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Arbeitsmarkt Mindestlohn nur gegen weniger Kündigungsschutz

22.11.2006 ·  Michael Glos ist offenbar zu einem Tauschgeschäft mit Franz Müntefering bereit: Der Wirtschaftsminister will einem Mindestlohn zustimmen, wenn der Arbeitsminister grünes Licht für eine Lockerung des Kündigungsschutzes gibt.

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Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) ist offenbar bereit, einem Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche zuzustimmen, falls die SPD im Gegenzug in eine substantielle Lockerung des Kündigungsschutzes einwilligt. Die Unionspolitiker in der von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) geleiteten Koalitionsarbeitsgruppe seien sich grundsätzlich einig, daß das Arbeitnehmer-Entsendegesetz über das Gebäudereinigerhandwerk hinaus auf keine weitere Branche ausgedehnt werden dürfe – „es sei denn, daß wir massive Zugeständnisse beim Kündigungsschutz bekommen“, hieß es am Mittwoch im Umfeld des Ministers.

Denkbar sei beispielsweise, künftig alle Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern von den Schutzvorschriften auszunehmen. Derzeit liegt dieser Schwellenwert bei zehn Beschäftigten. Eine Heraufsetzung auf 20 würde rund 200.000 Betriebe mit 2,7 Millionen Beschäftigten zusätzlich vom Kündigungsschutz freistellen. Müntefering hat Rufe nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes bisher immer kategorisch zurückgewiesen und betont, das Thema werde in der Arbeitsgruppe nicht verhandelt.

„Uns droht ein GAU“

Den Ergebnissen der Koalitionsarbeitsgruppe, die am 29. November wieder zusammentritt und im Dezember ihren Abschlußbericht vorlegen will, sieht Glos mit großer Sorge entgegen. Angesichts der Übermacht der Sozialpolitiker sei mit dem Schlimmsten zu rechnen. „Uns droht ein GAU: Mindestlohn und Kombilohn.“ Der Arbeitsgruppe gehören die Arbeits- und Sozialminister von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, jeweils drei Bundestagsabgeordnete von Union und SPD sowie je ein Vertreter des Kanzleramtes und der Ministerien für Wirtschaft und Finanzen an.

Glos lehnt sowohl Mindestlöhne als auch Kombilöhne kategorisch ab. „Wir haben genug Kombilohn-Modelle. Die sind alle unwirksam“, heißt es. Durch eine zeitliche Befristung und eine Begrenzung auf bestimmte Zielgruppen müsse der Schaden so gering wie möglich gehalten werden.

„Unbrauchbar und kontraproduktiv“

In einem internen Papier spricht sich das Ministerium ebenso klar gegen einen Mindestlohn von 7,50 Euro aus, wie ihn die Gewerkschaften fordern. Dieser würde fast vier Millionen Arbeitsplätze in Deutschland gefährden, die Verlagerung von Stellen ins Ausland fördern oder die Schwarzarbeit erhöhen. Vor allem Geringverdiener in arbeitsintensiven Branchen wie dem Handwerk drohten entlassen zu werden. Die Erfahrungen mit dem Mindestlohn in Frankreich ließen zudem befürchten, daß insbesondere junge Arbeitnehmer aus dem Markt verdrängt würden. Leidtragende seien überwiegend auch Frauen, die bloß etwas zum Familieneinkommen hinzuverdienen wollten.

Als Mittel zur Sicherung eines Erwerbseinkommens oberhalb des Existenzminimums sei der Mindestlohn ebenfalls „unbrauchbar und kontraproduktiv“. Selbst ein Mindestlohn von 4,50 Euro je Stunde berge „große beschäftigungspolitische Gefahren, denn er würde voraussichtlich schnell zum Spielball der politischen Auseinandersetzungen werden“, heißt es. „Daher sollte grundsätzlich von einem Mindestlohn abgesehen werden.“

Widerspruch zum Koalitionsvertrag

Auch eine Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Zeitarbeitsbranche sei abzulehnen – nicht nur aus grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Erwägungen, sondern auch weil die im Koalitionsvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Branche nicht vorlägen. Weder gelte ein Tarifvertrag, der nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden sei. Noch seien bisher „unerwünschte soziale Verwerfungen“ durch Entsendearbeitnehmer aufgetreten. Vielmehr habe das Kabinett am 22. März deren Freizügigkeit weiter bis Ende April 2009 begrenzt. „Bis dahin können Billigleiharbeiter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas nicht legal in Deutschland tätig werden. Auch die Dienstleistungsrichtlinie gilt nicht für die Zeitarbeit.“

Die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche würde auch auf die Löhne in anderen Wirtschaftszweigen Druck ausüben und hätte insofern „negative Auswirkungen auf die Beschäftigung im gesamten Niedriglohnsektor“, warnt das Ministerium. „Zudem wäre die Einbeziehung ein völlig falsches Signal für die flächendeckende Einführung staatlicher Mindestlöhne.“ Außerdem gebe es überhaupt keinen Bedarf an einem staatlichen Mindestlohn, weil in der Branche flächendeckend Tariflöhne gälten. Die Forderung der großen Zeitarbeitsunternehmen, die mit großzügigen Tarifverträgen ihren lohnpolitischen Spielraum stark eingeengt hätten, diene nur dazu, „Tarifkonkurrenz auszuhebeln und kleinere Konkurrenten zu verdrängen“, heißt es weiter. „Die Bundesregierung sollte sich nicht zum Steigbügelhalter für die Kartellbildung großer Unternehmen machen lassen.“

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Von Werner Mussler, Brüssel

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