02.12.2009 · Die mehr als 30.000 Beamten in der EU genießen viele Privilegien. Einige davon wirken seit langem überholt. Nun gibt es Streit um eine geplante Gehaltserhöhung.
Von Hendrik Kafsack, BrüsselEin politisch zweifelhaftes Signal kann oder will die Europäische Kommission offenbar nicht erkennen. Trotz der wirtschaftlichen Krisenzeiten will sie die geplante, deutliche Gehaltserhöhung für EU-Beamten durchsetzen. „Wir wenden doch nur an, was im Beamtenstatut steht, objektiv, auf rein statistischer Grundlage“, wiederholten die für Verwaltungsfragen verantwortliche Sprecherin Valérie Rampi sowie die Chefsprecherin der Kommission, Pia Ahrenkilde Hansen, gebetsmühlenartig, als sie sich nun unverhofft der Frage ausgesetzt sahen.
Darüber hinaus war von Seiten der EU-Kommission auch auf mehrfache Nachfragen kein Kommentar zu hören. Die Mitgliedstaaten jedoch wundern sich. „In solchen Zeiten 3,7 Prozent mehr Lohn vorzuschlagen ist schon frech“, heißt es in Diplomatenkreisen. Zunächst einmal haben die Staaten die Erhöhung deshalb ausgesetzt.
Ein im Beamtenstatut verankertes Verfahren
Ob sie das auch endgültig können, muss nun der juristische Dienst des Ministerrats klären. Denn in der Tat fußt der Kommissionsvorschlag auf einem im Beamtenstatut verankerten Verfahren, das eine jährliche Gehaltsanpassung auf statistischer Grundlage vorsieht. Die Entwicklung der Beamtengehälter in acht alten Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, fließt darin ein und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten – wobei die EU-Beamten nicht den normalen Warenkorb zugrunde legen. Vielmehr ist dieser an die speziellen Bedürfnisse von international tätigen, öffentlich Beschäftigten angepasst.
Die Kommission argumentiert deshalb, wenn sie einen anderen Vorschlag vorlege oder die EU-Staaten den Vorschlag der Kommission ablehnten, könnten die Beamten gerichtlich dagegen vorgehen. Allerdings sieht auch das Beamtenstatut vor, dass im Einzelfall von dieser Formel abgewichen werden kann. Nach Ansicht von EU-Diplomaten ist dieser Einzelfall angesichts der wohl größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren eingetreten.
Die Kommission sieht das nicht so. Schließlich schlügen sich die Folgen der Finanzkrise irgendwann auch in den Beamtengehältern der EU-Staaten und den Lebenshaltungskosten nieder und dann verdienten auch die EU-Beamten weniger. Außerdem sei das Gehalt der mehr als 30.000 Beamten in den vergangenen beiden Jahren schon jeweils nur um knapp 2 Prozent gestiegen. Wobei auch ein Anstieg von 2 Prozent angesichts der Beamtengehälter in Brüssel absolut betrachtet eine durchaus beträchtliche Summe ergibt.
Ein Brüsseler Beamter genießt etliche Privilegien
Zwischen 2556,91 Euro und 17.697,68 Euro verdient ein EU-Beamter schon seit dem 1. Juli 2008 als Grundgehalt. Die knapp 60 Generaldirektoren der höchsten Gehaltsstufe erhalten damit knapp doppelt so viel wie vergleichbare Beamte in Deutschland. Akademiker steigen auch ohne Berufserfahrung in der Regel mit mindestens 4190,20 Euro ein. Alle zwei Jahre rückt ein Beamter automatisch in eine höhere Gehaltsstufe auf. Insgesamt gibt es davon je Besoldungsstufe fünf. Versteuern muss ein Beamter das Gehalt nicht in seinem Heimatland. Er unterliegt vielmehr der Gemeinschaftssteuer, die von 8 bis 45 Prozent gestaffelt ist, wobei der Höchststeuersatz ab einem Monatsgehalt von 6700 Euro anfällt. Allerdings sind wiederum 10 Prozent des Gehalts steuerfrei. Hinzu kommen zahlreiche, gänzlich steuerfreie Zulagen: eine Haushaltszulage von 2 Prozent des Gehalts plus 160 Euro, eine Zulage von 350 Euro je Kind, eine Erziehungszulage von bis zu 240 Euro und diverse andere Sonderzahlungen. Zudem erhalten alle Beamten, die nicht in ihrem Heimatland arbeiten, eine Auslandszulage von 16 Prozent des Grundgehaltes sowie der Haushalts- und Kinderzulage. Das betrifft etwa 80 Prozent der Beamten.
Auch unabhängig vom Gehalt genießt ein Beamter in Brüssel etliche Privilegien. So hat er ein Anrecht auf einen Platz für seine Kinder in der hoch subventionierten Europäischen Schule. Er genießt eine viel bessere Gesundheitsversorgung als der normale Belgier für einen Beitrag von gerade einmal 2 Prozent seines Gehalts. Er erhält eine jährliche Reisekostenpauschale für eine eventuelle Heimreise. Jahr für Jahr summieren sich diese auf knapp 45 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass zahlreiche Geschäfte, Banken und Autohändler einem EU-Beamten bis zu 30 Prozent Nachlass beim Einkauf gewähren.
Überstunden nur „in dringenden Fällen“
Die Arbeitszeit je Woche beträgt 37,5 Stunden, darf aber 42 Stunden nicht überschreiten. Die Beamten dürfen nur „in dringenden Fällen oder bei außergewöhnlichem Arbeitsanfall“ zur Leistung von Überstunden herangezogen werden. Für jede Überstunde erhalten sie anderthalb bis zwei Stunden Ausgleich, je nach dem, wann sie diese geleistet haben. Von der Rente mit 67 ist in Brüssel noch keine Rede, der „normale Beamte“ verabschiedet sich mit 63 Jahren aus dem Amt. Schon mit 55 Jahren kann er in den Vorruhestand treten.
Begründet werden all diese Privilegien damit, dass die Beamten der EU qualifizierter seien als diejenigen der Mitgliedstaaten – schon allein, da sie mehr Fremdsprachen sprechen müssten. Außerdem müssten sie dafür kompensiert werden, dass sie nicht in ihrem Heimatland arbeiteten. „Was zugegebenermaßen heutzutage nicht mehr wirklich eine Belastung ist“, sagt dazu ein hoher EU-Kommissionsbeamter, der seinen Namen in diesem Zusammenhang nicht genannt sehen will. „Schließlich müsste man die meisten Beamten schon mit Waffengewalt zwingen, aus Brüssel wegzuziehen.“ Andere berufen sich darauf, dass früher alles noch besser war. Drei Gehaltsstufen höher seien Akademiker bis zu der letzten Reform des Beamtenstatutes, die 2004 in Kraft trat, bei ihrer Einstellung eingestuft worden. Regelmäßig seien Benzingutscheine, Schnaps und Zigaretten umsonst verteilt worden. Ein Überbleibsel aus alter Zeit ist hingegen die Urlaubsregelung. 24 Tage haben die Beamten in Brüssel, wobei sie zwischen Weihnachten und Neujahr keinen Urlaub nehmen müssen. Hinzu kommen Extra-Tage für eine jährliche Reise in die Heimat. Deren Zahl hängt von der Entfernung zwischen dem Heimatort und dem Dienstort ab – in Eisenbahnkilometern. Arm dran ist also der in Brüssel geborene EU-Beamte. Der gebürtige Berliner bekommt schon drei Tage Extra-Urlaub und wer aus Athen oder Sizilien stammt, gar sechs. Ob ein Beamter tatsächlich schon sechs Tage in einer Bummelbahn verbracht hat, um seinen Heimatort zu erreichen, ist nicht bekannt.
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