07.02.2005 · Seit das Steuerprivileg gefallen ist, sind Lebensversicherungen nicht mehr sehr attraktiv. Doch die neuen Produkte der Assekuranzen taugen nur für wenige. Wer profitiert von der „Basisrente“?
Von Dyrk ScherffDie Versicherer stehen in den Startlöchern: Ein neues Produkt für die Altersvorsorge soll zusätzliche Kunden bringen, die nach dem Ende der Steuerprivilegien für Lebensversicherungen schwerer als bisher zu gewinnen sind. Sein Name: „Basisrente“, bis vor kurzem noch als Rürup-Rente bekannt unter Anspielung auf ihren Erfinder, den Ökonomen Bert Rürup. Er hatte der Bundesregierung das neue Produkt vorgeschlagen. Seit Jahresanfang darf sie angeboten werden.
„Wir rechnen durch die neue Basisrente mit einem nachhaltigen Schub für den Altersvorsorgemarkt“, sagt Eckhard Hütter, Vorstandsmitglied bei der Allianz Leben. Interessant sei vor allem die steuerliche Förderung: „Noch nie zuvor war der Staat bereit, die Bürger in so großem Umfang beim Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen.“ Vor allem für Selbständige und Menschen mit hohem Einkommen sei die Basisrente interessant.
Nachgelagerte Besteuerung
Nach Auskunft des Branchenverbandes GDV arbeiten derzeit alle Versicherer an diesen Produkten. Sie werden im Augenblick besonders stark vermarktet - neben der zu Jahresanfang von vielen bürokratischen Fesseln befreiten Riester-Rente, von der die Anbieter hoffen, daß sie jetzt den Durchbruch schafft.
Die Basisrente ermöglicht den Aufbau einer privaten Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen. Das war bisher nur betrieblich über den Arbeitgeber möglich. Zunächst können Einzahlungen bis zu 12000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich angesetzt werden. Im Laufe der Jahre soll der Betrag weiter ansteigen. So lassen sich in der Ansparphase viele Steuern sparen.
Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und mit Beginn des Ruhestandes in monatlichen Raten bis zum Lebensende ausbezahlt. Diese müssen dann versteuert werden. Der große Nachteil: Das eingezahlte Geld darf grundsätzlich nicht vererbt oder weiterverkauft werden. Wer einen Tag nach Beginn der Rentenzahlungen stirbt, hinterläßt seinen Angehörigen nichts.
Selbständige als Gewinner...
Allerdings kann wie bei einer normalen Rentenversicherung eine Leistung für den Todesfall vereinbart werden - gegen eine höhere Prämie versteht sich. Dann erhalten der Ehegatte und die Kinder eine monatliche Rente, wenn der Versicherte stirbt. Die Zahlung ist allerdings geringer als der Betrag, den der „Basisrentner“ bekommen hätte. Je später er stirbt, desto weniger Geld gibt es. Eine einmalige Auszahlung an die Angehörigen ist nicht möglich.
Die Versorgung der Hinterbliebenen gibt es bei der Basisrente auch, um die Angehörigen noch vor Rentenbeginn zu schützen, wenn dem Familienoberhaupt etwas zustößt. Zudem kann er seine Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. Auch dafür sind höhere Prämien erforderlich. Vorteil gegenüber der getrennten Absicherung in zwei Verträgen: Auch der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung darf aus unversteuertem Einkommen bezahlt werden.
Die Versicherer sehen vor allem Selbständige als Gewinner.
Bei Insolvenz ihres Unternehmens bleibe die Basisrente im Gegensatz zu anderem Vermögen unangetastet. Zudem können sie mit dem neuen Produkt erstmals aus dem Bruttoeinkommen fürs Alter sparen und dadurch ihre Steuerlast senken. Das stimmt so nicht, sagt Michael Hauer, Geschäftsführer des privatwirtschaftlichen Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. Im Gegenteil: Viele Selbständige seien die Verlierer des neuen Produkts.
...oder Verlierer?
Denn sie konnten bisher bis zu 5069 Euro im Jahr für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Der Betrag wird auch mit der Neuregelung nicht höher, solange nicht mehr als 4448 Euro in die Basisrente eingezahlt werden, hat Michael Hauer errechnet. Das heißt, die Steuerlast sinkt nicht, und trotzdem muß die Rente später bis zu 100 Prozent versteuert werden. Dieses Problem mildert sich allerdings bei Einzahlungen in die Basisrente, die 4448 Euro im Jahr deutlich übersteigen. Und es gibt weitere Hoffnung. Bis 2019 sinkt der kritische Wert von 4448 Euro kontinuierlich auf null Euro.
Ruheständler profitieren
Die eigentlichen Profiteure der neuen Basisrente seien allerdings nicht die Selbständigen, sondern völlig überraschend die Ruheständler von heute, für die das Produkt gar nicht gedacht war, glaubt Hauer. Investieren die Rentner einmalig 20000 Euro in eine sofort beginnende Basisrentenversicherung, können sie davon in diesem Jahr 60 Prozent, also 12000 Euro, steuerlich absetzen. Da auch bei Senioren ein „Verpuffungseffekt“ wie bei den Selbständigen eintritt, rettet er bei einem Steuersatz von 30 Prozent 2529 Euro vor dem Fiskus.
Das heißt, für eine Investitionssumme von 20000 muß der Senior nur 17471 Euro aufwenden. Zudem versteuert er nur 50 Prozent der Auszahlungen, obwohl er 60 Prozent abgesetzt hat - ein lohnendes Investment. Und das nicht nur bei 20000 Euro. „Selbst bei 12000 bis 15000 Euro lohnt sich das noch - je nach Steuersatz“, sagt Hauer. Unter 5948 Euro ist aber Schluß mit dem Sparmodell.
Dyrk Scherff Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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