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Benzinpreise Handfestes Politikversagen

29.12.2011 ·  Das Kartellamt hat festgestellt, dass auf dem deutschen Markt für Kraftstoffe ein wettbewerbsfeindliches Parallelverhalten der Anbieter vorliegt. Die Politik denkt dennoch nicht daran, darauf zu reagieren. Das ist ein Skandal. Ein Standpunkt von Heinz-J. Bontrup.

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Das vom Bundeskartellamt vorgelegte Gutachten zur Preissetzung durch Mineralölkonzerne an den Tankstellen ist eine wirtschaftswissenschaftlich hervorragende empirische Arbeit. Zum ersten Mal liegt uns Ökonomen ein sauberer und differenzierter Befund zur Preispolitik der Ölkonzerne vor. Das Kartellamt hat diesbezüglich den deutschen Markt für Kraftstoffe auf Wettbewerb untersucht und kommt unmissverständlich zu dem empirischen Ergebnis, dass hier ein wettbewerbsfeindliches oligopolistisches Parallelverhalten der Anbieter vorliegt.

Solches Verhalten kommt dadurch zustande, dass im engen Oligopol von drei bis fünf Anbietern der Marktanteil jedes Produzenten so groß ist, dass seine Konkurrenten reagieren müssen, wenn er seine Preise oder Produktqualitäten ändert. Senkt ein Oligopolist seine Preise, so werden seine Wettbewerber ihre Preise ebenfalls senken müssen, wenn sie nicht Nachfrage verlieren wollen. Also unterlassen die Produzenten solche Preissenkungen. Sie verlieren am Ende alle. Erhöht der Oligopolist aber seine Preise, erhalten die anderen Spielraum für eigene Preiserhöhungen und mehr Gewinn. Nur ein Anbieter muss bei der Preiserhöhung vorgehen. Die anderen folgen gerne, weil hier alle Gewinner zu Lasten der Nachfrager sind.

Wettbewerbsloser Zustand

In der Wirtschaftswissenschaft ist dies hinlänglich bekannt und unbestritten. Ein oligopolistisches Parallelverhalten ist ein gesicherter Indikator für einen wettbewerbslosen Zustand. Dies ist aber eine vielfache Katastrophe, weil so das systemkonstitutive Element einer marktwirtschaftlichen Ordnung ausgeschaltet wird und damit Wettbewerb nicht mehr als „schöpferische Zerstörung“ am Markt wirken kann. Damit ist letztlich das gesamte System bedroht. Es kommt zu mehreren wirtschaftlichen Pervertierungen. Nicht leistungsorientierte Preise implizieren nicht nur eine Ausbeutung von Nachfragern und führen zu gesamtwirtschaftlichen Fehlallokationen, sondern sie führen auch zu Gewinnen, die keine ökonomische Rechtfertigung haben. Der Preismissbrauch ist dabei die schlimmste Pervertierung des Systems. Preiserhöhungen bieten den Unternehmen nämlich die Möglichkeit den Umsatz und bei gleichen Kosten den Profit zu steigern, ohne dafür Leistungen zu erbringen.

Das Gutachten des Kartellamtes ist leider nach kurzer Diskussion wieder in der Versenkung verschwunden. Insofern muss man Florian Hoffmann dankbar sein, dass er mit seinem Standpunkt („Benzinpreise: Fehlurteil des Kartellamts“ in der F.A.Z. vom 20.Dezember) noch einmal das Gutachten in Erinnerung gerufen hat. Dabei ist Hoffmann zuzustimmen, dass die reale Welt mehrheitlich längst durch oligopolistische Marktstrukturen geprägt ist. Gigantische horizontale, vertikale und diagonale Konzentrationsprozesse durch Fusionen von Unternehmen und dem Ausscheiden von Grenzanbietern haben in der Tat die Märkte, dies gilt für Absatz- und Beschaffungsmärkte, immer enger werden lassen. Dies ist aber nicht im Interesse der Konsumenten, wohl aber im Interesse der Produzenten, die Wettbewerb scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Dies beschreibt Adam Smith schon 1776 in seinem Werk „Der Wohlstand der Nationen“.

Theorien, die der Realität standhalten

Hoffmann findet dagegen den Prozess der Oligopolisierung und Marktverengung nicht verwerflich. Hier muss man ihm vehement widersprechen. Vor allen Dingen auch deshalb, weil er ohne jede wirtschaftswissenschaftliche Fundierung argumentiert. Hoffmann unterstellt dem Bundeskartellamt eine „ideologische Voreingenommenheit“, weil das Amt „seine Beurteilung aus einer Marktformenlehre (Monopole, Oligopole, Polypole)“ beziehe, „die zwar in der Theorie fest verankert, von der Realität aber - wie vieles in den Theorien der Volkswirtschaftslehre - meilenweit entfernt ist“. Ob Theorien, auf denen jede Wissenschaft basiert, der Realität standhalten, kann nur durch empirische Überprüfung festgestellt werden. Genau das hat die Kartellbehörde verdienstvollerweise getan.

Das Problem ist hierbei nur, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Gesetzeslücke aufweist, um dem vorliegenden missbräuchlichen Parallelverhalten der Ölkonzerne bei ihrer Preissetzung rechtlich beizukommen. Im Gegensatz zu direkten Kartellabsprachen ist das in der Wirkung genauso schlimme oligopolistische Verhalten kartellrechtlich nicht sanktionierbar. Hier besteht demnach ein dringender rechtlicher Handlungsbedarf durch eine Novellierung des GWB. Die Politik denkt aber offensichtlich nicht daran, auf das Gutachten in adäquater Weise zu reagieren. Somit liegt mal wieder Politikversagen und damit ein handfester Skandal vor.

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29.05.2012 17:45 Uhr
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