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Bahn-Tarife Streit mit den Lokführern verschärft sich

11.07.2007 ·  Transnet und GDBA können den Tarifvertrag mit der Bahn kündigen, wenn der Konzern der GDL einen besseren Abschluss gewährt. Dadurch verschärft sich der Tarifstreit mit den Lokführern abermals. Die haben unterdessen Widerspruch gegen das Streikverbot eingelegt.

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Die Verkehrs-Gewerkschaften Transnet und GDBA können den Tarifvertrag mit der Deutschen Bahn kündigen, wenn der Konzern der Lokführergewerkschaft GDL einen besseren Abschluss gewährt. Die Bahn und Transnet bestätigten am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch). Ein Transnet-Sprecher sagte in Fulda, es sei eine schriftliche Nebenabrede getroffen worden, die es der Tarifgemeinschaft von Transnet und GDBA ermöglichen solle, wieder Tarifverhandlungen mit der Bahn aufzunehmen, sofern die GDL einen höheren Abschluss erreichen sollte.

Die Tarifgemeinschaft von Transnet und GDBA hatte am Montag mit der Bahn eine Einkommenserhöhung von 4,5 Prozent zum 1. Januar 2008 und eine Einmalzahlung von 600 Euro vereinbart. Die GDL will diesen Vertrag nicht übernehmen. Sie verlangt für Lokführer, Zugbegleiter und Speisewagenmitarbeiter - je nach Berufserfahrung - mehr als 20 Prozent Einkommensplus.

Ein Bahnsprecher sagte in Berlin, die Absprache mit Transnet und GBDA sei „völlig üblich“ in Fällen, in denen es konkurrierende Gewerkschaften gebe.

Widerspruch eingelegt

Der Bahn-Tarifstreit beschäftigt unterdessen weiter die Gerichte: Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) legte am Mittwoch in Mainz und Düsseldorf Widerspruch gegen das von den dortigen Arbeitsgerichten verhängte Streikverbot ein, wie die Gerichte mitteilten. Die Arbeitsgerichte werden den Angaben zufolge nun Termine zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Wann es zu den Verhandlungen kommen wird, sei noch offen.

Die Gerichte hatten die bundesweiten Warnstreiks der GDL am Dienstag mit Einstweiligen Verfügungen untersagt. Zur Begründung hieß es, die GDL wolle mit ihren Streiks Änderungen an einem Tarifvertrag durchsetzen, den sie nicht gekündigt habe. Damit verstießen die Arbeitskampfmaßnahmen gegen die Friedenspflicht.

Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Düsseldorf sagte, die Sache sei nicht mehr eilig, da die Einstweilige Verfügung zum Stopp des Lokführerstreiks in Nordrhein-Westfalen ohnehin nur bis Freitag gelte, bis dahin aber offensichtlich keine weiteren Aktionen der Gewerkschaft anstünden. Am Freitag stehen abermals Verhandlungen der GDL und der Bahn an.

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