12.11.2008 · Wenn es um Obst und Gemüse geht, war Brüssel in der Vergangenheit sehr penibel. Jetzt aber streicht die Europäische Union detaillierte Auflagen für 26 Sorten. Die Bürger freut's, Landwirte und Händler weniger: Die wollen weiterhin klare Vorgaben.
Von Hendrik Kafsack und Michael StabenowZwei Jahrzehnte hat sie ein europäisches Schattendasein gefristet. Nun soll die Gurke mit dem Segen der Europäischen Kommission im alten Glanz erstrahlen dürfen: schön krumm. Ähnlich soll es 25 anderen Obst- und Gemüsesorten gehen, für die Mitte kommenden Jahres ebenfalls die zum Teil penibel formulierten EU-Auflagen für Vermarktung verschwinden werden.
Von Äpfeln und Birnen, Trauben und Tomaten
Im sogenannten Verwaltungsausschuss, in dem Regierungsvertreter über Wohl und Wehe von Gurken, Blumenkohl, aber auch Zuchtpilze, Kirschen oder Melonen zu befinden haben, konnten am Mittwoch auch die insbesondere in Südeuropa, aber auch in Polen beheimateten glühenden Befürworter des jetzigen Regelwerks nichts mehr ausrichten: EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer-Boel, die sich vor längerer Zeit an die Spitze der Bewegung der krummen Gurke und der schrumpeligen Karotten gesetzt hatte, konnte frohlocken. „Es ist vollkommen sinnlos, perfekte Produkte wegzuwerfen, nur weil sie die als falsch empfundene Form haben“, sagte die dänische Politikerin. Skeptiker argwöhnen freilich, dass es vor allem um Symbolpolitik gehe.
Nur für zehn Obst- und Gemüsesorten, die allerdings rund 75 Prozent des gesamten Marktvolumens entsprechen, soll es bei den herkömmlichen EU-Vorschriften mit der Einteilung in die traditionellen Handelsklassen geben. Dazu zählen Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchte, Kiwi, Pfirsiche, Pflaumen, Tafeltrauben, Erdbeeren und Tomaten. Doch selbst hier wird Europa künftig fünfe gerade sein lassen: Auch Produkte, die den EU-Standards nicht entsprechen, dürfen künftig in die Geschäfte kommen. Voraussetzung ist, dass der Kunde darauf hingewiesen wird. Mit solcherlei Auflagen sollen sich aber insbesondere Gurkenzüchter, -händler und -konsumenten nicht mehr herumplagen müssen.
Die Gurke fehlt in keiner Tirade gegen die „Eurokraten“
Seit zwei Jahrzehnten galt, wie in der Verordnung 1677 aus dem Jahr 1988 festgehalten, folgendes Schönheitsideal für Gurken: Sie sollten im Idealfall „gut geformt und praktisch gerade sein (maximale Krümmung 10 mm auf 10 cm Länge)“. Zwischen vier Klassen (“Extra“ sowie „I“ bis „III“) wurde seither unterschieden und genau definiert, welche Farb- und Formfehler Gurken haben dürfen und welchen Krümmungsgrad.
Seither fehlt die Gurke in keiner Tirade gegen die vermeintliche Regulierungswut weltfremder Eurokraten. Der steten Kritik müde, hat die Kommission sich zunächst zögernd, aber dann mit zunehmendem Eifer, dazu durchgerungen, die Normen für die Vermarktung von Gurken zu streichen - und gleichzeitig auch die für 25 andere Obst- und Gemüsesorten. Schließlich hat sich die Kommission den Kampf gegen die Bürokratie auf die Fahnen geschrieben, und weil der ansonsten nicht vorankommt, soll wenigstens das Symbol „Krümmungsgrad der Gurke“ fallen.
„Jeder weiß, was eine Gurke ist“, sagt Edmund Stoiber
„Jeder weiß doch, was eine Gurke ist“, sagt auch der Vorsitzende der Anti-Bürokratie-Gruppe der Kommission, Edmund Stoiber. Das indes sehen diejenigen, die in der EU Gurken anbauen und vermarkten, anders. 36 Vermarktungsnormen gibt es in der EU. Das reicht von Erdbeeren über Haselnüsse und Knoblauch bis hin zu Wassermelonen (nicht allerdings für die ebenfalls häufig zitierte Banane).
Jede Obst- und Gemüsesorte hat nach Ansicht von Bauern wie Einzelhandel ihre Berechtigung, auch der Krümmungsgrad der Gurke. „Die klaren Vorgaben stellen sicher, dass die Gurken effizient verpackt werden können, dass der Händler weiß, was er geliefert bekommt, und dass die Kunden sicher sein können, dass sie eine bestimmte Qualität erhalten“, sagte der beim deutschen Bauernverband für Obst- und Gemüsefragen zuständige Hans-Dieter Stallknecht.
Simpel gesagt wird vermieden, dass Äpfel mit Birnen oder eben krumme mit geraden Gurken verglichen werden. Die Betroffenen hätten deshalb auch niemand aufgefordert, die Vermarktungsnormen abzuschaffen, sagt Stallknecht. Die Europäische Kommission gefährde in ihrem Mühen, ein Zeichen für den Bürokratieabbau zu setzen, ein seit Jahren gut funktionierendes System. Die Gemüsestände in Supermärkten drohten zu Wühlkisten zu werden, wo jeder die Gurke oder Blumenkohl seiner Wahl heraussuchen müsse. „Da wird mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, schimpft der Vertreter des Bauernverbands.
Nur acht Staaten standen hinter dem Vorwurf
Das sahen auch die meisten EU-Staaten so. In einem ersten Votum über den Vorschlag stellten sich nur acht Staaten hinter die EU-Kommission. Alle Agrarstaaten von Italien über Frankreich bis Deutschland stimmten dagegen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso schäumte. Eine Sache sei schlimmer als die Brüsseler Bürokratie: 27 nationale Bürokratien, die nach noch mehr Regulierung verlangten oder Widerstand leisteten, wenn die Kommission EU-Regeln vereinfache wolle.
Zumindest die deutsche Regierung konnte Barroso offenbar überzeugen. Der ehemalige Agrarminister Horst Seehofer (CSU) hat sogar den zuständigen Beamten in seinem Ministerium versetzt, weil er die Symbolwirkung des Vorschlags verkannt und sich gegen eine Streichung des Gurken-Krümmungsgrads wandte.
So schrumpfte das Lager der Gegner. Da laut den EU-Regeln eine klare Mehrheit der Staaten gegen die Kommissionsvorschläge hätte stimmen müssen, gab es am Mittwoch keine Blockademöglichkeit mehr. Daher kann die Behörde ihre Vorhaben, voraussichtlich in der kommenden Woche, eigenständig erlassen. Zwar muss die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf noch prüfen, ob eine Streichung der Normen Schwierigkeiten für den Handel auf der Welt aufwirft. Ein „Nein“ der WTO erwartet aber niemand, so dass das neue Regelwerk am 1. Juli 2009 in Kraft treten dürfte.
Aldi und Lidl haben hohes Interesse an genauen Normen
Ganz ohne Vorgaben müssen Bauern wie Handel jedoch auch dann nicht auskommen. Für die zehn wichtigsten Obst- und Gemüsesorten, die für knapp 75 Prozent des Handels in der EU stehen, soll es weiter genaue Vorgaben geben. Für die 26 übrigen Sorten gelten zunächst bestimmte Mindestnormen, die garantieren sollen, dass kein zu stark beschädigtes oder verunreinigtes Obst und Gemüse in den Handel kommt. Darüber hinaus gibt es noch die Normen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) in Genf. Diese sind auch die Grundlage für die bisherigen EU-Regeln, was Euroskeptiker oft gerne ausblenden. Zu 99 Prozent identisch seien EU-Regeln und ECE-Normen, sagt Stallknecht. Auch der Krümmungsgrad der Gurke wurde nicht in Brüssel, sondern in Genf erdacht.
Rechtlich verbindend sind die Normen aber nur, wenn die EU sie dazu erklärt. Ob die Streichung der EU-Regeln tatsächlich das von Stallknecht vorhergesagte Chaos zur Folge hat, ist dennoch fraglich. Haben doch auch die Supermarktketten noch ein Wort mitzureden. Die Discounter Aldi und Lidl allein vereinen mehr als die Hälfte des Marktanteils bei Obst und Gemüse auf sich - und sie haben großes Interesse an klaren Normen.
So dürfte sich, wenn Ende dieses Jahres die Verordnung 1677/88 gestrichen ist und die Euroskeptiker um ein Symbol ärmer sind, wohl nicht viel ändern. Auch künftig werden nur diejenigen Gurken zur „Klasse Extra“ gehören, die „gut geformt und praktisch gerade“ sind mit „maximaler Krümmung 10 mm auf 10 cm Länge“ - nach der ECE-Norm.