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Arbeitsmarkt Kurzarbeit-Regelung soll verlängert werden

22.11.2009 ·  Bundesarbeitsminister Jung (CDU) will die Regelung zur Kurzarbeit um weitere 18 Monate verlängern. Gleichzeitig sprach sich Jung dafür aus, die Regelungen für befristete Arbeitsverträge zu lockern. Die Arbeitgeber dagegen warnen vor den Kosten der Kurzarbeit.

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Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) will die Kurzarbeitergeld-Regelungen um weitere 18 Monate verlängern. „Wir sind noch nicht durch das Tal“, sagte er am Wochenende bei der Bundesversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU Deutschlands (KPV) in Mainz. Er werde dem Kabinett vorschlagen, die Antragsfrist über das Jahresende hinaus zu verlängern, damit das Kurzarbeitergeld in dieser Form noch 18 Monate lang gezahlt werden könne.

Nach geltendem Recht gibt es das „Kurzarbeitergeld plus“ zu den günstigeren Konditionen für 24 Monate nur, wenn dies bis Jahresende angemeldet wird. Diese Frist soll verlängert werden, sonst würde die alte Regelung greifen, nach der nur sechs Monate Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits in ihrer Regierungserklärung angekündigt, dass die schwarz-gelbe Regierung die Kurzarbeiterregel verlängern wolle. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat in ihrem Haushalt für kommendes Jahr mehr als drei Milliarden Euro für Kurzarbeit eingeplant. In diesem Jahr wurden laut BA 4,7 Milliarden Euro dafür ausgegeben.

Jung will mehr Spielraum bei Befristungen

Jung sprach sich gleichzeitig dafür aus, die Regelungen für befristete Arbeitsverträge zu lockern. Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne lehnte er strikt ab. Dies sei der falsche Weg. „Der Staat soll sich aus Lohnfestsetzungen heraushalten, dies ist Sache der Tarifautonomie“, sagte der Arbeitsminister in Mainz.

Der Arbeitsminister kündigte an, bis Weihnachten gemeinsam mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den 69 sogenannten Optionskommunen zu vereinbaren, wie die Zusammenarbeit in den Jobcentern künftig gestaltet werden könne. Es sollten zügig die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bestehenden Optionskommunen eine Zukunft haben. Er wünsche sich grundsätzlich „mehr Freiraum für Optionskommunen“, dafür sei jedoch eine Verfassungsänderung möglich.

Arbeitgeber für Arbeitszeitverkürzung

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte laut einem Medienbericht, das Instrument der Kurzarbeit habe sich zwar bewährt, dürfe aber kein Dauerzustand werden. Auch wenn die Arbeitslosigkeit nicht so stark ansteigen werde „wie manche prognostizieren“, gehe er davon aus, dass es „noch Jahre dauern“ werde, bis die deutsche Volkswirtschaft das Niveau der Zeit vor der Krise wieder erreiche: „Es liegt eine lange Durststrecke vor uns.“

Die Kosten der Kurzarbeit gingen vielen Unternehmen an die Substanz, sagte auch Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser in einem Zeitungsbericht. Er sprach sich deshalb für eine weitere Absenkung der Arbeitszeit auf beispielsweise 26 Stunden aus. Der von der IG Metall geforderte Teillohnausglauch wäre für die Arbeitgeber aber nur eine realistische Option, wenn er steuer- und abgabenfrei gestellt oder die BA einen Zuschuss zahlen würde. Nach Forderungen der IG Metall sollen bei einer Arbeitszeitverkürzung bei in Not geratenen Betrieben für einen Teil der wegfallenden Stunden 25 Prozent des Lohns weitergezahlt werden.

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