Um die Belieferung der Apotheken auch mit preiswerten Arzneimitteln dauerhaft sicherzustellen, soll der pharmazeutische Großhandel aufgewertet und für seine Dienste anders bezahlt werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes hervor, der kurz vor dem Jahresende abgeschlossen wurde und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Er verpflichtet Pharmahersteller unter bestimmten Umständen dazu, Großhändler mit Ware zu beliefern. Damit reagiert die Regierung auf die seit langer Zeit vorgebrachten Wünsche des Großhandels, der unter einer gravierenden Ertragsschwäche leidet. Auch soll den Bestrebungen großer Arzneihersteller entgegengewirkt werden, Apotheken unter Umgehung des Großhandels direkt zu beliefern.
Mehr Packungen für weniger Geld
„Der Großhandel wird in den öffentlichen Versorgungsauftrag einbezogen. Um ihm die Erfüllung dieser Aufgabe zu ermöglichen, müssen die Großhandelsspannen neu gestaltet werden“, heißt es in dem Referentenentwurf. Zu diesem Zweck sollen das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium einen Vorschlag erarbeiten, nach dem von 2010 an die Zuschläge nicht mehr prozentual am Warenwert je gelieferter Packung berechnet werden, sondern „auf einen preisunabhängigen Fixbetrag plus prozentualem Logistikzuschlag umgestellt werden“. Dabei sei „sicherzustellen, dass es nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt.
Hintergrund der Pläne ist die seit langem wachsende Unzufriedenheit des Großhandels mit der geltenden Regelung. Diese erlaubt Großhändlern, einen prozentualen Aufschlag auf den Preis für jede gelieferte Packung zu erheben. Das sind beispielsweise 15 Prozent bei Packungspreisen bis zu 3 Euro oder 6 Prozent bei Preisen bis 1200 Euro. Allerdings ist die Zahl preiswerter Arzneimittelschachteln in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gründe dafür sind die staatliche Kostendämpfung und der wachsende Wettbewerb. Deshalb werden immer mehr Packungen für Cent-Beträge an die Apotheken abgegeben, die sie - so rezeptpflichtig - ihrerseits mit einem staatlich festgelegten Zuschlag verkaufen dürfen.
Die Großhändler müssen daher mehr Packungen für weniger Geld vorhalten und ausliefern, zumal die Apotheker ihre Lagerhaltung in den vergangenen Jahren weiter reduziert und an den Großhandel übertragen haben. Dabei droht den Händlern auch aus anderer Richtung wirtschaftlicher Druck: Immer mehr Arzneimittelkonzerne beliefern Apotheken direkt, auch um den Verbleib ihrer Produkte besser zu kontrollieren. Laut Großhandel betrifft dies 17 Prozent des Marktvolumens. Da es sich dabei oft um patentgeschützte, also eher hochpreisige Präparate handelt, sind ihre Lieferkosten teils niedriger als der dem Großhandel zustehende Aufschlag. Dem entgehen so die Erlöse, mit denen er das Mengengeschäft im Niedrigpreisniveau subventioniert.
Breites Sortiment niedrigpreisiger Arzneimittel
Deshalb hatte der Vorsitzende des Bundesverbands des Pharmazeutischen Großhandels, Anzag-Chef Thomas Trümper, schon vor gut einem Jahr gewarnt, bei Umsatzrenditen von weniger als einem Prozent gerieten einige Marktteilnehmer in eine bedrohliche Lage. Tatsächlich hat sich die überschaubare Zahl der Pharmagroßhändler seither weiter konzentriert.
Darauf reagiert die Novelle des Arzneimittelgesetzes. Pharmaherstellern und Großhändlern wird „im erforderlichen Umfang ein öffentlicher Sicherstellungsauftrag für die Versorgung mit Arzneimitteln zugewiesen“. Den haben bisher nur Apotheker. Begründet wird dies mit Veränderungen des Arzneimittelmarktes, dem gestiegenen Bedürfnis der Patienten nach einer schnellen Verfügbarkeit von Arzneimitteln sowie mit der Bedeutung der pharmazeutischen Unternehmen und des Großhandels für die Versorgung. Apotheken seien „zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrages auf eine kontinuierliche Belieferung mit Arzneimitteln und eine funktionierende Infrastruktur zur Distribution und Lagerung von Arzneimitteln angewiesen“. Großhändlern mit Vollversorgung soll deshalb „ein grundsätzlicher Anspruch auf eine angemessene und kontinuierliche Belieferung gegenüber pharmazeutischen Unternehmern eingeräumt“, werden. Es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass Großhändler ein breites Sortiment auch niedrigpreisiger Arzneimittel dauerhaft vorhielten.
Wieder ein Ulla Schmidt Unfug
Wilhelm Rggrt (Wilhelm29)
- 30.12.2008, 12:37 Uhr
Geht's noch?
Marvin Parsons (mapar)
- 30.12.2008, 15:25 Uhr
Umsatzrendite unter 1 Prozent ??? Warum?
daniel krcmar (kingrip)
- 30.12.2008, 16:35 Uhr
Fassungslos
Joachim Sievers (Josieapo)
- 30.12.2008, 18:50 Uhr
An die Stirn getippt
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 30.12.2008, 19:38 Uhr
