16.02.2010 · Die FDP beharrt auf einem völligen Neuanfang für den deutschen Sozialstaat. Generalsekretär Christian Lindner spricht von einer „Rundumerneuerung von Hartz IV“. Das Arbeitsministerium arbeitet an einer neuen Härtefallregelung.
Die FDP beharrt auf einem völligen Neuanfang für den deutschen Sozialstaat. Generalsekretär Christian Lindner sagte am Montag in Berlin, die Partei wolle eine "Rundumerneuerung von Hartz IV". Konkret strebe sie ein Bürgergeld an, sagte Lindner und verwies auf den Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen." Allerdings gab Lindner zu, dass mit der Verwirklichung noch nicht begonnen wurde. Er forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, den Prüfauftrag des Koalitionsvertrags "mit Leben zu füllen".
Die FDP ist schon länger dafür, Sozialtransfers in einem Bürgergeld für Bedürftige zu bündeln. In ihrem Wahlprogramm war von 662 Euro im Monat die Rede. Die Empfänger sollen zudem mehr hinzuverdienen dürfen als jetzt, ohne dass ihnen die Leistung gekürzt wird. Das soll den Anreiz erhöhen, arbeiten zu gehen.
Nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen
Nicht zu verwechseln ist dieses Modell mit dem eines bedingungslosen Grundeinkommens, das jedem - egal ob bedürftig oder nicht - ausgezahlt würde. "Wir wollen den Marsch in eine Gesellschaft von Taschengeldempfängern beenden", sagte Lindner. Man müsse stärker auf Aktivierung setzen als auf Alimentierung.
Auch aus der Wissenschaft kommt die Forderung, die Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung zu erhöhen. "Die Politik sollte die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen verbessern", rät Helmut Rainer, Fachmann für Sozialpolitik am Münchner Ifo-Institut. Bislang kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld II die ersten 100 Euro seines Lohns aus einem Minijob komplett behalten. Anschließend wird der Großteil aber mit der Transferleistung verrechnet. Von den nächsten 300 Euro bleiben deshalb gerade mal 60 Euro übrig, weshalb viele nur wenige Wochenstunden arbeiten. Der erhoffte Aufwärtssog in eine Vollzeitstelle bleibt so aber aus. Rainer empfiehlt nach britischem Vorbild eine stärkere Förderung von Tätigkeiten mit einem größeren Umfang. Dort erhielten Bedürftige eine Lohnsteuergutschrift, wenn sie mindestens 16 Stunden in der Woche arbeiteten. So könnten sie ihr Einkommen im Monat gut um mehrere hundert Pfund steigern.
Was die Aufnahme von Arbeit hemmt
Ein weiteres Hemmnis für die Aufnahme einer Arbeit ist in Deutschland die im internationalen Vergleich hohe Belastung von niedrigen und mittleren Einkommen durch Steuern und Sozialabgaben. Das geht aus einer Vergleichsstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. Demnach beliefen sich 2008 die Steuern und Sozialabgaben für einen alleinstehenden Geringverdiener auf 47,3 Prozent der Arbeitskosten (Bruttoverdienst plus Sozialbeiträge des Arbeitgebers). Nur in Belgien war es noch mehr. In Deutschland sinkt zudem die Belastung von einem bestimmten Einkommen an wieder: Ein Alleinstehender mit 60.000 Euro Jahresgehalt trägt mit Abzügen von 53,7 Prozent die höchsten Lasten, während für ein Jahresgehalt von 110.000 Euro nur noch 50 Prozent abgeführt werden.
Während die Hartz-IV-Debatte weitergeht, arbeitet das Bundesarbeitsministerium daran, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche umzusetzen. Die Richter hatten entschieden, dass die Regierung bis Ende 2010 die Hartz-IV-Sätze neu berechnen muss. Als Erstes will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Jobcentern noch in dieser Woche einen Katalog mit Härtefall-Beispielen vorlegen. Das Gericht hatte eine Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger mit dauerhaften, besonderen Ausgaben verlangt. Bis es eine solche Regelung gibt, können sich die Betroffenen für ihre Forderungen gegenüber den Job-Centern direkt auf das Grundgesetz stützen. Orientieren werde man sich bei der Härtefallregelung am Sozialhilferecht, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag. Das Bundessozialgericht hatte schon vor dem Grundsatzurteil eine zusätzliche staatliche Unterstützung für einen geschiedenen Vater angemahnt, der die Kosten für die Besuche seiner zwei minderjährigen Kinder erstattet haben wollte. Beim Sozialgericht Berlin, dem größten in Deutschland, ist die befürchtete Klagewelle zu Härtefällen noch nicht angekommen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
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| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
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| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |