“ die Regeln für Vorstände „sinngemäß“ gelten. „Der Aufsichtsrat leitet aber nicht wie der Vorstand die Gesellschaft, sondern hat dessen Geschäftsführung zu überwachen“, gibt Noack zu bedenken. Der Sorgfaltsmaßstab orientiere sich daher nur an dieser Überwachungsaufgabe. Auch gilt die Haftung nur gegenüber dem Unternehmen selbst, nicht gegenüber Außenstehenden - etwa Geschädigten wie den Fluglinien, der Deutschen Bahn oder den Ladenbesitzern am Berliner Flughafen.

Dieser Verschuldensmaßstab ist allerdings „typisiert“, wie es in einem Gesetzeskommentar heißt - es kommt also nicht darauf an, was die konkrete Person persönlich leisten kann. Jedes Mitglied des Kontrollgremiums muss demnach über einen Mindeststandard an Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen oder sich aneignen, der zum Verständnis aller normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge erforderlich ist.

Bei unternehmerischen Entscheidungen könnten die Kontrolleure sich außerdem auf einen Ermessensspielraum berufen, der vor einigen Jahren ausdrücklich ins Aktiengesetz aufgenommen wurde (Business Judgement Rule). „Es geht stets um die Verantwortlichkeit des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds“, sagt Noack. „Das Gremium als solches kann nicht haften.“ Und schließlich müsse die persönliche Haftung geltend gemacht werden: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Wirtschaftsanwälte schüren zwar unter Managern gerne die Angst, dass der Bundesgerichtshof verlange, etwaige Ansprüche auch geltend zu machen. Der frühere Vorsitzende Richter des zuständigen Senats, Wulf Goette, hat allerdings deutlich gemacht, dass jenes Grundsatzurteil (“Arag-Garmenbeck“) auch zahlreiche Ausnahmen erlaube  Allerdings ließe sich argumentieren, dass die Verfassung es gebiete, etwaige Ansprüche auch zu verfolgen. Eine Haftung setzt zudem voraus, dass die Aufsichtsräte ihre Pflichten fahrlässig verletzt haben. Ihr Verhalten muss außerdem konkret die Ursache für die Einnahmeausfälle der Airport-Kunden darstellen (Kausalität). Und selbst wenn, dürften Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck aus dem Schneider sein: Dem Vernehmen nach besteht für Aufsichtsräte und Geschäftsführer eine Berufshaftpflichtversicherung.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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