27.09.2006 · Die Energiekonzerne wollen ihre Atommeiler nicht abschalten, sondern durch die Übertragung von Strommengen andere Kraftwerke länger laufen lassen. Darüber streiten sich nun zwei Ministerien. Während sie diskutieren läuft die Zeit gegen die Konzerne.
Von Andreas MihmEs war ein langer Kampf, bis sich die Energieversorger und die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 auf ein Konzept zum Ausstieg aus der Atomwirtschaft einigten, das dann die Grundlage für das am 14. Dezember 2001 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung war. Das gegen die Stimmen von Union und FDP verabschiedete Paragraphenwerk war zwar von Anfang an auch umstritten: Den Grünen und der SPD-Linken dauerte es zu lange, bis im Jahr 2021 das letzte der damals 19 Atomkraftwerke vom Netz gehen soll. Auch die Energiewirtschaft war nicht glücklich über Zwangsausstieg und verlorene Investitionen. Doch haben beide Seiten immer wieder betont, sie stünden zu der Einigung.
Die Energiewirtschaft tat das nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sah, daß ihr selbst der grüne Umweltminister Trittin das Betreiben der Kernkraftanlagen nicht unnötig schwer machte. Zudem wurde mit der Einigung auf den Ausstieg der langjährige Streit um die Kernenergie leiser und entideologisiert. Auch das kam den unter hohem öffentlichen Druck stehenden Energiekonzernen entgegen. Hinzu kam ein weiteres Element: Erst zum Ende des Jahrzehnts sollten die ersten großen Kernkraftwerke vom Netz genommen werden: 2008 und 2009.
Rettungsmanöver in die nächste Legislaturperiode
Doch jetzt wollen die Energiekonzerne ihre Meiler nicht abschalten, sondern durch die Übertragung von Strommengen andere Kraftwerke länger laufen lassen. Das ist der Kern des Antrags, den RWE jetzt beim zuständigen Bundesumweltministerium gestellt hat, um den Kraftwerksblock Biblis A drei weitere Jahre bis 2011 betreiben zu dürfen. Ähnliche Anträge erwägen auch die Unternehmen EnBW für ihre Atomanlagen Neckarwestheim und Vattenfall für das Kernkraftwerk Brunsbüttel zu stellen.
Allerdings soll der Abschaltknopf für diese beiden Anlagen erst 2009 und damit nahe am nächsten Wahltermin gedrückt werden. Das wiederum nährt Spekulationen, daß die Laufzeiten dieser beiden Meiler durch eine geringere Produktion oder Stillegungszeiten, etwa für Wartungsarbeiten, gegebenenfalls gerade bis in die nächste Legislatur „hineingerettet“ werden könnten. Denn die Konzerne hoffen weiter darauf, daß eine neue Regierung längere Laufzeiten genehmigen könnte.
RWE hat anscheinend selbst Zweifel
Dreh- und Angelpunkt der Debatte sind die im Atomausstiegsgesetz für jeden Kraftwerksblock festgelegten Reststrommengen. Davon gibt es laut Atomgesetz zwei Arten. Das sind zum einen jene dem nie über den Probebetrieb hinausgekommenen RWE-Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich zugerechneten 107,25 Terawattstunden Strommenge. Zum anderen sind es die für jeden Meiler in der Gesetzesanlage aufgelisteten Strommengen. Ist die dort verzeichnete Menge verbraucht, muß die Anlage stillgelegt werden. Allerdings sind dafür Ausnahmen vorgesehen. So dürfen nicht genutzte Produktionsmengen von einem auf ein anderes Kraftwerk übertragen werden. Im Ergebnis bleibt damit die erlaubte Gesamtmenge an Atomstrom unverändert, nur der Produktionszeitraum wird verschoben. Gedacht war die Klausel vor allem dafür, „alte“ Anlagen vorzeitig stillzulegen und deren Erzeugungsmenge auf jüngere Anlagen zu übertragen.
RWE setzt bei seinem Antrag für längere Laufzeiten für Biblis A zunächst auf eine Übertragung der Strommengen von Mülheim-Kärlich - auch wenn im Atomgesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist, daß „die Elektrizitätsmenge nur nach Übertragung auf die dort (in der Anlage zum Atomgesetz) aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf“. Biblis A ist in der Auflistung der Kraftwerke in Anlage 3 aber nicht enthalten. RWE ist sich seiner Rechtsposition wohl auch nicht ganz sicher. Hilfsweise hat der Konzern beantragt, Strommengen von der 1988 in Betrieb gegangenen Kernanlage Emsland auf das ältere Kraftwerk Biblis A zu übertragen. Das ist laut Atomgesetz grundsätzlich möglich.
Gabriel düpierte Glos
Nach Paragraph sieben können Elektrizitätsmengen zwar nur ganz oder teilweise auf eine Anlage übertragen werden, „wenn die empfangende Anlage den kommerziellen Leistungsbetrieb später als die abgebende Anlage begonnen hat.“ Im nächsten Satz findet sich auch die Ausnahme von der Regel: „Elektrizitätsmengen können... auch von einer Anlage übertragen werden, die den kommerziellen Leistungsbetrieb später begonnen hat.“ Eingeschränkt wird die Klausel jedoch durch den Zusatz: „wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Übertragung zugestimmt hat“.
Für Bundesumweltminister Gabriel (SPD) ist damit die Linie klar. Er allein entscheide nach rechtlicher Prüfung über den Antrag. Nur für den unwahrscheinlichen Fall der Zustimmung - „politisch“ hat er eine solche schon ausgeschlossen - bedürfe es der Zustimmung der Kabinettskollegen. Für den Fall einer Ablehnung bedürfe es dieser eben nicht. Aber natürlich werde er auch dies zuvor mit Kanzlerin Merkel (CDU) besprechen, versprach Gabriel in einem Interview. Damit hat Gabriel Wirtschaftsminister Glos (CSU)düpiert. Hatte der doch erwartet, „daß wir uns zusammensetzen und vorbehaltlos über den Antrag beraten“.
Die Zeit arbeitet gegen RWE
Selbst wenn es dazu käme, wird dies wohl nicht so schnell geschehen. Gabriel wies vorsorglich schon darauf hin, daß die Prüfung solcher Übertragungsanträge „mehrere Monate dauern“ könne. Im Falle Mülheim-Kärlich werde er nachschauen, ob es für den Antrag überhaupt rechtlich einen Grund gebe.
Er werde sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, ließ sich Gabriel vernehmen. „Fristsetzungen gibt es für die Betreiber, nicht für die Behörde.“ RWE hat schon erklärt, man könne nicht nur gegen den Bescheid, sondern auch gegen eine untätige Behörde vor Gericht ziehen. Tatsächlich arbeitet die Zeit gegen RWE. Sind die zulässigen Reststrommengen verbraucht, darf das Kraftwerk nicht mehr produzieren, die Betriebsgenehmigung erlischt automatisch. Bevor es keine endgültige Klarheit über die Strommengenverteilung gibt, wird kein Betreiber die Stillegung seiner Anlage beantragen.
Alles bleibt beim alten?!
Florian Leißner (stone_t)
- 27.09.2006, 15:24 Uhr
aus Umweltgründen....lieber ein Kohlekraftwerk schliessen!!!
W.P. Bayerl (Dr.Bayerl)
- 27.09.2006, 17:46 Uhr
Verlorene Investitionen??
Gerhard Quell (gquell)
- 28.09.2006, 01:06 Uhr
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