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Atomdebatte Gutachter empfehlen deutlich längere Laufzeiten

 ·  Für Klima und Volkswirtschaft wäre es am besten, wenn die Atomkraftwerke zwischen zwölf und 20 Jahre länger als geplant am Netz bleiben - zu diesem Ergebnis kommen nach Informationen der F.A.Z. die Gutachter, die die Regierung zur Vorbereitung ihres „Energiekonzeptes 2050“ beauftragt hat.

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Die Bundesregierung will schnell über das „Energiekonzept 2050“ entscheiden. Das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag zum Ende ihrer viertägigen „Energiereise“ an. Sie nährte damit Spekulationen, nach denen die beteiligten Ressorts das Konzept weitgehend fertiggestellt haben. Es soll Ende September im Kabinett beschlossen werden. Zur Vorbereitung hatte die Regierung Gutachten in Auftrag gegeben, die am Freitag übergeben wurden. Von den Berechnungen soll auch abhängen, wie auf welchen Zeitraum die Laufzeit der Kernkraftwerke ausgedehnt wird.

Die Gutachter kommen nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu dem Ergebnis, dass für Klima und Volkswirtschaft die besten Effekte zu erreichen seien, wenn die Kraftwerke zwischen zwölf und 20 Jahre länger als geplant am Netz bleiben. Verglichen mit einer Verlängerung um durchschnittlich vier Jahre würden die Kohlendioxidemissionen bei einer um 12 Jahre längeren Laufzeit um zehn Prozent niedriger ausfallen, der Börsenstrompreis würde um 20 Prozent sinken, der für Haushaltskunden um immer noch vier Prozent. Das sollte 43 000 neue Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum um zusätzlich 0,2 Prozent steigern. Noch höher fielen die Zuwächse bei einer Verlängerung um 20 Jahre aus. Der Haushaltsstrompreis würde um sieben Prozent sinken, 71 000 Arbeitsstellen würden zusätzlich entstehen, das Bruttoinlandsprodukt würde um 0,5 Prozent wachsen. Eine Verlängerung um 20 Jahre gilt allerdings als kaum durchsetzbar, Umweltminister Röttgen (CDU) will acht Jahre.

Inzwischen scheint die Regierung aber eine Zustimmung des Bundesrates für eine Laufzeitverlängerung nicht mehr als notwendig zu erachten. In einem Gesetzentwurf des Umweltministeriums heißt es, die geplante Novelle des Atomgesetzes „unterfällt der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes“. Die Regierung nimmt wohl auch von dem Plan Abstand, die Stromkonzerne neben der geplanten Brennstoffsteuer von 2,3 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich zu belasten. Statt dessen ist die Rede von einem „Beitrag“ der Konzerne. Diese hatten schon beim „Energiegipfel“ vor vier Jahren zweistellige Milliarden-Investitionen in Kraftwerke, erneuerbare Energien und Netze in Aussicht gestellt.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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