09.05.2007 · Lange währte der Streit um einen Kombilohn. Nun hat sich die Bundesregierung im Grundsatz auf einen Kombilohn für Jugendliche verständigt. In Zukunft soll es auch Fördermaßnahmen für schwer vermittelbare Arbeitslose geben.
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch im Grundsatz auf einen Qualifizierungs-Kombilohn für Jugendliche und auf Fördermaßnahmen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose verständigt. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) habe vom Kabinett den Auftrag erhalten, diese beiden Teilbereiche, über die in der Koalition Einigkeit herrsche, gesetzgeberisch vorzubereiten, sagte sein Sprecher in Berlin.
Der Minister hatte zuvor im Kabinett den Abschlussbericht der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Niedriglohnsektors vorgestellt. Darin haben sich die Fachpolitiker nicht auf die Einführung von Mindestlöhnen und die Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose geeinigt.
Beschäftigung sichern und aufbauen
Während die SPD tarifliche Mindestlöhne in weiteren Branchen durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie als Auffanglösung zusätzlich einen gesetzlichen Mindestlohn einführen will, lehnt die Union generelle einheitliche Mindestlöhne ab und will nur branchenspezifische Lösungen zulassen, sofern sich die Tarifparteien darauf verständigen.
Eine Lösung sollen die Spitzen von Union und SPD am kommenden Montag im Koalitionsausschuss finden. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm betonte, alle Beteiligten sähen Regelungsbedarf. Wichtig sei aber, dass durch die Mindestlöhne keine Arbeitsplätze wegfielen, sondern Beschäftigung – zu fairen Bedingungen – gesichert oder aufgebaut werde.
„Die Koalition sollte diese Pläne begraben“
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel warnte, die Einführung eines Mindestlohns werde Hunderttausende Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor kosten. „Die Koalition sollte diese Pläne begraben“ und stattdessen das Arbeits- und Tarifrecht lockern. Rückendeckung erhielt Niebel von Berechnungen der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Ragnitz vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und Marcel Thum (ifo Dresden) im Auftrag der Zeitung „Die Welt“. Danach gingen bei Einführung eines Mindestlohns von 6,50 Euro je Stunde rund 465.000 Arbeitsplätze verloren, bei 7,50 Euro wären es 621.000 Jobs. In Ostdeutschland wären dies 4,7 und 6,4 Prozent aller Beschäftigten, im Westen nur 2,3 und 3,0 Prozent.
Dem stünden zwar jährliche Kaufkraftgewinne von 1,22 oder 1,78 Milliarden Euro bei jenen Geringverdienern gegenüber, die trotz Mindestlohn ihre Stelle behalten hätten. Doch sei die Gesamtbilanz negativ. Der Mindestlohn berge „die Gefahr, dass die Einkommenserhöhung für einige Arbeitnehmer mit Arbeitsplatzverlusten anderer Geringverdiener teuer erkauft“ werde, heißt es.
„Ein gesetzlicher Mindestlohn trifft die Schwachen“
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, durch die Studie sei die Position der Union abermals bestätigt. „Ein gesetzlicher Mindestlohn trifft die Schwachen. Geringqualifizierte, die gerade erst den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt geschafft haben, werden durch die Einführung gnadenlos wieder herauskatapultiert.“
Die Linkspartei beklagte, dass die Koalition das Thema Mindestlohn am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales von der Tagesordnung gestrichen habe. So habe die SPD vereitelt, dass sie vor der Landtagswahl in Bremen zu einer Abstimmung über ihre eigenen Positionen gezwungen werde, welche die Linke wortgleich in einem Antrag vorgelegt hatte.
| Name | Kurs | Prozent |
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