21.06.2008 · Der monatelange Streit um Mindestlöhne am Bau nähert sich dem Ende. Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement empfahl als Schlichter, die beiden Mindestlöhne im Osten beizubehalten, aber nicht wie im Westen zu erhöhen. Die Gremien der Tarifparteien müssen dem Kompromiss noch zustimmen.
Im Streit über die Mindestlöhne für die 700.000 Beschäftigten im Baugewerbe haben sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss verständigt. Demnach bleibt der Mindestlohn auch in Ostdeutschland zweistufig, wird in diesem Jahr auf ostdeutschen Baustellen aber nicht angehoben. Im Westen steigt der Mindestlohn zum 1. September wie vorgesehen. Darauf verständigten sich die Gewerkschaft IG BAU sowie die beiden Branchenverbände ZDB und HBD am späten Freitagabend nach
elfstündigen Verhandlungen mit dem als Schlichter berufenen früheren Wirtschaftsminister Wolfgang Clement.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hatte ursprünglich darauf bestanden, nur noch die unterste Lohnuntergrenze verbindlich festzulegen. Der bei den Verhandlungen in Königswinter bei Bonn gefundene Schiedsspruch stehe „unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ostdeutschen baugewerblichen Verbände“, erklärte der ZDB. Für den Verband stehe die Einigung unter der Bedingung, dass vom 1. September 2009 an nur noch die unterste Lohngruppe festgelegt werde.
Die Mindestlöhne im Osten bleiben für ein Jahr unverändert bei neun Euro für ungelernte Arbeiter und 9,80 Euro für angelernte Arbeiter. Im Westen dagegen steigen die Stundenlöhne in der Lohngruppe I von 10,40 Euro auf 10,70 Euro und von 12,50 Euro auf 12,85 Euro (Berlin 12,70 Euro) in der Lohngruppe II. Die Tarifparteien müssen der Einigung bis zum 4. Juli noch endgültig zustimmen.
Mindestlöhne seit 1997
„Wir sind froh, dass die Mindestlöhne am Bau gerettet werden konnten“, sagte eine Sprecherin der IG BAU am frühen Samstagmorgen der Deutschen Presse-Agentur dpa in Frankfurt. Am Bau gibt es seit 1997 allgemeinverbindliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer - abhängig von Qualifikation und Einsatzort. Damit war die Branche Vorreiter in Deutschland.
IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel zeigte sich zufrieden mit der Einigung: „Damit bleibt das Baugewerbe ein Vorbild für alle Branchen, die einen Mindestlohn anstreben.“ Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem 1. September. Er muss vorher noch vom Arbeitsministerium auf der Grundlage des Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt werden. In der Regierung wird seit Monaten darüber gestritten, weitere Branchen wie die Zeitarbeit oder Wach- und Sicherheitsdienste in das Entsendegesetz aufzunehmen, um Mindestlöhne auf weitere Branchen auszuweiten.
Die IG BAU hatte die Schlichtung angerufen, um die Mindestlöhne am Bau zu retten. Beide Seiten hatten beim Tarifabschluss 2007 vereinbart, die Mindestlöhne West anzuheben und später gesondert über die Anhebung der Mindestlöhne Ost zu verhandeln. Diese Verhandlungen waren aber abgebrochen worden - und somit drohte die Regelung insgesamt zu kippen.
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