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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Arbeitsmarkt Mindestlohn für Altenpfleger beschlossen

14.07.2010 ·  Bundeswirtschaftsminister Brüderle konnte sich mit seinen Forderungen an einen Mindestlohn in der Pflegebranche nicht durchsetzen. Ab August müssen Altenpfleger mindestens 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten erhalten - aber das betrifft nicht alle, die in der Branche arbeiten.

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Für die mehr als 600.000 Beschäftigte in der Pflegebranche wird ab August ein umstrittener Mindestlohn gelten. Arbeitgeber sollen ihnen dann in der Stunde mindestens 8,50 Euro im Westen Deutschlands und Berlin sowie 7,50 Euro im Osten zahlen. Das geht aus der Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CSU) hervor, die das Bundeskabinett nach monatelangen Streit an diesem Mittwoch in Berlin verabschiedet hat. Da der Bundestag dies nicht noch bestätigen muss, gilt die Regelung damit.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte zuvor gefordert, dass der Pflegemindestlohn bis Ende 2011 befristet bleiben soll. Er hat zunächst seine Veto eingelegt und das Verfahren verzögert. Durchsetzen konnte er sich damit jedoch nicht: Der Mindestlohn wird nun bis Ende 2014 befristet. Er steigt zum Januar 2012 und zum Juli 2013 um jeweils 25 Cent, so dass er ab Mitte 2013 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten beträgt. Die Koalition kündigte an, dass sie die bisher eingeführten Mindestlöhne im kommenden Jahr überprüfen will.

Für ein Viertel der Beschäftigten in der Branche bleibt die Verordnung wirkungslos

In der Pflegebranche arbeiten nach Angaben des Arbeitsministerium etwa 810.000 Menschen - damit wird fast ein Viertel der Beschäftigten der Mindestlohn nicht betreffen. Dazu gehören Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende oder Praktikanten sowie die Betreuer für Demenzkranke. Der Mindestlohn gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen - wie das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder
Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern.

Die Pflegebranche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge. Dort sind nämlich die Kirchen stark stark engagiert, für die Ausnahmeregelungen gelten. Der Pflegemindestlohn war von einer Kommission ausgehandelt worden, in der auch die kirchlichen Arbeitgeber vertreten waren. Dieses Gremium aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern war kurz vor dem Ende der großen Koalition vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eingesetzt worden.

Im Vergleich zu vielen anderen Branchen sind die vereinbarten Lohnuntergrenzen relativ niedrig. So müssen im Bauhauptgewerbe selbst für Ungelernte mindestens 9,25 Euro gezahlt werden. Bei Malern und Lackierern gilt eine Untergrenze von 9,50 Euro, und Dachdeckern steht sogar ein Mindestlohn von 10,60 Euro zu.

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09.02.2012 17:45 Uhr
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