Zentraler Punkt ist ein geändertes Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel. Diese machen zwar laut Regierung mit 2,5 Prozent nur einen kleinen Teil der Verordnungen aus, erreichen aber 26 Prozent der Kassenausgaben für Arzneimittel von etwa 30 Milliarden Euro.
Künftig sollen Hersteller für neue Präparate den Preis nur noch für ein Jahr selbst festlegen können, und das auch nur dann, wenn das Medikament einen Zusatznutzen gegenüber eingeführten Präparaten vorweist. Ist der Zusatznutzen durch Studien, welche die Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte überprüfen soll, belegt, muss der Hersteller mit dem Spitzenverband der Kassen einen Preis aushandeln. Das muss innerhalb eines Jahres nach Zulassung geschehen; falls nicht entscheidet eine Schiedsstelle. Kassen und Hersteller können auch von dem zentralen Verhandlungsergebnis abweichende Einzelregelungen treffen.
Das Verfahren soll auch für Arzneimittel angewandt werden, die bereits im Markt sind und für die es keine Preisregulierung gibt. Für solche Präparate haben die Kassen zuletzt knapp 19 Milliarden Euro ausgegeben. Die Regierung verspricht sich „bei vollständiger Umsetzung des Vertragsmodells eine Entlastung von rund 2 Milliarden Euro“. Die Ausgaben in dem Segment würden damit um 12 Prozent sinken. Einschränkend heißt es in der Begründung, ob das Ziel erreicht werde, hänge davon ab, wann alle heute schon eingeführten Arzneimittel von dem neuen Verfahren erfasst würden.
Nach der Konstruktion ist mit ersten Einsparungen frühestens 2012 zu rechnen, sie würden in den Folgejahren zunehmen. Um die Ausgaben vorher zu senken, hat die Regierung ein Milliarden-Spargesetz auf den Weg gebracht, das kurzfristig die Preise einfriert und höhere Abschläge vorsieht. Weitere Einsparungen von 300 Millionen Euro im Jahr erwartet Rösler dadurch, dass einem Teil der neuen Arzneimittel kein Zusatznutzen zugebilligt wird und sie in die bestehende Preisregulierung der Kassen durch Festbeträge einbezogen werden. Gegenläufig könnten dagegen die geplanten Änderungen an Rabattverträgen wirken. Die Koalition will verhindern, dass Krankenkassen bei Rabattverträgen aufgrund ihrer großen Nachfragemacht Hersteller übervorteilen. Deshalb sollen hier nicht mehr die Sozialgerichte im Streitfall urteilen, sondern die Zivilgerichte das Wettbewerbsrecht anwenden. Die Kassen lehnen das ab.
Durch eine weitere Änderung will die Regierung Tricksereien von Pharmafirmen mit Packungsgrößen verhindern. Die Normgrößen N1, N2 und N3 sollen sich künftig nicht mehr auf die Zahl der enthaltenen Pillen beziehen, sondern auf die Behandlungsdauer von 10, 30 oder 100 Tagen. Hersteller hatten ihre Gewinnmargen dadurch erhöht, dass sie die Zahl der Pillen bei unverändertem Packungspreis reduziert hatten. Ärzte sollen nach dem Entwurf nicht mehr wegen „teurer“ Verschreibungen finanziell haftbar gemacht werden.
Ferner will Rösler (FDP) Bestell- und Abholstationen für Arzneimittel verbieten, wie sie Drogeriemärkte in Zusammenarbeit mit Versandapotheken betreiben. Mit dem Verbot dieser „Pick-up-Stellen“ würde Schwarz-Gelb einen Wunsch der Apotheker erfüllen, die sich damit in der großen Koalition nicht hatten durchsetzen können. Die Regelung stelle klar, dass im Versandhandel keine Rezeptsammlung außerhalb der Apotheke zulässig sei, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Eine Ausnahme soll doch zugelassen werden: „Die Versendung von Rezepten mittels Post- und Logistikunternehmen und die Nutzung damit zusammenhängender Einrichtungen (wie zum Beispiel Briefkästen) bleibt zulässig.“
Keine „Pick-up-Stellen“ - ein Wunsch der Apotheker
Gerhard Schraube (GehherGerd)
- 07.06.2010, 12:51 Uhr
2 Mrd. Einsparung bei 150 Mrd Ausgaben/Jahr sind etwas mehr als 1%.
Steffen Rupp (steffenrupp)
- 07.06.2010, 13:06 Uhr
Einsparungen durch Apothekenwettbewerb
Jan Grothe (jangrothe)
- 07.06.2010, 14:32 Uhr
Hatte er nicht sein Schickasl mit der Kopfpauschale verknüpft
Karsten Krug (kkrug)
- 07.06.2010, 16:23 Uhr
