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Arbeitsmarktreform "Von einem Absturz kann nicht die Rede sein"

02.07.2004 ·  Bundeswirtschaftsminister Clement hat Vorwürfe, die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde Hunderttausende von Erwerbslosen deutlich schlechter stellen, als unberechtigt zurückgewiesen.

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Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat die Vorwürfe der Gewerkschaften, die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde Hunderttausende von Erwerbslosen deutlich schlechter stellen und vor allem in Ostdeutschland zu einem finanziellen Absturz führen, scharf zurückgewiesen.

"Das ist blanker Unsinn. Von einem Absturz kann beim besten Willen nicht die Rede sein", sagte der Minister am Donnerstag in Berlin. "Nach meiner festen Überzeugung ist Hartz IV sozial gerecht." Allerdings werde der Druck auf die Erwerbslosen zunehmen, sich selbst um eine Arbeit zu bemühen. "Nichts ist unsozialer, als die Menschen in der Arbeitslosigkeit zu belassen, wie wir es in den letzten zehn bis zwanzig Jahren gemacht haben", sagte Clement. Sozial sei es dagegen, "den Menschen die Möglichkeit zu verschaffen, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können".

„Keine unzumutbaren Einschnitte“

Die Lage von rund einer Million erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern werde deutlich verbessert, da ihnen künftig alle Betreuungs- und Vermittlungsleistungen der Job-Center zur Verfügung stünden und sie auch deutlich mehr hinzuverdienen dürften, hob der Minister hervor. Auch die Vermögensfreibeträge - mindestens 4100 und höchstens 13.000 Euro für jeden Hilfsbedürftigen - seien höher als bisher. Zudem seien die Betroffenen vom 1. Januar 2005 an rentenversichert.

"Aber auch für diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe beziehen, ergeben sich keine unzumutbaren Einschnitte, sondern mehr Förder- und Vermittlungsmöglichkeiten", hob Clement hervor. Durch die gestuften Zuschläge erhalte beispielsweise ein Alleinstehender, der früher 2000 Euro im Monat verdient habe, im ersten Jahr sogar 30 Euro mehr als bisher. Im zweiten Jahr liege die Leistung nur geringfügig unter dem jetzigen Niveau. Von einem "Fall ins Elend" könne also keinesfalls die Rede sein.

"Sozial gerecht"

Allerdings sei das neue Arbeitslosengeld II eine Fürsorge- und keine Versicherungsleistung und orientiere sich daher nicht mehr am zuletzt erzielten Nettolohn, sondern künftig nur noch am tatsächlichen Bedarf der Familien, betonte Clement. Dies sei auch "sozial gerecht"; schließlich habe der Staat "nicht die Aufgabe, mit Geld auszustatten, sondern in der Not zu helfen". Wenn das Einkommen des Partners ausreiche, um den Bedarf der Familie zu decken, brauche der Staat nicht einzuspringen, stellte Clement klar.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kündigte an, in drei Wochen mit der Erhebung der Daten der künftigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu beginnen. Am 19. Juli würden wie geplant die Antragsformulare versendet. Der komplette Versand werde voraussichtlich bis Mitte September dauern. Die Behörde stellt sich allerdings auf einige Hürden ein. So könnten sicherlich nicht alle Antragsteller den umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Zu den künftigen Empfängern zählen viele Ausländer, auch Analphabeten sind darunter. Um weiterzuhelfen, werde eine telefonische Hotline eingerichtet. Außerdem gebe es Informationsveranstaltungen in den Agenturen. Deren Mitarbeiter unterstützten Antragsteller auch individuell.

„Endlich Rechtssicherheit“

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hieß die Einigung im Vermittlungsausschuß gut. "Es ist gut, daß endlich Rechtssicherheit besteht. Nur so ist es möglich, das Sozialgesetzbuch II rechtzeitig zum Beginn des nächsten Jahres umzusetzen." Die Bundesagentur hatte zuvor mehrfach auf das Tempo in den Verhandlungen gedrungen und vor einem Chaos bei der Einführung der neuen Leistung gewarnt.

Durch den Beschluß dürfte die Unsicherheit der Kommunen abgenommen haben, sagte Alt weiter. Diese könnten sich jetzt für die Zusammenarbeit mit der BA öffnen. Insbesondere befürwortete er die Experimentierklausel, nach der 69 Kommunen auch selbst die Trägerschaft für die neue Leistung übernehmen können. So könne man Erfahrungen mit einer Zuständigkeit der Kommunen zu sammeln.

Quelle: nf./clb. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.07.2004, Nr. 151 / Seite 13
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