29.08.2006 · Kanzlerin Merkel und Arbeitsminister Müntefering wollen die Kommissionsvorschläge zur Reform der Mitbestimmung in Unternehmen vorerst nicht umsetzen. Sie wollen erst Regelungen der EU abwarten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) haben sich am Dienstag von der Arbeit der Mitbestimmungskommission distanziert. Zwar werde sich die Koalition „sicher mit dem Ergebnis beschäftigen“, aber keinesfalls „einseitige Empfehlungen“ zur Grundlage der Regierungsarbeit machen, stellte die Kanzlerin klar. Damit ist offen, ob es überhaupt zu einer Reform der Unternehmensmitbestimmung kommt. Man müsse „abwarten, was die Kommission uns wirklich bringt“, betonte auch Müntefering. Einen Gesetzentwurf kündigte er nicht an, sondern sagte bloß, die Regierung werde den Abschlußbericht „im Verlauf der Legislatur auf jeden Fall zum Gegenstand unserer Beratung machen“.
Die neun Mitglieder zählende, noch von der rot-grünen Bundesregierung eingesetzte Kommission unter Leitung des CDU-Politikers Kurt Biedenkopf hat sich bisher nicht auf einvernehmliche Reformvorschläge für eine europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung geeinigt. Dem Vernehmen nach wollen Biedenkopf und die beiden anderen „neutralen“ Wissenschaftler am 19. September einen mündlichen Vorschlag präsentieren. Dieser hätte aber, wenn er nicht von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften getragen wird, keine Bindungswirkung für die Regierung. Diese hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, man werde nur „die - einvernehmlich erzielten - Ergebnisse der Kommission aufgreifen und, soweit erforderlich und geboten, Anpassungen der nationalen Unternehmensmitbestimmung vornehmen“.
Deutsches Modell im europäischen Kontext
Merkel sagte, es sei „kein Geheimnis, daß die Union für Mitbestimmung ist“. Über die Frage, wie diese ausgestaltet werden solle, würden allerdings innerhalb der Union „intensivste Diskussionen“ geführt. Ziel müsse es sein, daß das deutsche Mitbestimmungsmodell auch im europäischen Kontext weiterhin möglich sei und nicht ausgehöhlt werde, sagte die Kanzlerin, die an diesem Mittwoch als Festrednerin auf der von der Hans-Böckler-Stiftung ausgerichteten Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Mitbestimmungsgesetz 1976“ in Berlin erwartet wird. Konkrete Reformvorschläge werde sie in ihrer Festrede nicht machen, kündigte Merkel an.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mahnte indessen Lösungen an. Die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten habe in Europa keine Nachahmer gefunden, sondern stehe inzwischen in einem neuen Wettbewerb europäischer Gesellschaftsrechtsformen, sagte Klaus Bräunig, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, dieser Zeitung. „Heute brauchen die Unternehmen mehr Flexibilität für ihre Internationalisierung - auch um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.“
„Ein guter Grund zum Feiern“
Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat solle daher für freiwillige Verhandlungslösungen zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern geöffnet und eine gesetzliche Auffanglösung auf europäischem Niveau festgeschrieben werden, schlug Bräunig vor. „So können Unternehmen selbst entscheiden, welche Art und welches Maß der Mitbestimmung im Aufsichtsrat sie brauchen.“ Nur eine paßgenaue Mitbestimmung könne ausländische Investoren überzeugen, mahnte Bräunig. „Wir setzen darauf, daß die Biedenkopf-Kommission bis Ende 2006 eine Antwort auf den europäischen Wettbewerb findet, die deutsche Unternehmen nicht länger isoliert.“
Müntefering lobte dagegen das deutsche Mitbestimmungsmodell als „bedeutsamen Faktor zur Stabilisierung unserer Wirtschafts- und Sozialordnung“. Die Mitbestimmung habe in vielen Fällen geholfen, „den oftmals notwendigen und bisweilen tiefgreifenden wirtschaftlichen Strukturwandel in Deutschland aktiv zu unterstützen“, heißt es in einer vom Ministerium verbreiteten Erklärung zum Kongreß. Das dreißigjährige Jubiläum sei „ein guter Grund zum Feiern“; sein Ministerium feiere mit.
Das Mitbestimmungsgesetz regelt die paritätische Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Mitarbeitern. In Pattsituationen hat der von den Kapitaleignern bestimmte Aufsichtsratsvorsitzende ein Doppelstimmrecht. Während die Gewerkschaftsvertreter dieses Doppelstimmrecht abschaffen wollen, möchten die Wirtschaftsverbände die Zahl der Arbeitnehmervertreter auf ein Drittel reduzieren und Gewerkschaften nicht an Verhandlungslösungen beteiligen.
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