10.05.2006 · Die Union verspricht sich von einem neuen Kombilohn-Modell von 2007 an mindestens 200.000 Arbeitslose weniger. Danach sollen Langzeitarbeitslose über 50 Jahre bis zu einem Bruttolohn von 1600 Euro einen staatlichen Zuschuß von 40 Prozent erhalten.
In der Debatte um staatliche Lohnzuschüsse ist die Union mit einem eigenen Kombilohn-Modell vorgeprescht. Es beschränkt die Förderung auf ältere Langzeitarbeitslose und auf Jugendliche.
Danach sollen Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder Jugendliche einstellen, die längere Zeit lang weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gefunden haben. Ziel der Eckpunkte ist es, rund 200.000 Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Generalsekretäre von CDU und CSU, Ronald Pofalla und Markus Söder, betonten, daß mit der Eingrenzung der Zielgruppe Mitnahme-Effekte weitgehend ausgeschlossen würden. Die Kosten bezifferten sie auf eine Spanne zwischen 500 Millionen und 1,25 Milliarden Euro.
Sanktionen unmittelbar aus dem Gesetz
Die Union wolle nicht nur mit Zuschüssen die Arbeitgeber zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen animieren, sondern mit einer Reihe von Maßnahmen auch die Betroffenen mobilisieren, Stellen tatsächlich anzunehmen, erläuterte Söder. So sollen die Sanktionen unmittelbar aus dem Gesetz folgen und nicht mehr in das Ermessen der Arbeitsverwaltung gestellt werden, Erwerbslose, die Sprachförderungsangebote ablehnen, sollen ein halbes Jahr keine Leistungen erhalten. Zudem sollen Arbeitslose keinen Urlaub anmelden dürfen und verstärkt zu amtsärztlichen Untersuchungen verpflichtet werden können. Außerdem soll sichergestellt werden, daß sie telefonisch über Arbeitsangebote informiert werden können; bisher reicht eine schriftliche Benachrichtigung aus.
Der wissenschaftliche Beirat beim Wirtschaftsministerium hatte erst vor wenigen Tagen vor Lohnsubventionen an Arbeitgeber gewarnt. Solche Zuschüsse müßten - wenn überhaupt - den Arbeitnehmern gezahlt werden. Andernfalls wären erhebliche Mitnahmeeffekte zu erwarten. Zu befürchten sei, daß man durch die Umwandlung nichtsubventionierter in subventionierte Niedriglohn-Arbeitsplätze „viel mehr verliert, als man durch die Mobilisierung neuer Arbeitsplätze fiskalisch gewinnt“
Noch nicht mit der SPD abgestimmt
Das endgültige Unions-Konzept soll voraussichtlich im Juni vorgelegt werden. Damit will die Union dann in die Verhandlungen der Koalitions-Arbeitsgruppe mit der SPD nach der Sommerpause gehen. Pofalla sagte, es sei klar, daß in einer Koalition nicht alle Vorstellungen umgesetzt werden könnten. Dennoch sollten die Veränderungen vorgenommen werden, die schon jetzt zu besseren Beschäftigungschancen beitragen.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung eines Kombilohn-Modells zu prüfen. Dabei wird ein niedriges Arbeitseinkommen durch staatliche Zuschüsse aufgestockt, damit sich die Aufnahme niedrig bezahlter Tätigkeiten für den Arbeitnehmer lohnt. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will bis Ende des Jahres ein Gesamtkonzept für den Niedriglohnsektor einschließlich Kombi- und Mindestlöhnen sowie Minijobs vorlegen.
Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche
In der Zeitarbeitsbranche soll nach einem Zeitungsbericht schon zum Herbst ein einheitlicher Mindestlohn gelten. „Die Eckpunkte für einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit den Gewerkschaften stehen fest“, sagte der Vorsitzende des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen, Volker Homburg, der Zeitung. Vorgesehen sei ein Mindestlohn für ungelernte Tätigkeiten in Höhe von 7,00 Euro in Westdeutschland und von 6,10 Euro in Ostdeutschland. Diese Beträge setzten eine moralisch vertretbare Grenze nach unten und hätten gesellschaftlichen Pilotcharakter. Die Löhne entsprächen der untersten Lohngruppe des bereits seit 2004 geltenden bundesweiten Tarifvertrages in der Zeitarbeitsbranche mit bundesweit 450.000 Beschäftigten.
Die Einführung flächendeckender Kombilöhne war in der SPD, aber auch in der CSU auf Skepsis gestoßen. Gewarnt wurde vor neuen Milliardenlöchern im Etat. Zudem gebe es bereits verschiedene Kombilohn-Modelle. So seien die Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld I und II auch Kombilöhne. Kombilöhne seien zudem nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept.
Für Jugendliche und Ältere
Das Unions-Modell sieht eine Förderung für Vollzeitstellen vor. Die Einkommensgrenze für Jugendliche, die mindestens sechs Monate arbeitslos gemeldet sind, soll bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.300 Euro liegen. Für Ältere, die mindestens 12 und maximal 48 Monate arbeitslos waren, sollen es 1.600 Euro sein. Bei Ablehnung eines Job-Angebotes sollen Sanktionen automatisch sofort greifen. Nach den Vorstellungen von CDU und CSU soll die Zeitarbeitsbranche von Beginn an in die Förderung einbezogen werden.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,83 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.439,50 | −1,12% |
| EUR/USD | 1,2396 | −0,74% |
| Rohöl Brent Crude | 103,49 $ | −3,14% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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