17.03.2006 · Die SPD schärft ihr politisches Profil im Streit um die Neugestaltung des Arbeitsrechts. Der SPD-Vorsitzende Matthias Platzeck mahnte den Koalitionspartner, seine Partei würde keine „Schleifung der Arbeitnehmerrechte“ dulden.
Die Debatte um den Kündigungsschutz wird schärfer und entzweit zunehmend die Koalition. Während die Spitzenverbände der Wirtschaft vor den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen warnten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Münchner Handwerksmesse zu einer Lockerung des Arbeitsrechts aufforderten, erteilte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil den Forderungen eine Absage.
„Entweder es bleibt bei dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, oder es gibt gar keine Änderung mit uns“, drohte er am Freitag in Berlin. Die im Koalitionsvertrag gefundene klare Formel werde „nicht neu verhandelt“, sagte auch der SPD-Vorsitzende Matthias Platzeck. Es sei „sehr schlicht“, wenn die Arbeitgeber als Lösung aller Probleme „ausschließlich das Thema Schleifung der Arbeitnehmerrechte, sprich: weg mit dem Kündigungsschutz“ forderten. „Sie werden in uns da einen harten Gegner finden“, warnte Platzeck im rbb-Inforadio.
Ausdehnung der Probezeit
Union und SPD hatten vereinbart, daß bei Neueinstellungen die Probezeit von sechs auf 24 Monate ausgedehnt werden kann. Im Gegenzug soll die Möglichkeit entfallen, Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund auf zwei Jahre zu befristen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Union, Laurenz Meyer (CDU), hatte zuletzt für ein Wahlrecht zwischen den Optionen plädiert und damit die Debatte ausgelöst.
Merkel hatte klargestellt, daß sie die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes weiterhin für notwendig halte und daß der Koalitionsvertrag nur ein „Ausgangspunkt“ sei. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) dagegen lehnte weitergehende Änderungen ab: „Da passiert überhaupt nichts.“ Unterstützung erhielt die Union vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Mit dem Wegfall der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit ginge ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument im Arbeitsrecht verloren, warnt der DIHK in einem internen Positionspapier. Selbst wenn die Probezeit auf zwei Jahre ausgedehnt werde, sei dies „kein Ersatz“, sondern bedeute eine Verschlechterung - vor allem für Kleinbetriebe mit höchstens zehn Mitarbeitern, die nicht dem Kündigungsschutz unterliegen.
DIHK: drei Jahre Probezeit
Der DIHK fordert, die Probezeit sogar auf drei Jahre zu verlängern. Außerdem sollte die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung erhalten und (wie bei Existenzgründern) auf bis zu vier Jahre ausgedehnt werden. Schließlich regt der Verband an, das Lebensalter als Kriterium für die Sozialauswahl zu streichen und den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, schon beim Abschluß des Arbeitsvertrags zugunsten einer Abfindung auf den Kündigungsschutz zu verzichten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Regierung auf, den Kündigungsschutz nicht weiter zu durchlöchern. Schon dessen „faktische Aushebelung“ in den ersten zwei Jahren sei „inakzeptabel“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer.
Die Arbeitgeber wollten bloß „größere Spielräume für Willkür“ durchsetzen, „um Beschäftigte schneller und bequemer loszuwerden“. „Dies ist nicht zuletzt in Zeiten der Massenentlassungen purer Zynismus.“ Bisher gebe es keinen Beleg dafür, daß durch Einschnitte bei Arbeitnehmerrechten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, sagte die DGB-Vizechefin.
Kündigungsfrist
Fionn Huber (fionn)
- 18.03.2006, 13:04 Uhr
Wenn Sie arbeitslos wären...
Paul Schächterle (paulimausi)
- 18.03.2006, 20:35 Uhr
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