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Bad Bank Steinbrück: Die „giftigen Papiere“ werden die Steuerzahler nicht belasten

21.04.2009 ·  Bis Mitte Mai will die Bundesregierung beschließen, wie sie die Banken von „toxischen“ Papieren befreien will. Laut Bundesfinanzminister Steinbrück werden zwei Modelle geprüft. Zusätzliche Belastungen für den Steuerzahler solle es nicht geben, hob er hervor.

Von Manfred Schäfers, Günter Bannas und Stephan Löwenstein
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Bis Mitte Mai will die Bundesregierung beschließen, wie sie die Banken von „toxischen“ Papieren befreien will. Wie Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) nach einem Spitzentreffen der Regierung am Dienstag berichtete, werden noch zwei Modelle geprüft: So könnten sämtliche Risikopapiere sofort mit ihren Buchwerten in eine Zweckgesellschaft überführt werden. Die „giftigen Wertpapiere“ könnten aber auch vor einer Auslagerung aus den Bankbilanzen zunächst von Fachleuten bewertet werden. Das sei aber schwierig.

Zusätzliche Belastungen für den Steuerzahler werde es nicht geben, hob Steinbrück hervor. Der Bund übernehme keine Haftung, es gebe keine Auswirkung auf den Haushalt. Der Bund übernehme nur eine Garantie für Defizite, die am Ende übrig bleiben könnten. Die Rede ist von einem Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren.

Details sind noch immer unbekannt

Wirtschaftsminister Guttenberg (CSU) sagte, die Runde unter Leitung von Kanzlerin Merkel (CDU) sei „einen großen Schritt“ weitergekommen. An dem Treffen nahmen neben Frau Merkel, Guttenberg und Steinbrück, Vizekanzler Steinmeier (SPD), Kanzleramtsminister de Maizière (CDU), Bundesbankpräsident Weber und der Sprecher des Leitungsausschusses des Bankenrettungsfonds Soffin, Rehm, teil. Merkel berichtete am Nachmittag in der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesinitiative, ohne Details zu nennen. Als „toxisch“ gelten Wertpapiere, die unter großen Wertverlusten gelitten haben, weil die dahinterstehenden Schuldner möglicherweise ihre Verpflichtungen am Ende nicht erfüllen können. Wie aus einem internen Papier des Finanzministeriums hervorgeht, geht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach einer Auswertung der Portfolien von siebzehn Banken davon aus, dass in den Bilanzen ein Risiko von maximal 853 Milliarden Euro vorhanden ist.

Nach Angaben von Regierungssprecher Wilhelm soll die Gesetzgebung noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden. „Einvernehmen bestand über die Notwendigkeit einer raschen Lösung.“

Länder sollen Risiken in substantieller Höhe übernehmen

Eine Arbeitsgruppe soll zügig einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ausarbeiten. Diese soll Finanzstaatssekretär Asmussen leiten. Die anderen beteiligten Häuser sowie Bundesbank und Soffin sollen in ihr vertreten sein. Ziel sei es, die Funktionsfähigkeit des Bankensystems und die Solidität der Banken zu verbessern. Beides sei derzeit vor allem durch die in den Bilanzen vorhandenen strukturierten Finanzprodukte belastet.

Wie Steinbrück erläuterte, soll es eine Lösung sowohl für die privaten Institute als auch für die Landesbanken geben. Die Bundesregierung sei „in gewissem Zeitdruck“. Deshalb solle es ein „möglichst schlankes Gesetzgebungsverfahren“ geben. Wie aus einem Konzeptpapier seines Hauses hervorgeht, will Steinbrück erreichen, dass die hinter den Landesbanken stehenden Länder Risiken in substantieller Höhe übernehmen. Land und Bund beziehungsweise Soffin geben danach für die Problemaktiva eine Garantie ab. Dabei hätte das Land Verluste bis zu einer bestimmten Höhe abzudecken, danach würde der Bund einspringen.

Für die privaten Banken schlug Steinbrück ein Modell vor, in dem diese ihre toxischen Papiere an eine Zweckgesellschaft übertragen. Im Gegenzug erhält die jeweilige Bank eine vom Bund garantierte Anleihe. Die Anleihe soll mit den Rückflüssen aus den Aktiva abbezahlt werden. Die Bank müsste eine „risikoadäquate Gebühr“ für die Garantie zahlen - entweder mit liquiden Mitteln oder mit Kapitalanteilen. Damit sei auch eine Verstaatlichung möglich, heißt es dazu im Papier des Finanzministeriums.

Der Bundesverband der privaten Banken begrüßte, „dass es bei diesem wichtigen Thema nun Fortschritte gibt“. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands hob hervor, „dass das Garantiemodell allen Banken ungeachtet ihrer Eigentümerstruktur zur Verfügung stehen wird“. Damit würden Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Die CSU hatte vor dem Gespräch im Kanzleramt Garantien dafür verlangt, dass Banken für Verluste ihrer sogenannten Bad Banks mithaften. „Es darf niemals zu einer Sozialisierung von Verlusten kommen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Ramsauer. Er sei froh, dass die Einrichtung einer „bundesweiten Zentralmülldeponie“, also einer zentralen „Bad Bank“, nicht mehr zur Debatte stehe.

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