11.05.2009 · Die Auslagerung der toxischen Papiere ist schwieriger als gedacht. Sachliche Probleme und politische Bedenken belasten die Gesetzgebung. Es geht um komplizierte Detailfragen. Kompliziert - aber wichtig.
Von Manfred Schäfers, Hanno Mußler und Günter BannasBund und Länder, Deutschland und EU-Kommission, Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsprüfer haben lange über die Modalitäten gerungen, unter denen private Banken und Landesbanken ihre Bilanzen von „toxischen“ Vermögenswerten säubern können. Erst am frühen Montag Abend war klar, dass das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf wie geplant beschließen kann. So will man den Instituten erlauben, bestimmte Papiere in Zweckgesellschaften auszulagern, um dafür vom Bund garantierte Anleihen zurückzubekommen. Letzter offener Punkt war die Frage, ob das Modell von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) tatsächlich geeignet ist, die Bilanzen der Banken von Papieren mit Wertberichtigungsrisiko zu befreien. Diese eher technische Frage war mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer zu klären.
Die Lösung, die man gefunden hat, sieht folgendermaßen aus: Vorstand und Gesellschafter entscheiden, ob es eine Dividenden-Ausschüttung gibt. Nur dann fallen Gebühren und Zinsen für die Auslagerung und Absicherung toxischer Bilanzwerte an. So hat man offenbar das Ziel der Operation erreicht, die übertragenen Papiere aus der Bilanz der Bank zu bekommen. Grundsätzlich werden unter toxischen Anlagen strukturierte Papiere verstanden, hinter denen Kreditvereinbarungen stehen, die erheblich an Wert verloren haben. Eigentlich sind zwar auch Pfandbriefe strukturierte Wertpapiere, aber die Notwendigkeit, auch diese auszulagern, ist längst nicht so groß wie bei sogenannten forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS). Das Gesetzesvorhaben wirft einige praktische Fragen auf. Beispielsweise haben Banken dieselben Papiere teilweise mit ganz unterschiedlichen Werten in der Bilanz stehen. Daher sollen Wirtschaftsprüfer ihren wahren Wert bestimmen. Das gilt als eine extrem schwierige und zeitraubende Aufgabe.
SPD-Fraktion mit starken Bedenken
Über dem Vorhaben schweben starke Bedenken in der SPD-Fraktion. Der linke Flügel steht neuen Hilfen für Banken eher ablehnend gegenüber. Der SPD-Haushaltspolitiker Carsten Schneider hat sich dagegen sogar für eine verpflichtende Teilnahme der Banken ausgesprochen. Im SPD-Präsidium hat der Parteivorsitzende Franz Müntefering Steinbrück unterstützt. Dieser sei auf einem guten Weg, meinte er. Er forderte die Genossen zu mehr Disziplin auf. Man sollte Erklärungen nicht aufgrund von Halbwissen abgeben. Außerdem entscheide das Kabinett und nicht das SPD-Präsidium über den Gesetzentwurf.
In der Unionsfraktion ist die Reaktion nicht ganz so kritisch wie bei den Parteifreunden des Finanzministers. Der CDU-Haushaltspolitiker Steffen Kampeter hat Steinbrücks überarbeiteten Entwurf unterstützt, hingegen steht der Finanzpolitiker Otto Bernhardt (CDU) dem Projekt skeptisch gegenüber. Kampeter erkennt an, dass die Risiken für den Steuerzahler geringer worden sind. Bernhardt fragt, was ein Gesetz solle, von dem vor allem nur sechs Institute etwas hätten: die vier Landesbanken in Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart und München, die eine andere Lösung brauchten, die Hypo Real Estate, die sich bald ganz in Staatshand befinden wird, und die Commerzbank, die ebenfalls schon teilverstaatlicht ist.
Größter Handlungsdruck für die West LB
Bisher ist die Sanierung der Landesbanken durch die Eigentümer in den Regionen erfolgt. Doch vor allem im Norden und Westen Deutschlands steigt die Einsicht der Bundesländer, dass ihnen die Stabilisierung von West LB und HSH Nordbank wohl nicht ohne den Bund gelingen wird. Dies liegt auch an der Haltung der Sparkassen, die als zweiter Eigentümer keine weiteren Hilfen für die Landesbanken leisten wollen. Damit bekommt Steinbrück einen Hebel in die Hand, um als Gegenleistung für Hilfe vom Bund die Eigentümer zumindest von West LB und HSH Nordbank zu einem Zusammengehen – womöglich zunächst unter einer Holding – zu zwingen. Damit die Landesbanken Geschäftsfelder ausgliedern können, die sie nicht mehr als strategisch eingestufen, muss der Gesetzentwurf erweitert werden. Nordrhein-Westfalen bemüht sich, die von Steinbrück verlangte Konsolidierungserklärung der Länder herbeizuführen, was sich aber schwierig gestaltet. Am Montag wurde nicht ausgeschlossen, dass dazu ein weiteres Treffen nächste Woche notwendig sein wird.
Der größte Handlungsdruck besteht offenkundig für die West LB. Nach milliardenschweren Verlusten schon vor der Finanzkrise musste die West LB schon im ersten Halbjahr 2008 von ihren Eigentümern, dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, den Sparkassen sowie den Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Auslagerung von 23 Milliarden Euro strukturierter Wertpapiere mit 5 Milliarden Euro Garantien gestützt werden. Die EU-Kommission wertete dies als Beihilfe und wird voraussichtlich an diesem Dienstag die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für die durch Staatshilfe hervorgerufene Wettbewerbsverzerrung bekanntgeben.
Die Auflagen werden deftig sein
Schon jetzt ist klar, dass die Auflagen deftig sein werden. Die Bilanz muss um 50 Prozent schrumpfen, die Westdeutsche Immobilienbank verkauft, Standorte geschlossen werden. Um den Bilanzabbau zügig vollziehen zu können, schlägt der Vorstand eine Auslagerung von 84 Milliarden Euro nicht mehr zur Strategie passenden Geschäfte in eine „Konsolidierungsbank“ vor. Allerdings muss, anders als für strukturierte Wertpapiere, die Auslagerungseinheit für Kredite als Bank organisiert sein. Dafür müsste die West LB knapp 4 Milliarden Euro an Eigenkapital zur Verfügung stellen. Die Alteigentümer müssten darüber hinaus abermals 5 Milliarden Euro Garantien bereit stellen. Das Land ist dazu in Höhe seines Anteils bereit, aber die Sparkassen blockieren dieses Vorhaben.
Die EU-Auflagen für die West LB schrecken nun alle Beteiligten auch in anderen Bundesländern auf. Die HSH Nordbank wird nach 3 Milliarden Euro Eigenkapitalzufuhr durch Schleswig-Holstein und Hamburg von der EU ähnliche Auflagen erhalten. Auch die Bayern LB, in die der Freistaat Bayern im Dezember 10 Milliarden Euro Eigenkapital gesteckt hat, wird sich fragen müssen, wie sie die Auflagen erfüllt. Ebenso die Landesbank Baden-Württemberg, deren Träger in dieser Woche abermals die 5 Milliarden Euro große Kapitalerhöhung beschließen wollen. Den Bundesländern wird zunehmend klarer, dass die Auflagen der EU nur zu erfüllen sein werden, wenn die Landesbanken nicht nur strukturierte Wertpapiere in dreistelliger Milliardenhöhe, sondern in ähnlicher Größenordnung auch Kreditgeschäft auslagern. Um die Eigenkapitalanforderungen für diese „Bad Banks“ niedrig zu halten, bietet der Bund seine Hilfe an, indem er die Abbaubanken in einer öffentlichen Anstalt von Eigenkapitalvorschriften des Kreditwesengesetzes befreien könnte. Dafür aber will Steinbrück eine echte Verpflichtung auf eine Konsolidierung der guten Landesbanken sehen.
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