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Arbeitsmarkt Ultimatum für Müntefering?

07.01.2007 ·  Nach dem Gesundheits-Geplänkel droht der Koalition der nächste Eklat : Die Union fordert von SPD-Minister Müntefering bei der weiteren Arbeitsmarktreform die Zustimmung zu Kombilohn und Hinzuverdiensten bei Hartz-IV-Empfängern.

Von Nico Fickinger, Berlin
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Nach dem Streit um die Gesundheitsreform (siehe auch: CSU lenkt im Gesundheitskonflikt ein) droht der großen Koalition auf dem Arbeitsmarkt der nächste Eklat. Wenn die SPD nicht umgehend den Unionsforderungen zum Kombilohn für ältere Langzeitarbeitslose und zur Neuregelung der Hinzuverdienste zustimme, werde die von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) geleitete Koalitionsarbeitsgruppe scheitern, droht der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Brauksiepe. Dies aber würde „in der öffentlichen Wahrnehmung in erster Linie mit Ihnen als fachlich zuständigem Minister verknüpft“, heißt es in einem bisher unveröffentlichten Schreiben Brauksiepes an den Ressortchef.

Darin macht der CDU-Politiker die Zustimmung seiner Fraktion zu weiteren Gesetzesvorhaben von einem Entgegenkommen der SPD abhängig. „Ich halte es für illusorisch zu glauben, wir könnten bei irgendeinem anderen uns in der Arbeitsgruppe Niedriglohn beschäftigenden Thema zu einem Ergebnis kommen, wenn uns dies nicht einmal bei den vergleichsweise überschaubaren Problemkreisen Kombilohn für Ältere und Hinzuverdienste gelingt“, mahnt Brauksiepe.

Niedrige Hinzuverdienste unattraktiver machen

CDU/CSU wollen unter anderem Arbeitgeber, die junge oder ältere Arbeitslose einstellen, mit einem Zuschuss von 40 Prozent der Lohnsumme über drei Jahre bedenken. Außerdem sollen niedrige Hinzuverdienste für Langzeitarbeitslose unattraktiver gemacht, höhere dagegen erleichtert werden, weil sich die Union davon bessere Chancen für eine Integration in den Arbeitsmarkt erhofft.

Indirekt droht Brauksiepe damit, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk zu stoppen, das derzeit vom Parlament beraten wird. Nur wenn für die übrigen Themen eine Lösung gefunden werde, sei eine Einigung „auch beim schwierigen Thema des Mindestlohns“ denkbar.

Zugleich dämpft er die Hoffnungen der SPD, das Entsendegesetz auf weitere Branchen ausdehnen zu können. Grundlage für alle Überlegungen müsse „der Koalitionsvertrag mit den dort genannten Bedingungen“ sein, heißt es in dem Brief. Ein tariflicher Mindestlohn könnte nur vereinbart werden, wenn die Arbeitgeberverbände kein Veto einlegen.

Entscheidung hinausgezögert

Die Unionspolitiker in der Arbeitsgruppe wollen sich offenbar nicht länger von Müntefering hinhalten lassen. Dieser habe zwar intern und öffentlich stets grundsätzliche Sympathien für die Unionsvorschläge bekundet, die seit Monaten vorlägen und entscheidungsreif ausgehandelt seien. Doch habe der Minister eine Entscheidung hinausgezögert, obwohl die Union Vorleistungen erbracht und der „Initiative 50 plus“ zugestimmt habe.

Nun sei der Koalitionspartner am Zuge. Alle Argumente zum Kombilohn seien ausgetauscht, Detailprobleme bei den Hinzuverdiensten ließen sich lösen. „Was wir jetzt brauchen, ist eine Grundsatzentscheidung der SPD-Seite, ob sie bereit ist, diesen Weg politisch mitzugehen.“

„40 Euro im Monat für eine U-Bahn-Karte

Der jüngste Stand der Gespräche zur Reform des Niedriglohnsektors mache ihn „besorgt“, schreibt Brauksiepe. Zuletzt habe man sich inhaltlich „weniger aufeinander zu als vielmehr voneinander weg bewegt“. Die Menschen erwarteten aber politische Entscheidungen. Die Arbeitsgruppe dürfe sich nicht beim Mindestlohn verzetteln, sondern solle zunächst die einfacheren Probleme lösen. Die Union sei hier zu vielerlei Kompromissen bereit.

„Keine Zahl bei den von uns gemachten Vorschlägen zum Kombilohn für Ältere und zu den Hinzuverdiensten ist politisch in Stein gemeißelt. Über alle Details kann man reden“, heißt es in dem Schreiben an Müntefering. „Aber es kann nicht sein, dass eine Neuregelung der Hinzuverdienste daran scheitert, dass der rot-rote Berliner Senat angeblich oder tatsächlich den Arbeitslosengeld-II-Empfängern mehr als 40 Euro im Monat für eine U-Bahn-Karte abverlangt.“

Liste von Müntefering offenkundig ignoriert

Auch die Entwicklung der Ausgaben für Hartz IV gäben Anlass zur Sorge. Zwar stelle der Anstieg von 25 auf 27 Milliarden Euro im vergangenen Jahr noch keine „Kostenexplosion“ dar. Doch sei dieser Anstieg „parallel zu einer deutlich verbesserten wirtschaftlichen und sozialen Lage vollzogen“, gibt Brauksiepe zu bedenken.

Selbst wenn die Sparmaßnahmen die geplanten 4 Milliarden Euro erbrächten, bliebe, um die Ausgaben 2007 auf 21,4 Milliarden Euro zu reduzieren, „ein notwendiges zusätzliches Einsparvolumen in Milliardenhöhe, das nach den Erfahrungen des Jahres 2006 offensichtlich nicht durch ein noch so starkes wirtschaftliches Wachstum erreicht werden kann, da die Ausgabenentwicklung im Bereich der passiven Leistungen des SGB II sich offensichtlich von der Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes abgekoppelt hat“.

Weitere Effizienzsteigerungen im Bereich des Sozialgesetzbuchs (SGB) II seien unumgänglich. Hierzu habe die Union schon vor Monaten eine Liste präsentiert. Auch diese hat Müntefering bisher offenkundig ignoriert. In dem Brief heißt es, ein gemeinsames Koalitionspapier müsse „selbstverständlich anders als der in Ihrem Hause erarbeitete Entwurf die Vorstellungen der CDU/CSU zumindest zur Kenntnis nehmen und mögliche von der Koalition gemeinsam einzuschlagende Lösungswege aufzeigen“.

Ausnahmeregelungen von der „Rente mit 67“

Die große Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf zur „Rente mit 67“ von 2012 an das Renteneintrittsalter bis 2029 auf 67 Jahre anheben. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) der Jahrgänge 1964 und jünger gelten. Die Bundesregierung will damit das Renteneintrittsalter an die demographische Entwicklung „anpassen und die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung stärken“.

Von 2030 an, wenn das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre ansteigen soll, werde durch die neue Regelung die GRV um jährlich rund nominal 9,2 Milliarden Euro entlastet, hat das Bundessozialministerium errechnet. Allerdings hat sich die große Koalition bereits vor der im März geplanten Verabschiedung des Gesetzes auf Ausnahmeregelungen verständigt. So sollen die Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, auch künftig mit 65 Jahren die volle Rente erhalten.

Dagegen gibt es jedoch verfassungsrechtliche Bedenken, da die Regelung den Männern zugute komme und die Frauen benachteilige, kritisiert die Opposition. Doch Männer und Frauen seien nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Allein durch diese Ausnahmeregelung sinke der von der Bundesregierung prognostizierte Einspareffekt um rund 2,1 Milliarden Euro, sagt die rentenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk. Zudem sollen alle vor 1955 geborenen Arbeitnehmer, die vor dem Ende des vergangenen Jahres Anträge auf Altersteilzeit gestellt haben, auch künftig mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

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