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Arzneimittelmarkt Firmen müssen Nutzen von Arznei nachweisen

29.06.2010 ·  32 Milliarden Euro gaben die Kassen im Jahr 2009 für Arzneimittel aus. Das soll weniger werden. Deshalb hat das Kabinett nun den zweiten Teil von Philipp Röslers Sparpaket beschlossen. Hersteller müssen künftig beweisen, dass neue Medikamente Nutzen bringen, bevor sie auf den Markt kommen.

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Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlastet werden sollen. Das Gesetz von Gesundheitsminister Philipp Rösler soll im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten.

Einsparungen sollen vor allem damit erzielt werden, dass die Konzerne ihre Preise nicht mehr einfach frei festlegen können. Rösler sagte: „Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft.“

Zur Markteinführung muss ein Hersteller künftig den Nutzen eines Medikaments nachweisen. Auf dieser Grundlage erstellt die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen innerhalb von drei Monaten eine Nutzenbewertung. Innerhalb eines Jahres müssen das Unternehmen und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dann einen Preis für das Präparat aushandeln. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle. Für neue Arzneimittel ohne nachweisbaren Zusatznutzen wird der Preis von vornherein begrenzt auf den Preis vergleichbarer Arzneien.

500 Millionen Euro Einsparungen im kommenden Jahr

Die Ausgaben der GKV für Medikamente steigen seit Jahren rapide. Im vergangenen Jahr gaben die gesetzlichen Kassen dafür 32 Milliarden Euro aus, 1,5 Milliarden Euro mehr als im Jahr davor. Experten beklagen, dass die Unternehmen in Deutschland bislang den Preis eines neuen Medikaments nach eigenem Ermessen festsetzen können. Durch die neuen Vertragsverhandlungen sollen 2011 bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gespart werden.

Das Arznei-Paket umfasst zudem kurzfristige Einsparungen durch eine Erhöhung des Zwangsrabatts von sechs auf 16 Prozent bis 2013 und ein Einfrieren der Preise auf dem Stand vom 1. August 2009. Beide Maßnahmen wurden bereits vom Bundestag beschlossen. Durch sie erhöht sich der Sparbetrag im nächsten Jahr laut Ministerium auf rund 1,7 Milliarden Euro. Sie sollen die Zeit überbrücken, bis die langfristigen Maßnahmen in einigen Jahren ihre volle Wirkung entfalten. Prognosen zufolge droht der GKV im nächsten Jahr allerdings ein Defizit von rund elf Milliarden Euro.

Daneben soll der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung dereguliert werden. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) sollen wettbewerbsgemäßer und patientenfreundlicher gestaltet werden. Patienten erhielten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen und dürfen ihr gewohntes Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen.

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