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Bankenrettung „Bad Banks“ nehmen Gestalt an

30.06.2009 ·  Die Banken in Deutschland sollen ihre Bilanzen in einem größeren Umfang als geplant von toxischen Papieren befreien können. Die Landesbanken sollen gar ganze Geschäftsbereiche ausgliedern können - das Risiko des Bundes steigt.

Von Manfred Schäfers, Berlin
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Die Banken in Deutschland sollen ihre Bilanzen in einem größeren Umfang als geplant von toxischen Papieren befreien können. So wird der Bewertungstermin für die strukturierten Wertpapiere, die in Zweckgesellschaften ausgelagert werden, um ein Dreivierteljahr auf den 30. Juni 2008 vorgezogen. Darauf einigten sich die Haushalts- und Finanzpolitiker der großen Koalition, wie Teilnehmer dieser Zeitung bestätigten. Während die Unions-Fraktion dem Kompromiss schon zustimmte, hat die SPD-Fraktion darüber am Dienstag noch nicht entschieden. Sie wird dazu am Mittwoch eine Sondersitzung abhalten.

Zu der Einigung gehört eine Ergänzung des Gesetzentwurfs zugunsten der Landesbanken. Sie sollen sonstige Risikopapiere wie Länderanleihen und sogar ganze Geschäftsbereiche in neue öffentlich-rechtliche Anstalten ausgliedern können. Zum Verdruss der SPD soll dies nicht nur beim Bund, sondern auch auf Landesebene möglich sein. Sie befürchtet, dass damit die erhoffte Konsolidierung der Landesbanken auf der Strecke bleibt. Der Bundestag soll das Gesetz am Freitag beschließen.

Risiko des Bundes steigt

Faktisch dürfte die Auslagerungsoption für toxische Papiere die privaten Banken entlasten, die Variante mit der Konsolidierungsanstalt zielt auf die Landesbanken. Die Auslagerung der toxischen Papiere in Zweckgesellschaften soll bei den Banken Eigenkapital freisetzen. Zu dem nun gewählten Stichtag war der Wert der Papiere höher als jetzt in den Bilanzen angegeben. Die Abschreibungen seither helfen den Banken, den Wertabschlag von 10 Prozent zu verdauen.

Damit liegen jedoch größere Volumen in den „Bad Banks“, so dass das Risiko des Bundes steigt. Es liegt vor allem darin, dass ein Institut insolvent wird. Grundsätzlich wird nämlich jede Bank verpflichtet, die Verluste aus „ihrer“ Bad Bank aus den Dividenden abzustottern. Das Gesamtvolumen der strukturierten Wertpapiere in den Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Milliarden Euro geschätzt.

Begrenzung von Vorstands-Gehältern

Die SPD hat eine Pflicht für einen Stresstest für alle Institute durchgesetzt, die Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dies werde vielfach ein Einstieg für eine ergänzende Rekapitalisierung durch den Staat sein. Eine Restrisikoumlage, nach der alle Finanzinstitute verbleibende Verluste ausgleichen müssten, ist nicht Teil des Gesetzentwurfs. Dies hatte die SPD gefordert. Doch sollen für die Banken, die ein Bad-Bank-Modell nutzen, Auflagen wie im Bankenrettungsgesetz gelten. Die Gehälter der Vorstände können auf 500.000 Euro begrenzt, Boni gestrichen, Ausschüttungen gesperrt werden.

Zuletzt ist besonders um das zweite Model für die Landesbanken gerungen worden. Sie werden ganze Geschäftsbereiche auslagern können, ihre Eigentümer müssen dafür aber nicht nur mit den ihnen zustehenden Dividenden, sondern direkt einstehen. Für die Sparkassen wurde dies auf ihre Gewährträgerhaftung begrenzt. „Wir haben die Eigentümerverantwortung im Finanzmarkt gestärkt und gleichzeitig die Überforderung der Sparkassen verhindert“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Kampeter.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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