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„Blue Card“ Regierung lockt Fachkräfte

07.12.2011 ·  Gegen den weitreichenden Mangel von Fachkräften soll die „Blue Card“ helfen. Der neue Aufenthaltstitel erleichtert Ausländern, die nicht aus der EU stammen, das Arbeiten in Deutschland. Dafür müssen sie aber gewisse Bedingungen erfüllen.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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© picture alliance / dpa Mit einer „Blue Card“ will Deutschland Facharbeitskräfte aus Staaten anlocken, die nicht in der EU sind

Die Bundesregierung will hochqualifizierten Ausländern den Weg nach Deutschland erleichtern, um den wachsenden Fachkräftemangel zu lindern. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf des Innenministeriums für den neuen Aufenthaltstitel, die „Blue Card“.

Die „Blaue Karte EU“ für Einreise und Aufenthalt können Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bekommen, wenn sie einen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit mindestens 44.000 Euro Jahresgehalt vorweisen können. In Mangelberufen - etwa für Ingenieure und Ärzte - wird die Gehaltsschwelle künftig sogar auf 33.000 Euro gesenkt.

Inhaber einer Blauen Karte können dann nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht bekommen; Familienangehörige können ebenfalls sofort uneingeschränkt arbeiten. Ein sofortiges Aufenthaltsrecht bekommen jene, die mehr als 48.000 Euro im Jahr verdienen; die Gehaltsgrenze lag bisher bei 66.000 Euro.

Die Zuwanderer verlieren aber ihr Aufenthaltsrecht wieder, wenn sie innerhalb von drei Jahren Sozialleistungen in Deutschland beanspruchen. Die geplanten Erleichterungen gehen über die reine Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie vom Mai 2009 hinaus.

Schätzung: 3500 neue Arbeitserlaubnisse

Wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, rechnet die Regierung damit, zunächst rund 3500 neue Arbeitserlaubnisse zu vergeben. Für die Bewerber entfällt dann die bisher übliche „Vorrangprüfung“ der Bundesagentur für Arbeit. Diese muss also nicht mehr sicherstellen, dass kein geeigneter EU-Bewerber die Stelle besetzen kann. Dadurch wird nach Einschätzung der Bundesregierung nicht nur der Zugang vereinfacht, sondern auch das Verfahren erheblich beschleunigt.

Absolventen deutscher Hochschulen können zudem in dem Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen schon heute zugestanden wird, unbeschränkt arbeiten. Nach zwei Jahren Arbeit können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Die Wirtschaft hieß die Erleichterungen gut, forderte aber weitere Schritte, um Zuwanderung zu erleichtern.

„Der falsche Weg für ein Willkommenssignal“

Die mit dem Gesetz verbundenen neuen Beschränkungen wie eine Befristung seien „der falsche Weg, um ein deutliches Willkommenssignal zu senden“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Erleichterungen „überfällig“. Die Grünen kritisierten sie als nicht ausreichend. Der Vorschlag, eine Niederlassungserlaubnis nur unter Vorbehalt zu vergeben, müssten Ausländer als Abweisung verstehen.

Das Kabinett beschäftigte sich am Mittwoch außerdem mit der Niederlassungsfreiheit rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer. Grundsätzlich sollen die Übergangsregeln bis zur vollständigen Öffnung des Arbeitsmarktes noch bis Ende 2013 gelten. Von Januar 2012 an können aber Landwirte, Forstwirte und Gärtner sowie Saisonarbeiter aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitsgenehmigung bis zu 6 Monaten hier arbeiten.

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