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Bankautomaten Kartellamt besteht auf Gebührensenkung

24.06.2011 ·  Wer Bargeld an Automaten fremder Banken abhebt, zahlt zuviel - findet das Bundeskartellamt. Besonders teuer ist es auf dem Land, sagte Behördenchef Mundt der F.A.Z. und droht mit einem Verfahren.

Von Helmut Bünder, Bonn
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Das Bundeskartellamt verlangt eine weitere Senkung der Gebühren, die Bankkunden für Nutzung von Bargeldautomaten fremder Institute zahlen müssen. Seit Januar sind die Preise zwar gesunken. Weil die Gebühren vor der Abhebung angezeigt werden müssen, können die Kunden auf preiswertere Automaten ausweichen. Zudem haben sich die Privatbanken auf eine gemeinsame Obergrenze von 1,95 Euro verständigt.

Diese auf Druck des Bundeskartellamtes beschlossenen Regelung zeige eine „gewisse Wirkung“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt. In den Städten, in denen mehrere Banken konkurrierten, werde Wettbewerbsdruck erzeugt. „Aber es gibt immer noch einen Graubereich. In ländlichen Regionen, in denen die Kunden nur schwer ausweichen können, lässt die Entwicklung zu wünschen übrig. Sollte sich das nicht ändern, bleibt die Einleitung von Verfahren eine Option“, sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Auf dem Land sind die Kunden meistens einer Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank ausgeliefert, wenn sie am Automaten Bares brauchen. Fremdkunden bezahlen dann überdurchschnittlich viel, wie die Direktbank ING-Diba kritisiert. Die Gebühren lägen immer noch weit über den 1,95 Euro der Privatbanken. Bei manchen Volksbanken komme auch noch eine Zusatzgebühr hinzu, die sich nach dem Auszahlungsbetrag richte. Der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wies die Kritik zurück. „Die Gebühren sind auf dem Land höher, weil die Kosten je Transaktion höher sind als an stark frequentierten Automaten in den Städten“, sagte ein Sprecher. Wenn sich Privatbanken aus Kostengründen weigerten, in den Dörfern Automaten aufzustellen, dürften sie sich nicht über mangelnden Wettbewerb beklagen.

Obergrenze von 1,95 Euro je Abhebung

Das Kartellamt hatte schon im vorigen Sommer mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Einleitung von Verfahren wurde aber zurückgestellt, um die Wirkung der von den Verbänden ausgehandelten Lösung abzuwarten. Derzeit läuft noch eine Datenabfrage zur Gebührenentwicklung. Mehr als 500 Sparkassen und Genossenschaftsbanken stehen unter Beobachtung des Kartellamtes. Die Analyse soll bis August abgeschlossen werden. Die Auswertung werde über das Vorgehen entscheiden, sagte Mundt. Dabei will sich das Kartellamt an der von den Privatbanken akzeptierten Obergrenze von 1,95 Euro je Abhebung orientieren. „Die Gebühr der Privatbanken ist bei der Analyse eine wichtige Richtschnur in der Diskussion über kostendeckende Gebühren“, sagte Mundt.

Die Sparkassen betreiben rund 25.600 Geldautomaten, etwa 19.000 Geräte umfasst das Netz der Genossenschaftsbanken. Die übrigen rund 11.000 Automaten verteilen sich auf die Privatbanken. Sparkassen und Volksbanken sperren sich gegen eine einheitliche Obergrenze. Eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sagte, durch die Transparenzvorschriften bildeten sich „Wettbewerbspreise“ heraus. Der BVR plädierte ebenfalls dafür, den Wettbewerb entscheiden zu lassen. Auch auf dem Land hätten die Kunden in aller Regel die Wahl.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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