04.02.2010 · Die Verfassungsrichter wollen kommende Woche die Sätze für Hartz IV überprüfen. Dabei geht es um ganz Grundsätzliches: Was braucht der Mensch für ein Leben in Würde? Wie will man das messen?
Einen Termin bei Markus Haller* zu bekommen ist nicht einfach. "Mal sehen, wann noch was frei ist", murmelt er in den Telefonhörer. "Also diese Woche geht gar nix mehr, nächste Woche ist auch total voll - vielleicht in zwei Wochen?" Markus Haller, früher Journalist und Techniker im Außendienst, hat seit 1998 keinen Job mehr. Aber arbeitslos ist er nicht. Seine Arbeit ist der Kampf gegen Hartz IV.
Von morgens bis abends arbeitet Haller gegen das System. Er hat sich in das komplizierte Sozialrecht hineingefuchst, Gesetzeskommentare studiert, er kennt die wichtigen Urteile. Andere Arbeitslose kommen mit ihren Sorgen und Nöten zu ihm, denn Haller weiß, wann eine Wohnung zu klein ist oder ein Auto zu groß, wie man Bescheide der Behörde überprüfen lässt und wann ein Fallmanager ein Training vorschreiben darf. Markus Haller, 47 Jahre alt, zwei Meter groß, 150 Kilo schwer, kurzrasierte Haare, zu 40 Prozent behindert, lässt sich von niemandem etwas vormachen. Er kennt seine Rechte.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt am 9. Februar
So manches Scharmützel mit der Arbeitsagentur hat Haller schon gewonnen, und in wenigen Wochen gewinnt er vielleicht den ganzen Krieg. Auf seine und zwei weitere Klagen hin urteilt das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar, ob die "Hartz-Sätze", die monatliche Unterstützung für 6,5 Millionen Menschen in Deutschland, verfassungsgemäß sind.
Die Leistungen für alle Altersgruppen stehen auf dem Prüfstand, nicht nur die 359 Euro Arbeitslosengeld II für Erwachsene, sondern auch das Sozialgeld für Kinder, die je nach Alter 215 bis 287 Euro bekommen.
Etwa 45 Milliarden Euro kostete Hartz IV im Jahr 2009, eine atemberaubende Summe. Aber vielleicht war die Solidargemeinschaft noch viel zu knauserig. Vielleicht verstoßen die Regelsätze gegen die Menschenwürde. Dieses Grundrecht wird der Maßstab für Hartz IV sein, das hat Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier schon angekündigt.
„Schutz vor Kälte und Hunger kann der Staat nicht verweigern, bloß weil die Kassen leer sind“
Was braucht der Mensch für ein menschenwürdiges Leben? Mindestens 460 Euro im Monat, findet Markus Haller - plus Kindergeld. Er hätte sich keinen Anzug für den Gang nach Karlsruhe kaufen können, seine Frau und er lebten von Nudeln mit Soße und Brot mit Butter, um für die Tochter Gemüse und Obst zu kaufen. So kann er nicht leben, hat er nicht Anspruch auf mehr?
"Bisher war das Verfassungsgericht eher vorsichtig, wenn es darum ging, aus Grundrechten konkrete Leistungsansprüche abzuleiten", sagt Matthias Herdegen, Verfassungsrechtler an der Universität Bonn. Grundrechte sind erst mal dazu da, den Bürger vor dem Staat zu schützen. Einen Anspruch zum Beispiel eines darbenden Unternehmers auf eine rettende Subvention geben sie nicht her.
Aber hier geht es um Menschenwürde, das ist schon ein Sonderfall, sagt Herdegen: "Jeder Mensch hat einen Anspruch gegen den Staat auf Erhalt seines Existenzminimums" - koste es, was es wolle: "Der Schutz vor Kälte und Hunger und eine angemessene Ausbildung kann der Staat nicht verweigern, bloß weil die Kassen leer sind", sagt Herdegen.
Wie begründen sich die Regelsätze?
Wo die Grenze des Existenzminimums verläuft, hat das Gericht aber noch nie geklärt. Im Randbereich sei der Begriff der Menschenwürde "volatil", sagt Herdegen: Hier spielten wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine Rolle, aber auch, "was die Gesellschaft als unverzichtbar für ein menschenwürdiges Dasein betrachtet". Und das ist viel mehr als ein voller Bauch und eine warme Wohnung. "Man kann sich fragen, ob ein Internetanschluss, ein Handy, Kinobesuche oder das Fitnessstudio ein menschenwürdiges Dasein ausmachen." Diesen Bereich müsse der demokratisch gewählte Gesetzgeber konkretisieren, findet Herdegen. "Die Verfassungsrichter sollten sich hier etwas zurücknehmen."
Wie kam es zu den ominösen 359 Euro, die das Arbeitslosengeld II für Erwachsene ausmachen? Sie ergeben sich aus einer Stichprobe des Statistischen Bundesamtes. Alle fünf Jahre werden 75 000 Haushalte befragt, wie viel Einkommen sie haben und was sie ausgeben. Für den offiziellen Hartz-Bedarf nahm das Sozialministerium - einfach dargestellt - die unteren 20 Prozent dieser Befragten als Referenzgruppe und zog vom Ergebnis eine Pauschale ab für Ausgaben, die am Rande des Existenzminimums nicht nötig seien.
Das Bundessozialgericht hat die Methode 2006 gebilligt. Der Staat habe viel Spielraum, Hauptsache, er rechne realitätsgetreu. Aber bei den Kindern habe er das nicht getan, fanden die Richter drei Jahre später, deshalb liegt ihr Fall jetzt auch in Karlsruhe.
Willkürliche Unterschiede ziwschen Kind und Kind
Hartz-IV-Kinder bekommen pauschal einen Prozentsatz der Erwachsenensumme. Dabei haben sie ganz andere Bedürfnisse: Sie brauchen keinen Tabak, dafür aber Spielzeug. Das kritisieren die Richter. Auch hätten Kinder völlig verschiedene Rechte, je nachdem, wie fit ihre Eltern seien. Können die arbeiten, bekommt die Familie Hartz IV, ohne Extras. Sind die Eltern arbeitsunfähig, bekommt die Familie die alte Sozialhilfe, und die erlaubt jede Menge Zuschüsse, ob für Mäntel oder Hautcremes.
Aber Kind ist Kind, und dieser Unterschied ist Willkür, so die Sozialrichter. Sollten auch die Verfassungsrichter so urteilen, wäre es die zweite große Hartz-Schlappe einer Regierung. 2007 haben sich die Richter schon die Jobcenter vorgeknöpft, wo Bundes- und Kommunalbeamte unter einem Dach werkeln. Eine verfassungswidrige Mischverwaltung, stellten die Richter fest.
Diese Niederlage war nervenraubend, bis heute hat die Politik keine bessere Organisationsform gefunden. Aber die jetzt drohende Niederlage wäre katastrophal. Der deutsche Sozialstaat missachtet die Menschenwürde? Nach diesem Verdikt würde kaum ein Sozialpolitiker es wagen, von Fordern und Fördern zu sprechen.
Der Staat gibt nicht nur die Regelleistung
Gisela Götz hat einmal versucht, die Hartz-Sätze zu verteidigen. Da hatte die Juristin es nicht leicht. Nur 215 Euro im Monat für ständig kränkelnde Kleinkinder? 251 Euro für 12-jährige, pferdeverrückte Mädchen? Nur 287 Euro für pubertierende 17-Jährige, die auf dem Schulhof cool aussehen wollen? Aber Gisela Götz hat es versucht. Sie war dabei, als die Klage von Markus Haller in einer unteren Instanz verhandelt wurde.
Für den Landkreis erklärte sie den Richtern, dass kein Kind von der nackten Regelleistung lebt. Bedürftige Familien bekommen viel mehr Hilfe. Das fängt an bei kostenloser Kinderbetreuung. Schulen bieten warmes Mittagessen, in der Anne-Frank-Schule in Eschwege zum Beispiel für 1 Euro. 28 Freizeitkurse habe diese Schule im Angebot - alle gratis. "Kochen, Boxen, Breakdance, Klarinette, Italienisch", zählt Götz auf. Für Ferienfreizeiten zahlen arme Kinder ein Drittel des normalen Preises, Sportvereine verlangen von ihnen meist keinen Beitrag. Anderswo kommen Hartz-Kinder kostenlos ins Schwimmbad, Vereine gründen Kleiderstuben und Mittagstafeln. Per Gesetz bekommt jetzt jedes Kind zum Schuljahr 100 Euro extra, für Hefte oder Stifte. Es bleibt nicht bei Hartz IV. "Man muss das Gesamtpaket sehen", sagt Götz.
Deshalb warnen Ökonomen, dass eine neue Rechnung den Kindern nicht unbedingt mehr bringt. Die Sozialpolitiker könnten ja auf die Idee kommen, dass jüngere Kinder meist die alten Kleider der großen Geschwister auftragen oder dass Familienpackungen weniger kosten als Single-Größen. Und schon schrumpft der Bedarf.
Sinn: Unterschiedliche Sätze für unterschiedliche Regionen
Hans-Werner Sinn, Chef des Ifo-Instituts kritisiert außerdem, dass Hartz IV überall in Deutschland gleich hoch ist. "Dabei sind die Lebenshaltungskosten doch völlig unterschiedlich." Je niedriger die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Arbeitslosen, desto geringer sei auch sein Anreiz, Hartz IV zu verlassen. "Wir brauchen unterschiedliche Sätze für München oder Frankfurt an der Oder", fordert der Wirtschaftsprofessor daher. "Sie sollten in den Großstädten bis zu sechs Prozent höher liegen als in den strukturschwachen Gegenden."
Das Bundessozialministerium hat die Statistiker in Wiesbaden schon um eine Modellrechnung für eine Reform gebeten. Das Ergebnis: Die Kids hätten meist weniger bekommen. 16 Euro weniger bis zu ihrem 5. Geburtstag, 18 Euro weniger zwischen 14 und 17 Jahren. Nur dazwischen, da hatten die Beamten früher viel zu knapp gerechnet. Kinder zwischen 6 und 13 brauchen 33 Euro mehr, ergab die Gegenprobe. Deshalb wurde im Juli 2009 eine neue Leistungsstufe für diese Gruppe eingeführt und eben die 100 Euro für Schüler.
Was passiert, wenn Verfassungsrichter Papier und seine Kollegen die jetzigen Leistungen dennoch zu niedrig finden, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ausgerechnet. 69 Euro mehr Arbeitslosengeld II würden die öffentlichen Haushalte rund zehn Milliarden Euro im Jahr kosten, ergab die Studie von Michael Feil und Jürgen Wiemers.
Schrumpfender Abstand zwischen Lohn und Sozialleistung besorgt Arbeitsökonomen
Nicht umsonst gaben die Forscher ihrer Arbeit den Titel: "Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen". Denn ein höherer Regelsatz senkt zwar die "Armutsrisikoquote" in Deutschland. Doch es gebe dann auch mehr Hartz-IV-Empfänger. Der Grund: Mehr Niedriglohnbezieher könnten einen Zuschuss vom Staat verlangen. Zugleich hätten Hartz-IV-Empfänger weniger Anreize, eine bezahlte Arbeit aufzunehmen. Denn je mehr die Allgemeinheit dem Einzelnen zahlt, desto mickriger erscheint ihm das Salär, das viele private Arbeitgeber bieten.
Genau dieser Effekt, der schrumpfende Abstand von Lohn und Sozialleistungen, ist die größte Sorge der Arbeitsmarktökonomen. Nicht nur für Geringqualifizierte werde eine reguläre Arbeit unattraktiv, sagt der Ökonom Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. Eine Problemgruppe sind auch Arbeitslose mit viel Nachwuchs. Denn während kinderlose Geringverdiener dank ihrer Arbeit im Schnitt gut 600 Euro mehr im Monat haben als kinderlose Arbeitslose, sieht die Rechnung für einen Vater von zwei Kindern schon anders aus. Bei ihm kann der Abstand von Niedriglohn und Arbeitslosengeld schnell lächerlich klein werden (siehe Grafik).
Als dritte Problemgruppe nennt Boss ostdeutsche Arbeitslose. In ihrer Region sind viele Löhne noch niedriger als im Westen. Aber das Ost-Arbeitslosengeld wurde vor gut drei Jahren dem Westniveau angepasst. "Seitdem ist der Abstand zwischen Hartz IV und den niedrigsten Löhnen im Osten besonders gering", sagt Boss.
„Für weniger als 10 Euro netto die Stunde würde ich nie arbeiten“
Hartz-Kläger Markus Haller hat ohnehin schon sein eigenes Lohnabstandsgebot entwickelt. "Für weniger als 10 Euro netto die Stunde würde ich nie arbeiten." Nicht die Sozialleistungen seien zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig, meckert er - und trifft sich da mit so manchem Gewerkschafter.
Auch die Juristen lassen die ökonomischen Einwände kalt: "Das Lohnabstandsgebot dürfte die Verfassungsrichter bei ihrer Interpretation der Menschenwürde wenig interessieren", sagt Staatsrechtler Herdegen. Verfassungswidrige Hartz-IV-Sätze ließen sich nicht mit dem Hinweis retten, die Löhne seien sonst unattraktiv.
Karlsruhe hin oder her - das Bundessozialministerium weist schon diskret darauf hin, dass erst Ende des Jahres neue Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Erst dann können die Ministerialbeamten neu rechnen. Und die Prozedur dürfte sich weit ins Jahr 2011 ziehen.
*Name geändert.
Hartz in Zahlen
Diese Summen bekommen arbeitslose Menschen monatlich aus Hartz IV.
***
Beispiel 1: Single mit Wohnung in Köln
Unterkunft & Heizung 317 [Euro]
Arbeitslosengeld II 359 [Euro]
Davon:
Nahrung, Getränke, Tabak: 37%
Freizeit, Kultur: 11%
Bekleidung, Schuhe: 10%
Telefon, Fax: 9%
Sonst. Waren/Dienstleistung: 8%
Möbel, Haushaltsgeräte: 7%
Wohnen (ohne Miete), Strom: 8%
Verkehr: 4%
Medikamente, Ges.pflege: 4%
Beherbergung, Gaststätten: 2%
Anspruch Grundleistung insgesamt: 676 [Euro]
***
Beispiel 2: Alleinerziehende mit zwei Kindern (3 und 7 Jahre alt) aus Braunschweig
Unterkunft und Heizung 401 [Euro]
Mehrbedarf Alleinerziehende 129 [Euro]
Sozialgeld Kind 1 215 [Euro]
Sozialgeld Kind 2 251 [Euro]
ALG II 359 [Euro]
Abzüglich Kindergeld -368 [Euro]
Anspruch Grundleistung insgesamt: 987 [Euro]
***
Beispiel 3: Paar mit 4 Kindern (1, 3, 9, 17 Jahre alt) aus Heidelberg
Unterkunft & Heizung 646 [Euro]
Sozialgeld Kind 1 215 [Euro]
Sozialgeld Kind 2 215 [Euro]
Sozialgeld Kind 3 251 [Euro]
Sozialgeld Kind 4 287 [Euro]
ALG II für jeden Partner = 2x 323 [Euro] (90% des Regelsatzes)
Abzüglich Kindergeld - 773 [Euro]
Anspruch Grundleistung insgesamt: 1487 [Euro]
***
Beispiel 4: Familie mit 3 Kindern und Brutto-Einkommen von 1040,00[Euro] ("Aufstocker") in Hamburg.
Unterkunft & Heizung 627 [Euro]
Sozialgeld Kind 1 215 [Euro]
Sozialgeld Kind 2 251 [Euro]
Sozialgeld Kind 3 251 [Euro]
ALG II für jeden Partner 2x 323 [Euro]
Abzüglich anzurechnendes
Einkommen* - 565,66 [Euro]
Abzüglich Kindergeld - 558 [Euro]
Anspruch Grundleistung insgesamt 866,34 [Euro]
*Einem 1040-[Euro]-Bruttolohn entspricht ein Nettolohn von rund 830 [Euro], davon bleiben 264 [Euro] anrechnungsfrei, der Rest wird als Einkommen berücksichtigt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |