02.03.2006 · Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ein Streikrecht auch für Beamte gefordert. Das Streikverbot sei „kein Naturgesetz“, so ein DGB-Vorstandsmitglied. Im Gegenzug auf Privilegien zu verzichten, sieht die Gewerkschaft keine Notwendigkeit.
Nach dem Teilerfolg der Gewerkschaft Verdi im Kampf gegen eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Streikrecht auch für Beamte gefordert.
Das Streikverbot sei "kein Naturgesetz", sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock (CDU) dieser Zeitung in Berlin. In anderen europäischen Ländern seien Arbeitskämpfe zulässig, solange die öffentliche Ordnung aufrechterhalten werde. "Ich fände es daher gut, wenn wir im Rahmen der Föderalismusreform auch ein Verhandlungs- und Streikrecht für die Beamten einführen würden", sagte Sehrbrock, die im Mai Ursula Engelen-Kefer als DGB-Vize ablösen soll und die derzeit im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand für Beamte, Jugend und Bildung zuständig ist. Arbeitszeitverordnungen und andere Regelungen, die die Beamten betreffen, müßten dann künftig mit dem DGB und dem Beamtenbund ausgehandelt werden.
Kein Verzicht auf Privilegien
Daß in diesem Fall auch Privilegien der Beamten - etwa die Beihilfe zur Krankenversicherung und die nach dem letzten Einkommen berechneten Pensionen - der Privatwirtschaft angeglichen und damit abgeschafft werden müßten, glaubt Sehrbrock nicht. "Für den Staat würde das viel teurer", warnt die stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende. So brauche der Staat beispielsweise nur dann Beihilfe zu zahlen, wenn tatsächliche Kosten anfielen. Die Bildung von Rückstellungen für die Krankheits- und Altersvorsorge würde ebenfalls enorme Summen verschlingen.
Sehrbrock befürchtet weitreichende Konsequenzen, wenn im Zuge der Föderalismusreform - der Gesetzentwurf wurde gerade an die Abgeordneten verschickt - nicht nur die Besoldung, sondern auch die Versorgung den Ländern übertragen wird. "Das heißt, daß dann jedes Bundesland die Pensionen seiner Beamten selbst ausgestalten kann. Das wäre so, als hätte jedes Bundesland sein eigenes Rentensystem", sagt Sehrbrock. "Das ist doch aberwitzig." Die gewünschte Mobilität zwischen den Ländern werde eingeschränkt und ein riesiger bürokratischer Aufwand verursacht.
Besoldung soll in den Händen des Bundes bleiben
In dieser Einschätzung sei sich der DGB mit den Fachpolitikern einig. "Wir haben quer durch alle Parteien mit den Innenpolitikern und den Ländervertretern gesprochen und ihnen unsere Bedenken vorgetragen", berichtet Sehrbrock: "Keiner hat widersprochen." Zumindest die Beamtenversorgung müsse weiter in der Zuständigkeit des Bundes bleiben, regt Sehrbrock an.
Das Argument, die Hoheit in Besoldungsfragen verschaffe den Ländern Spielraum zur Differenzierung und damit zur Entlastung der Haushalte, läßt Sehrbrock nicht gelten. "Dieser Wettbewerb wird von den kleinen und finanzschwachen Ländern gerade nicht gewünscht. Die reichen werden sich dann um die guten Leute streiten, und den armen fehlt der Nachwuchs." Zwar sei für die Attraktivität eines Standorts nicht allein das Geld entscheidend. "Aber wenn man das zu Ende denkt, müßte man unterschiedliche Bedingungen auch innerhalb der Regionen schaffen: eine Sonderregel für München und eine für den Bayerischen Wald. Wie soll das gehen?" fragt Sehrbrock und antwortet: "Wir Gewerkschaften wollen gleiches Geld für gleiche Arbeit."
Die Absprachen in der von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) geleiteten Föderalismuskommission seien bloß ein "Deal" gewesen, um die Länder durch die Zuständigkeit für Beamte und Bildung für den Verzicht auf andere Kompetenzen zu entschädigen. "Ob das sachgerecht war, spielte keine Rolle. Das war reiner Machtpoker", sagt Sehrbrock und erkennt darin "ein Stück ,Basta'-Politik": Was Gremien beschlossen hätten, müsse nun eins zu eins umgesetzt werden.
Ganztagsbetreuung an Schulen gefährdet
In der Schul- und Bildungspolitik befürchtet die designierte DGB-Vizechefin das Versiegen der Bundesmittel, wenn dieser seine Kompetenzen verliert. "Ein Programm wie das der Ganztagsbetreuung wäre dann nicht mehr möglich. Dabei war gerade das ein guter Ansatz", sagt Sehrbrock. Selbst unionsgeführte Länder hätten festgestellt, daß das Programm eine Menge Bewegung gebracht und die Chancen beispielsweise von Migranten deutlich verbessert habe.
Sehrbrock gibt zu, daß theoretisch auch die Länder ein solches Programm auflegen könnten. "Der politische Impuls kam aber vom Bund. Die Länder wollten auf die Mittel nicht verzichten und haben Projekte gestartet. Dieser politische Impuls wird künftig viel schwerer zu setzen sein."
Die gesamten Finanzmittel des Bundes drohten künftig wegzufallen. "Es gibt jetzt schon Anzeichen, daß gute Programme wie Schule-Wirtschaft-Arbeitswelt gestrichen werden", warnt Sehrbrock. Auch bei der Hochschulförderung würden sich Änderungen ergeben, wenn der Bund bis 2013 nur noch zahlen dürfe, aber keine Mitsprache über die Verwendung der Mittel mehr habe. Engpässe und Kapazitätsprobleme aufgrund steigender Studierendenzahlen seien jetzt schon absehbar. "Da wäre es gut, wenn sich die Länder absprechen würden, um Mittel nicht fehlzuleiten und zu verpulvern. Doch die Chancen für solche Absprachen stehen schlecht", klagt Sehrbrock. Zwar hätten auch die Länder ein Interesse, sich besser abzusprechen - etwa zu Pisa-Studie, einheitlichen Bildungsstandards oder Bachelor- und Master-Studiengängen -, was auch recht gut gelinge. "Nur in der Hochschulförderung läuft es auf das genaue Gegenteil hinaus."
Privilegien im öffentlichen Dienst
Josef Vievers (fazvs)
- 02.03.2006, 15:06 Uhr
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