Seit 2004 bekommen die Apotheker für jede Arzneimittelpackung, die die Krankenversicherung bezahlt, einen festen Zuschlag von 8,10 Euro auf den Arzneimittelpreis. Der ist seither nicht an die Teuerung angepasst worden. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat deshalb jetzt einen Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverordnung vorgelegt. Demnach soll der Festzuschlag je Packung ab Januar um 25 Cent auf 8,35 Euro angehoben werden.
Die Apotheker bekämen 190 Millionen Euro mehr. 162 Millionen Euro davon müsste die gesetzliche Krankenversicherung tragen, auf die privaten Krankenversicherungen entfielen Mehrkosten von 21 Millionen Euro. 8,35 Euro entsprechen dem, was der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), vorgeschlagen hatte. Offen bleibt damit, ob und wie stark die Regierung in einem weiteren Schritt die Zuschläge der Apotheken für Notfalldienste oder die Dokumentation für Betäubungsmittel anheben wird. In der Union wird über Boni für Landapotheken nachgedacht. Die Verordnung wird vom Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister erlassen. Sollte sie auch das Kabinett passieren, hätten unionsgeführte Ressorts die Chance, auf Änderungen zu dringen.
Auch die Kassen sind nicht zufrieden
Die Apotheker, die eine Anhebung des Festzuschlags in vierfacher Höhe auf 9,14 Euro verlangt hatten, kritisierten den Vorschlag scharf. „Das sind 25 Cent Erhöhung pro abgegebene Packung nach neun Jahren ohne Anpassung - da kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein“, sagte der Präsident der Apothekervereinigung Abda, Heinz-Günter Wolf. Die Apothekerschaft werde sich „in keinster Weise damit zufrieden geben, dass kaum die Kostensteigerungen von zwei der vergangenen neun Jahre berücksichtigt werden.“
Auch die Kassen sind nicht zufrieden. „Wir sind sehr gespannt, wie die Politik die Erhöhung dieses Vergütungsaufschlags begründen wird“, sagte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Kassen auf Anfrage. Bisher hätten die Apotheker zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten keine „belastbaren Daten“ vorgelegt. Allerdings basiert die Rechnung des Wirtschaftsministeriums auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Die Apotheker dürfen den Zuschlag, der Kosten für Lagerung und Vertrieb der Packung abdecken soll, nicht ganz behalten. Sie müssen den Kassen einen Rabatt 2,05 Euro je Rezept zahlen, im Gegenzug dafür werden die Rechnungen pünktlich beglichen. Über den Abschlag streiten Kassen und Apotheker vor Gericht, ab 2013 sollen sie ihn aushandeln.
Ein paar Fragen....
André Kramer (dede4010)
- 27.07.2012, 08:27 Uhr
@Andreas Seidl Sie fragen: "Vielleicht kann einer der Apotheker im
Forum eines erklären? "
Tyler Durden Volland (tylerdurdenvolland)
- 26.07.2012, 01:27 Uhr
Apotheker ist ein Traumberuf mit Lizenz zum Gelddrucken
Harald Muller (FAZguy)
- 25.07.2012, 22:16 Uhr
Rösler plant höhere Preise für Medikamente
Christina Debusmann (ch.debusmann)
- 25.07.2012, 18:17 Uhr
Herr Muscholl, erstens glaube ich, das beurteilen zu können
Michael Scheffler (Striesner)
- 25.07.2012, 13:47 Uhr
