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Arbeitszeitrecht Parlament: Bereitschaft ist Arbeitszeit

 ·  Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern sollen in der Europäischen Union generell als Teil der Arbeitszeit gelten. Mit diesem Beschluß hat sich das Europäische Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit gegen einen Gesetzentwurf der Europäischen Kommission gestellt.

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Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern sollen in der Europäischen Union generell als Teil der Arbeitszeit gelten. Mit diesem Beschluß hat sich das Europäische Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit gegen einen Gesetzentwurf der Europäischen Kommission gestellt. Er sieht vor, künftig bei Bereitschaftsdiensten zwischen "aktivem" (der Arbeitszeit zugerechneten) und "inaktivem" Bereitschaftsdienst im Gesundheitswesen zu unterscheiden. Die Kommission hatte damit die Konsequenzen aus einem 2003 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezogen. Die Richter hatten damals Bereitschaftsdienste als Teil der Arbeitszeit eingestuft. Unter Hinweis auf erhebliche Mehrkosten im Gesundheitswesen hatte die Kommission neben Ruhe- und Arbeitszeiten eine weitere Kategorie vorgeschlagen und dabei eine Unterscheidung zwischen "aktiver" und "inaktiver" Arbeitszeit angeregt.

Das Europäische Parlament folgte diesem Ansatz nicht und sprach sich für eine klare Zweiteilung zwischen Arbeits- und Ruhezeiten aus. Außerdem befürwortete eine vor allem von Sozialdemokraten, Grünen und Mitgliedern des Arbeitnehmerflügels der Christlichen Demokraten gebildete Mehrheit, weitreichende Ausnahmen von der generell gültigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht länger zu dulden. Dies ist nicht zuletzt gegen die britische Regierung gerichtet, die seit den neunziger Jahren eine entsprechende Ausnahme für das Vereinigte Königreich beansprucht hatte.

Die bei der Abstimmung unterlegenen Abgeordneten hoffen, das Blatt noch bis zur zweiten Lesung wenden zu können. Sie vertrauen auch darauf, daß sowohl die Europäische Kommission als auch ein Teil der EU-Regierungen, die gleichberechtigt mit dem Parlament über die Arbeitszeit-Richtlinie entscheiden, am bisherigen Vorschlag festhalten werden. Der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff warnte vor Kostenbelastungen und vor einer Regelung zur Förderung der Arbeitslosigkeit. Der CDU-Politiker Herbert Reul kritisierte "linke Regelungswut", die Arbeitsplätze gefährde. Dagegen sprach sein Parteikollege Thomas Mann von einer Parlamentsmehrheit "für humane Arbeitsbedingungen", die das Urteil der EU-Richter befolge. Die SPD-Abgeordnete Karin Jöns wertete den Parlamentsbeschluß als gutes Gleichgewicht zwischen sozialen Mindeststandards und wünschenswerter Flexibilität.

Europaparlament verabschiedet Neuregelung der Berufsqualifikation, Seite 11.

Quelle: F.A.Z., 12.05.2005, Nr. 109 / Seite 9
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